Politik
Politik-ABC: Vom Anfang bis zum Nichtwähler
Wo im Grundgesetz ist eigentlich festgelegt, dass wir in einer Demokratie leben und was ist überhaupt eine Demokratie? Das zweiteilige Politik-ABC gibt Antworten.
Oberledingerland - An zwei Sonntagen im September werden die Menschen in der Region an die Wahlurne gebeten. Ortsräte, Gemeinderat, Kreistage, Landräte und die Bundesregierung stehen zur Wahl. Außerdem werden in einigen Gemeinden auch die Verwaltungschefs neu gewählt. Das zweiteilige Politik-ABC gibt Antworten auf Fragen zur Wahl.
Anfang: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist am 24. Mai 1949 in Kraft getreten. In Artikel 20 ist geregelt, dass die Bundesrepublik ein demokratischer Bundesstaat ist. In Absatz 2 heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“.
Bundestag: Der Bundestag ist eine direkt von den Bürgern gewählte Volksvertretung. Er hat seinen Sitz in Berlin. Derzeit gehören ihm 709 Abgeordnete an. Unsere Region wird durch Gitta Connemann (CDU), Markus Paschke (SPD) für den Landkreis Leer und das nördliche Emsland sowie Silvia Breher für die Landkreise Cloppenburg und Vechta vertreten.
Der Bundestag ist nicht zu verwechseln mit dem Bundesrat. In dem ist jedes Land durch Mitglieder seiner Landesregierung vertreten. Der Bundesrat wirkt unter andere, an der Gesetzgebung mit.
Corona: Kaum ein Thema hat die Politik in den vergangenen eineinhalb Jahren so bestimmt wie das Corona-Virus. Der erste Fall in der Region ist am 4. März 2020 aufgetreten. Eine Frau aus Westoverledingen hat sich infiziert. Auf allen politischen Ebenen wird über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus diskutiert. Die Landkreise erlassen beispielsweise Verordnungen, wie die Maskenpflicht in Fußgängerzonen oder auch Ausgangssperren. Die Richtungen für die Verordnungen, aber auch die Corona-Hilfen geben Bund und das Land Niedersachsen vor. In Kooperation werden auch die Impfzentren organisiert. Die Gemeinden haben in vielen Fällen die Bürgertestzentren mitorganisiert oder achten durch das Ordnungsamt auf Einhaltung der aktuellen Regeln.
Demokratie: Die Idee der Demokratie – also die Macht auf das Volk zu verteilen – geht auf das Antike Griechenland rund um das Jahr 500 vor Christus zurück. Der Begriff wird von den beiden Wörter „Demos“ (Volk) und Kratos (Macht) gebildet. In Deutschland werden die Volksvertreter, also beispielsweise Rats- und Bundestagsmitglieder, vom Volk gewählt, die dann wiederum in ihren Gremien die Entscheidung treffen. Der oder die künftige Bundestagsabgeordnete für die Region Leer und das nördliche Emsland vertritt in Berlin rund 240.000 Wahlberechtigte.
Erstwähler: Das Wahlalter für die Kommunalwahlen und der Bundestagswahl unterscheidet sich. Wer an den Kommunalwahlen am 12. September teilnehmen will, muss an diesem Tag mindestens 16 Jahre alt sein. Bei der Bundestagswahl zwei Wochen später ist das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt. Bis 1969 mussten Wähler bei den Bundestagswahlen mindestens 21 Jahre alt sein.
Föderalismus: Der Bund und die 16 Bundesländer haben unterschiedliche Aufgaben. Das wird als Föderalismus bezeichnet. Die Länder sind unter anderem jeweils für die Bildungspolitik und das Schulwesen zuständig. Auch die Polizei ist Ländersache. Der Bund ist beispielsweise für Verteidigung und Außenpolitik zuständig.
Im Vergleich fallen auf Landkreis- und Gemeindeebene kleinere Aufgaben an. Die Gemeinden sind unter anderem Träger der Grundschulen oder kümmern sich in Absprache mit dem Landreis um Bebauungspläne.
