Politik

Von Sitzordnungen und ungültigen Stimmen

Dirk Hellmers
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Von Dirk Hellmers
| 11.08.2021 19:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Wer die Region im Deutschen Bundestag vertritt, wird im September entschieden. Foto: Pixabay
Wer die Region im Deutschen Bundestag vertritt, wird im September entschieden. Foto: Pixabay
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Wer bestimmt die Sitzordnung in den Gremien? Was sind Volksabstimmungen? Der zweite Teil des Politik-ABCs gibt weitere Antworten.

Oberledingerland - An zwei Sonntagen im September werden die Menschen in der Region an die Wahlurne gebeten. Ortsräte, Gemeinderat, Kreistage, Landräte und die Bundesregierung stehen zur Wahl. Außerdem werden in den Gemeinden Barßel, Ostrhauderfehn und Westoverledingen auch die Bürgermeister neu gewählt. Das zweiteilige Politik-ABC gibt Antworten auf Fragen zur Wahl. Hier finden Sie Teil 1.

Ortsräte: Außerdem stehen in mehreren Orten die Ortsräte zur Wahl. Die Ortsräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“ führt. Ihre Aufgabe ist es, die Belange in ihren Ortschaften zur Geltung zu bringen. Oft besuchen die Ortsbürgermeister Senioren an deren Geburtstagen.

Die Ortsräte verwalten ein kleines Budget, organisieren Veranstaltungen und müssen für etliche Entscheidungen des Gemeinderates gehört werden. In Rhauderfehn haben sieben der zehn Orte einen Ortsrat. Die anderen Orte haben in der Regel einen Ortsvorsteher. In Saterland und Barßel gibt es keine Ortsräte.

Parteien: In der politischen Arbeit schließen sich die Menschen normalerweise in Parteien zusammen. Beim Bundeswahlleiter sind derzeit 120 Parteien gemeldet. Davon treten im Landkreis Leer zur Bundestagswahl die SPD, die CDU, die FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD, Die Basis und Die Linke an. Zudem treten bei den Gemeinderatswahlen auch Wählergemeinschaften wie „Moin“ oder „Unser Rhauderfehn“ sowie Einzelbewerber an. Für Letztgenannte empfiehlt es sich, im Rat Bündnisse in Form von Gruppen einzugehen. Nur so haben sie in vielen Fällen auch Stimmrecht in Ausschüssen.

Quote: Eine Quote, wie viele Männer und wie viele Frauen in den jeweiligen Gremien sitzen müssen – oder zumindest auf den Vorschlagslisten stehen müssen – gibt es nicht. Im Bundestag beträgt die Frauenquote derzeit 31 Prozent. Vor fünf Jahren waren es noch 36,5. Im Gemeinderat in Rhauderfehn sind es weniger: 27 Prozent. In Westoverledingen (31) und Ostrhauderfehn (37) ist der Anteil etwas höher.

Rechts: Die heute geläufige Unterscheidung zwischen rechten und linken Parteien geht auf die französische Abgeordneten-Kammer aus dem Jahr 1814 zurück. Auf der rechten Seite saßen die, die für den Erhalt der damaligen Ordnung waren. Links saßen die, die eine Änderung der politischen und sozialen Verhältnisse wollten. Heute werden so die politischen Ränder als rechts und links bezeichnet. Als rechts gilt beispielsweise Fremdenfeindlichkeit.

Sitzordnung: Die derzeitige Sitzordnung im Bundestag geht auf einen Vorschlag von Norbert Lammert zurück. Er war im Jahr 2017 Bundestagspräsident. Er schlug vor, die damals neue AfD ganz rechts, vom Rednerpult aus gesehen, im Plenum zu platzieren. Links von ihr solle die FDP sitzen.

Anschließend kommen die CDU, die Grünen, die SPD und die Linke. In den Kommunalparlamenten bespricht der Ratsvorsitzende die Sitzordnung. Häufig handelt es sich dabei um eine ähnliche Platzvergabe wie in den Jahren zuvor. Die wird dann um die neuen Gruppen ergänzt.

