Gesundheit

Hausarztpraxis in Ramsloh wegen Quarantäne geschlossen

Astrid Fertig
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Von Astrid Fertig
| 22.10.2020 18:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Bis einschließlich nächsten Montag ist die Arztpraxis der Allgemeinmedizinerin Henriette Haasnoot-Snieder und ihres Mannes in Ramsloh wegen Quarantäne geschlossen. So steht es an der Eingangstür der Praxis. Dort anrufen können Patienten trotzdem.

Ramsloh - Es ist Donnerstagvormittag. Vor der Arztpraxis der Allgemeinmediziner Henriette Haasnoot-Snieder und Anton Haasnoot in Ramsloh steht ein junges Paar mit einem Kleinkind. Es liest einen Zettel an der Eingangstür der Praxis - und geht wieder weg. Für alle Patienten bleibt die Tür der Hausarztpraxis an der Schulstraße derzeit versperrt. Der Zettel im Eingang erläutert den Grund: „Unsere Praxis bleibt wegen Quarantäne bis einschließlich 26. Oktober geschlossen“, steht dort. Telefonisch bleibe die Praxis geöffnet, ist weiter zu lesen, Arzt oder Ärztin sei, „wenn nötig, telefonisch erreichbar“.

Eine Telefonnummer steht nicht dabei. Sie steht allerdings auf dem Praxisschild neben derm Eingang. Auf dem Info-Zettel werden zwei weitere Arztpraxen im Saterland mit Telefonnummer genannt, an die sich Patienten vertretungshalber wenden könnten. Die eine ist die Gemeinschaftspraxis von Dr. Walter Schmidt und Dr. Carsten Gerdesmeyer in Ramsloh. Schmidt bestätigt auf GA-Nachfrage einen merklichen Anstieg der Patientenzahlen in seiner Praxis, seit die Praxis Haasnoot wegen Quarantäne geschlossen sei. Seine Praxis, so Schmidt, sei explizit als Vertretung eingesetzt, das sei abgesprochen, genauso wie es auch bei Urlaubsvertretung der Fall sei.

Notrufnummern werden genannt

Außerdem genannt ist auf dem Zettel in der wegen Quarantäne geschlossenen Praxis in Ramsloh die Hausarztpraxis von Hannelore Becker in Scharrel. Zudem wird auf die bundesweit einheitlichen Notrufnummern 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie 112 für Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr verwiesen.

Die Telefonleitung der Ramsloher Arztpraxis ist allerdings fast den ganzen Vormittag über besetzt. Als der GA irgendwann durchkommt, teilt eine Frau mit, dass die Ärztin von 13 Uhr bis 13.30 Uhr telefonisch erreichbar sei. Doch mit dem GA möchte sie, wie sich später herausstellt, nicht sprechen.

Im Kreisgesundheitsamt liegen die Daten vor

Es bleibt deshalb unklar, warum die Praxis geschlossen ist, ob wegen Corona oder einer anderen Krankheit, ob die Ärztin, der Arzt oder ihr Personal selbst infiziert sind oder sich lediglich in Quarantäne befinden.

Im Kreisgesundheitsamt in Cloppenburg weiß man darüber zwar Bescheid. Dort werden alle Corona-Testergebnisse aus dem Kreisgebiet erfasst. Aber diese Informationen unterliegen dem Datenschutz, wie Kreissprecher Sascha Sebastian Rühl ausführt. „Wir haben als Kreisverwaltung gegenüber Ärzten keine Handhabe. Ob eine Arztpraxis wegen Quarantäne geschlossen wird, ist allein Sache der Praxis“, erläutert Rühl.

Patientenkontakte werden nachverfolgt

Er kann deshalb auch nicht bestätigen, dass es bei der Arztpraxis in Ramsloh überhaupt um Corona geht. Allgemein erläutert der Kreissprecher aber die Vorgehensweise in einem solchen Fall. Das Gesundheitsamt frage nach den Kontakten, die in diesem Fall auch Patientenkontakte umfassen würden. Die betreffenden Personen würden angerufen und behördlicherseits in Quarantäne geschickt. Rühl erklärt, dass es allerdings, wenn die Hygieneregeln beachtet worden sind, gut sein könne, dass es gar keine K1-Kontakte - das sind Kontakte mit einem erhöhten Infektionsrisiko - gegeben habe.

Wie das Kreisgesundheitsamt Cloppenburg mitteilt, seien schon in mehreren Fällen im Kreisgebiet Hausärzten häusliche Quarantäne verordnet worden. Ob diese Mediziner deshalb ihre Praxen geschlossen haben, entziehe sich der Kenntnis des Amtes, weil dafür die Ärzte zuständig seien. „Der Praxisinhaber ist für die Vertreterregelung zuständig und befolgt die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung dazu“, erläutert Kreissprecher Rühl.

Corona-Meldepflicht besteht nicht

Eine Meldepflicht von Ärzten, die mit Corona infiziert sind oder in Quarantäne müssten, gebe es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, KVN, nicht, sagt dessen Sprecher Uwe Köster. „Wir haben als KVN eine Meldepflicht gegenüber den Praxen bisher nicht kommuniziert“, stellt er fest. Der Fall im Saterland sei allerdings ein Anlass, darüber nachzudenken. Schließlich sei es gerade in Arztpraxen nicht unwahrscheinlich, dass das Personal sich mit Corona infiziere, da es ständig mit Kranken umgehe.

Bisher werde die Meldepflicht ebenso gehandhabt wie bei Urlaub, erläutert Köster: Gehe ein niedergelassener Arzt länger als sieben Tage in Urlaub, melde er dies seiner KVN-Bezirksstelle, informiere seine Patienten und sorge für eine Vertretung. Einen Grund, warum er seine Praxis schließt, müsse ein Mediziner nicht angeben. Daten, wie viele Arztpraxen in Niedersachsen wegen Corona oder Corona-Quarantäne zeitweilig geschlossen sind, lägen der KVN nicht vor. „Wir haben bislang keine Abfrage gestartet“, sagt KVN-Sprecher Köster.

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