Wirtschaft

Für Kaskum-Ansiedlung spielt Bürgerentscheid keine Rolle

Astrid Fertig
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Von Astrid Fertig
| 08.01.2021 20:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Während die Saterländer Aktivisten zum Votum gegen die Gülleverwerter im Industriepark C-Port aufrufen, laufen deren Genehmigungsverfahren weiter. Das von Revis nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist aufwendiger. Kaskum benötigt lediglich die Baugenehmigung des Landkreises.

Saterland - Während die Aktivisten des Saterländer Bürgerbegehrens versuchen, die Ansiedlung der Firmen Revis bioenergy aus Münster und Kaskum aus Friesoythe im Industriepark C-Port in Sedelsberg zu verhindern, laufen bei den Unternehmen die Bemühungen um diese Niederlassung weiter. Mitte Dezember gab es für Revis eine digital durchgeführte Antragskonferenz unter Leitung des Gewerbeaufsichtsamts Oldenburg. Wie dessen stellvertretender Leiter, Ralf Regensdorff, mitteilte, würden einem Antragsteller, der ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchläuft solche Konferenzen angeboten, um ihn zu beraten. An dieser Konferenz nahmen neben Revis-Geschäftsführer Simon Detscher Vertreter des Landkreises Cloppenburg, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Stadt Friesoythe und der Gemeinde Saterland teil.

Das Gewerbeaufsichtsamt benötigt noch Gutachten und Prognosen etwa zu Brandschutz, Geruch- und Lärmimmission. Eine Prognose zur Genehmigungsfähigkeit sei zurzeit nicht möglich, so Regensdorff. Sie sei erst aufgrund des Resultats des Beteiligungsverfahrens zu treffen.

„Unser Bauantrag ist in Arbeit“

Für den 12. Januar, hat Revis zu einem zweiten Runden Tisch eingeladen, der ebenfalls digital stattfindet. Dort wollen die Verantwortlichen ihre nächsten geplanten Schritte vorstellen.

„Unser Bauantrag ist in Arbeit“, versichert Gert Stuke, Gesellschafter der Firma Kaskum. Anders als die revis durchlaufe sein Antrag kein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, weshalb er nach der Genehmigung durch den Landkreis Cloppenburg zügig mit der Niederlassung am Küstenkanal beginnen wolle. Stuke schätzt, dass er Anfang Februar die erforderlichen Gutachten zu Lärm, Immission und Verkehr eingereicht haben werde.

Der Landkreis ist die Baugenehmigungsbehörde

Der Ausgang des Bürgerentscheids habe für sein Unternehmen „keine Relevanz“. Er benötige für seine Leitungen keine kommunalen Flächen.

Saterlands Bürgermeister Thomas Otto bestätigte, dass seine Gemeinde auf die Baugenehmigung keine direkten Einfluss habe. Er sei sich aber „sehr sicher, dass das Bauamt des Landkreises eine intensive rechtliche Prüfung der Unterlagen vornimmt und seine Entscheidungen und Bedingungen entsprechend den gültigen Rechtsnormen festsetzt.

Cloppenburgs Kreissprecher Frank Beumker bestätigte, dass der Landkreis Baugenehmigungsbehörde sei. Allerdings dürfe der Kreis ein Bauvorhaben nur genehmigen, wenn die Erschließung gesichert ist. Würden dafür Grundstücke des Zweckverbandes oder der Gemeinden benötigt, sei deren Zustimmung erforderlich.

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