Termine: Die Kommunalwahlen, bei denen die Gemeinderäte und Kreistage gewählt werden, ist am 12. September. An dem Tag werden in den Kreisen Leer und Cloppenburg außerdem die Landräte gewählt. Ferner wird in Ostrhauderfehn, Westoverledingen und Barßel über den Bürgermeister für die nächsten fünf Jahre abgestimmt. Zwei Wochen später, am 26. September, ist die Bundestagswahl. Die Wahlen für den Landtag in Niedersachsen sind für Herbst 2022 geplant.

Nach den Wahlen werden die Stimmen gezählt, dabei werden die ungültigen Wahlscheine aussortiert. Foto: Archiv
Nach den Wahlen werden die Stimmen gezählt, dabei werden die ungültigen Wahlscheine aussortiert. Foto: Archiv
Ungültige Stimmen: Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel den Willen des Wählers nicht zweifelfsfrei erkennen lässt. Das ist beispielsweise so, wenn mehr als die erlaubte Anzahl an Stimmen abgegeben wurde. Außerdem dürfen die Stimmzettel nicht unterschrieben oder anderweitig markiert werden. Zudem muss der Stimmzettel im jeweiligen Wahlkreis gültig sein. Eine Ausnahme gibt es aber zum Beispiel bei der Bundestagswahl: In dem Fall wäre zwar die Erststimme für den Kandidaten ungültig, die Zweitstimme für die Partei würde aber zählen.

Volksabstimmungen: In Deutschland spielen Volksabstimmungen auf Bundesebene keine große Rolle.Anders ist es auf kommunaler Ebene. Etwa im Saterland und in Friesoythe sollen Bürger über den Bau einer Gülleverwertungsanlage abstimmen, in Barßel über den Rathaus-Neubau. Im Raum Aurich und Emden gab es vor einiger Zeit einen Bürgerentscheid zum Bau eines Zentralkrankenhauses. Viele Entscheidungen werden von den Volksvertretern, also den Ratsherren und den Abgeordneten, in Vertretung für die Bürger getroffen.

Wahlkreise: Derzeit gibt es in Deutschland insgesamt 299 Wahlkreise für die Wahl zum Bundestag. Die Grenzen sind im Bundeswahlgesetz geregelt. In der Region sind das der Wahlkreis 25 Unterems für Leer und das nördliche Emsland mit 240.000 Wahlberechtigten sowie 32 für Cloppenburg und Vechta mit 220.000 Wahlberechtigten. Pro Wahlkreis wird ein Direktmandat vergeben. Die Wahlkreise sind in Bezirke aufgeteilt, in denen dann die Wahllokale stehen. Auch beim Kreistag wird das Gebiet gesplittet. In Leer bilden die Gemeinden Rhauderfehn und Westoverledingen den Kreis-Wahlbereich V sowie Ostrhauderfehn mit Jümme und Uplengen III. Im Landkreis Cloppenburg sind das Saterland und Barßel zum Bereich I zusammengeschlossen.

X (Kreuz): Drei Kreuze darf der Wähler bei den Kommunalwahlen machen. Wie er die Stimmen aufteilt, ist ihm überlassen. Er kann damit eine oder mehrere Parteien oder auch bis zu drei Bewerber unterstützen. Bei mehr als drei Kreuzen wird der Stimmzettel ungültig. In den Rat kommen jene Bewerber, die die meisten Stimmen bekommen haben. Die restlichen Sitze, die eine Partei bekommen hat, werden jeweils nach der Reihenfolge der Positionen auf den Wahllisten vergeben. Bei der Landratswahl darf nur ein Kreuz gemacht werden. Bei der Bundestagswahl gibt es jeweils eine Erst- und Zweitstimme.

Zweitstimme: Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben. Die erste Stimme ist für den Bewerber direkt. Derjenige, der im Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereint, gewinnt das Direktmandat – unabhängig von der Partei. Bei der jüngsten Bundestagswahl 2017 gewann Silvia Breher mit 57,7 Prozent bundesweit die meisten Erststimmen.

Die Zweitstimme ist für die Partei. Wer durch die Zweitstimme ein Amt bekommt, entscheidet sich durch die Listen der Parteien. Damit die Ergebnisse bei den Direktmandaten sich nicht auf das Wahlergebnis für die Parteien auswirkt, wird der Bundestag aufgestockt. So gab es 2013 insgesamt 631 Abgeordnete, 2017 waren es 709. Vor 2013 wurde das mit Überhangmandaten gelöst.

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