Pandemie
Landkreis Cloppenburg mit neuer Corona-Strategie

Der Landkreis Cloppenburg hat eine neue Strategie im Kampf gegen das Corona-Virus. Sie betrifft insbesondere Infizierte und die sogenannten K1-Kontakte. Wer gegen die Auflagen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.
Landkreis Cloppenburg – Der Landkreis Cloppenburg hat eine neue Corona-Strategie. Sie betrifft Infizierte und die sogenannten K1-Kontakte. Das sind diejenigen, die einen besonders engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Diese müssen sich ab Bekanntwerden des positiven Testergebnisses per Allgemeinverfügung auch ohne Mitteilung des Gesundheitsamtes in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. „Eine Möglichkeit, früher entlassen zu werden, gibt es nicht. Außerdem müssen positiv Getestete sofort alle engen Kontakte von sich aus über ihr Testergebnis informieren“, teilte Kreissprecher Sascha Sebastian Rühl am Freitag mit. Dies ist eine von insgesamt drei neuen Allgemeinverfügungen, die ab Montag, 16. November, gültig sind.
Gleichzeitig konzentriert der Landkreis seine Maßnahmen stärker auf Haushaltsangehörige von Corona-Fällen, so Rühl weiter. „Da diese das höchste Infektionsrisiko trifft und es oft nicht möglich ist, sich räumlich abzusondern. Das betrifft vor allem kleine Kinder oder Pflegebedürftige“, so der Pressesprecher weiter. Diese Erfahrung sei in der vergangenen Zeit während der zweiten Pandemiewelle gemacht worden. Aus dem Grund gibt es jetzt noch zielgerichtete Maßnahmen für diese Personengruppe.
Ergebnisse aus Schnelltests zählen nicht
Personen, die mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person im selben Haushalt leben, stehen automatisch und bis auf weiteres unter häuslicher Quarantäne, sobald sie vom Testergebnis erfahren. „Testergebnisse aus Schnelltests zählen nicht, da die Fehlerquote zu hoch ist. Nur ein aktueller PCR-Test schafft Handlungssicherheit“, so Rühl. Die Personen im selben Hausstand werden vom Gesundheitsamt angerufen und es wird für sie ein Termin für einen Test im Testzentrum vereinbart. Auch bei einem negativen Test bleibe die Quarantäne wegen des anhaltenden Infektionsrisikos bestehen. Aufgehoben werde sie genauso wie bei positiv Getesteten durch einen Anruf des Gesundheitsamtes.
Positiv getestete Personen sind ab Montag verpflichtet, entsprechend der Vorgaben des Landkreises Cloppenburg unverzüglich ihre Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie 1 über die festgestellte Infektion zu informieren.
Bußgeld bis 25 000 Euro bei Verstößen
Häusliche Quarantäne bedeutet, dass es dem betroffenen Personenkreis bis zum Ende der Quarantäne untersagt ist, ihre Wohnung beziehungsweise den alleinig genutzten zugehörigen Garten oder Balkon ohne ausdrückliche Zustimmung des Landkreises Cloppenburg zu verlassen. Ferner ist es ihnen in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören.
„Mit der neuen Quarantänestrategie legt der Landkreis seinen Fokus auf eine Personengruppe, die einem höheren Risiko ausgesetzt ist, nämlich die der Angehörigen. Somit können Testressourcen in Engpässen anderweitig verwendet und gleichzeitig Personal für die Kontaktverfolgung gesichert werden“, so der Kreissprecher in der Mitteilung.
Gleichzeitig lege die Kreisverwaltung mehr Verantwortung in die Hände der Bürger. „Wer gegen die Maßnahmen verstößt, seine Kontakte nicht ausreichend über das Testergebnis informiert oder die Quarantäne bricht, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 25000 Euro“, betont Rühl.