Der Landkreis kümmert sich um die weiterführenden Schulen. Der Lehrplan ist allerdings Landessache. Um Straßen kümmern sich alle drei. Daher wird in Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen unterschieden. Manche Projekte, wie die Hauptstraße in Ostrhauderfehn, müssen deshalb in Abstimmung zwischen Gemeinde und Bund (stellvertretend die Landesbehörde für Straßenbau) erfolgen.
Gemeinderat: Der Gemeinderat ist in den jeweiligen Gemeinden das Hauptorgan. Er wird für fünf Jahre gewählt. In Rhauderfehn sitzen beispielsweise derzeit 32 Männer und Frauen in dem Gremium. Jedes Ratsmitglied hat bei Entscheidungen eine Stimme. Gleiches gilt auch für den Chef der Gemeindeverwaltung, den Bürgermeister. Der Rat entscheidet im Wesentlichen auch über die Aufgaben der Verwaltung.
Hürde: Um Sitze im Bundes- oder Landtag zu erhalten, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Diese Regelung wird auch Fünf-Prozent-Hürde beziehungsweise Klausel genannt. So werden nur die direkt gewählten Kandidaten Abgeordnete.
Ausnahmen gibt es, wenn die Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt oder es sich um eine Partei von nationalen Minderheiten handelt. Die Fünf-Prozent-Hürde gibt es auch bei einigen Kommunalwahlen, allerdings nicht in dieser Region.
Indirekte Wahl: Von einer indirekten Wahl wird gesprochen, wenn das Wahlergebnis nicht unmittelbar von den Wählern bestimmt wird. Ein Beispiel ist die Bundeskanzlerin, die erst durch die gewählten Abgeordneten bestimmt wird. Bürgermeister und Landräte werden hingegen direkt durch das Volk gewählt.
Jenny Daun: Die Wahlleitung für die Landratswahl, die Kreistagswahl sowie die Bundestagswahl im Wahlkreis Unterems übernimmt Jenny Daun. Sie ist die Erste Kreisrätin im Landkreis Leer. Für die Gemeinderatswahl in Rhauderfehn übernimmt das Amt Bürgermeister Geert Müller.
Da in Ostrhauderfehn der Bürgermeister ebenfalls zur Wahl steht, übernimmt dort Joachim Brink den Job. Er ist Leiter des Hauptamtes. Sie sind für die korrekte Ausführung der Wahlen zuständig. Bundeswahlleiter ist übrigens der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Dr. Georg Thiel.
Kreistag: Der Kreistag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er entscheidet die Angelegenheiten des Landkreises. Stimmberechtigt sind im Landkreis Leer die 54 Abgeordneten und der Landrat. Kreistag und Landrat werden am 12. September gewählt. Der Landrat benötigt bei seiner Wahl die absolute Mehrheit, sonst entscheidet eine Stichwahl.
Legislaturperiode: Die Amtszeiten der Mitglieder des Gemeinderates, der Kreistages und der Bürgermeister – in Barßel, Ostrhauderfehn und Westoverledingen wird auch der Verwaltungschef gewählt – liegt bei fünf Jahren. Das war nicht immer so. In Rhauderfehn ist deshalb Bürgermeister Geert Müller 2019 für sieben Jahre gewählt worden. Dann sind 2026 alle drei Oberledinger Gemeinden im selben Rhythmus.
Mutti: Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode ist Angela Merkel (CDU) die Bundeskanzlerin. Sie ist seit 2005 im Amt und die erste Frau als Regierungschefin. Deshalb wird sie manchmal auch „Mutti“ genannt. Ihr Vorgänger war Gerhard Schröder (SPD). Das Staatsoberhaupt ist der von der Bundesversammlung gewählte Bundespräsident, seit 2017 ist das Frank-Walter Steinmeier.
Nichtwähler: Wer sich entscheidet, sein Wahlrecht nicht in Anspruch zu nehmen, ist ein Nichtwähler. Bei der letzten Bundestagswahl lag die Wahlbeteiligung bei 76,2 Prozent. Damals haben 14.712.144 Wahlberechtigte ihr Recht nicht in Anspruch genommen. Eine Mindestbeteiligung gibt es aber nicht, da die Entscheidung nicht zur Wahl zu gehen, freiwillig ist. Das gilt auch für Kommunalwahlen.
Nächste Folge: Teil 2