Wirtschaft

Doch kein Krematorium am C-Port

Horst Kruse
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Von Horst Kruse
| 04.12.2020 11:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Im Industriepark C-Port in Sedelsberg wird nun doch kein Krematorium entstehen. Der Investor, der bereits eine Zusage für ein 6000 Quadratmeter großes Grundstück erhalten hatte, hat sich umentschieden.

Sedelsberg/Friesoythe - Im Industrie- und Gewerbepark C-Port am Küstenkanal wird kein Krematorium gebaut. Der Investor, dem vom Zweckverband Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (IIK) ein 6000 Quadratmeter großes Grundstück an der Sedelsberger Straße angeboten worden war, werde sein Vorhaben dort nicht realisieren. Das teilte der Landkreis Cloppenburg auf Anfrage dieser Redaktion mit. Der GA hatte Anfang dieser Woche beim Landkreis angefragt, ob ein Krematorium in einem Industrie - und Gewerbegebiet überhaupt genehmigungsfähig sei.

Hintergrund der Anfrage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2012. Damals musste eine bereits erteilte Baugenehmigung für ein geplantes Krematorium bei Münster aufgehoben werden.

„Grundsätzlich zulässig“

Die Kreisverwaltung in Cloppenburg teilte zur Anfrage mit: „Im zitierten Urteil des BVerwG vom 02.02.12 ist ausgeführt, dass ein Krematorium ein im Gewerbegebiet grundsätzlich zulässiger Gewerbebetrieb sei. Er sei allerdings dann nicht zulässig, wenn er mit Räumlichkeiten ausgestattet sei, in denen die Hinterbliebenen von den Verstorbenen Abschied nehmen können. Ein Gewerbegebiet sei nämlich nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt, was mit einer solchen Nutzung nicht vereinbar sei.“

Die Kreisverwaltung setzte sich aufgrund der GA Anfrage mit dem Zweckverband in Verbindung und erhielt die Auskunft, dass der Investor das Vorhaben nicht am Küstenkanal umsetzen werde. Das wurde von C-Port-Geschäftsführer Arno Djuren gegenüber dem GA bestätigt.

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