Pandemie
Märkte müssen Einkaufswagen desinfizieren
Der Landkreis Cloppenburg hat verfügt, dass die Betreiber von Einzelhandelsgeschäften verpflichtet sind, jeden Einkaufswagen nach dem Einkauf zu desinfizieren oder von Kunden desinfizieren zu lassen. Das kommt beim Handelsverband gar nicht gut an.
Cloppenburg - 32, 43, 63, 63, 84 - das sind die täglichen Corona-Neuinfektionszahlen im Kreis Cloppenburg vom Mittwoch vergangener Woche bis zum Sonntag. Sie verdeutlichen, mit welch einer Dynamik sich das Virus im Kreisgebiet ausbreitet. Mittlerweile nicht mehr in sogenannten Hotspots wie jüngst in Löninger Schulen und rund um Schlachtbetriebe im Südkreis, sondern in allen Gemeinden. Die Kreisverwaltung versucht unter anderem, mit diversen Kontaktbeschränkungen das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Eine der zahlreichen Maßnahmen in dem Gewirr mittlerweile erlassener Verfügungen sorgt nun allerdings für Kopfschütteln. Es geht um die Verantwortung der Einzelhändler beim Einhalten der Hygieneregeln während des Einkaufens.
In einer Mitteilung vom Sonnabend weist der Landkreis Cloppenburg diesbezüglich noch einmal auf seine am 9. Oktober erlassene Verfügung hin, die beim Handelsverband Nordwest Widerspruch hervorruft. „Die Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels haben dafür zu sorgen, dass die Griffe benutzter Einkaufswagen, Einkaufskörbe und vergleichbarer Behältnisse nach jedem Gebrauch gründlich mit dafür zugelassenen Desinfektionsmitteln desinfiziert werden“, heißt es in der Veröffentlichung des Landkreises.
Die Betreiber sind dazu verpflichtet
Und weiter wird vom Kreis angeführt: „Es genügt nicht, Desinfektionsmittel und Papiertücher vorzuhalten und auf die Eigenverantwortung der Kunden zu setzen. Der Betreiber oder die Betreiberin ist verpflichtet, Einkaufswagen oder -körbe entweder selbst zu desinfizieren oder zu überwachen, dass die Kunden vor dem Einkauf dieser Aufgabe nachkommen.“ Die Umsetzung dieser Anordnung sowie das Einhalten der Masken- und Abstandspflicht im Einzelhandel werde stichprobenartig im gesamten Kreisgebiet kontrolliert.
„Das ist eine Verfügung, die die Händler selbst beim allerbesten Willen nicht umsetzen können. Da müsste ja jeder Einkaufswagen überwacht werden“, sagt Georg Berensen, Geschäftsführer beim für das Oldenburgerland zuständigen Handelsverband Nordwest in Bremen. Er bezweifle, dass es für die Verordnung des Landkreises Cloppenburg eine wissenschaftlich nachvollziehbare Grundlage und eine medizinisch notwendige Erfordernis gibt, erklärte er auf Anfrage.
Jeder Kunde, der die Desinfektions-Anweisung nicht befolgt, müsste des Grundstücks verwiesen werden
Die Verpflichtung, jeden Einkaufswagen entweder selbst zu desinfizieren oder zu überwachen, dass die Kunden dem vor dem Einkauf nachkommen, sei faktisch auch deshalb nicht umsetzbar, weil jeder Kunde, der die Desinfektions-Anweisung nicht befolge, des Grundstücks verwiesen werden müsse, führt Berensen weiter aus und ist überzeugt: „Mit diesen Dingen werden die Händler überfordert.“ Die Einzelhändler könnten allenfalls an die Kunden appellieren, die Hygienevorgaben zu befolgen, so der Geschäftsführer des Handelsverbandes.
Frank Beumker, Pressesprecher des Landkreises Cloppenburg, verdeutlicht hingegen: „Es gibt im Einzelhandel immer wieder mal Verstöße gegen die Hygieneregeln. Das wissen wir, weil wir entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, aber auch aus eigenen Erkenntnissen.“ Beim Landkreis versuche man mit allen Mitteln, ohne einen lokalen Lockdown durch die Krise zu kommen, keine Wirtschaftsbetriebe schließen zu müssen. Deshalb seinen die Verfügungen – auch dem Einzelhandel betreffend – zurzeit so streng.
Bei Combi und Famila gibt es zwei Varianten
Die in Nortmoor bei Leer ansässige J. Bünting Beteiligungs AG betreibt im Kreis Cloppenburg mehrere Combi- und Famila-Märkte. In den Geschäften hat man sich nach Angaben von Pressesprecherin Annett Rabe auf die neuen Hygiene-Vorgaben des Landkreises eingestellt. Sie teilt mit: „Im Landkreis Cloppenburg verwenden wir zwei Varianten zur Desinfektion der Griffe: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin desinfiziert die Einkaufswagen direkt bei der Rückgabe oder die Einkaufswagen werden in unterschiedliche, deutlich gekennzeichnete Reihen unterteilt (desinfiziert und nicht desinfiziert) und jeweils von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin im Block desinfiziert.“ So werde dafür Sorge getragen, dass der Kunde auf bereits desinfizierte Einkaufswagen zugreife.
In allen anderen Landkreisen stelle die Büntinggruppe in ihren Märkten entsprechend den dort gültigen Anordnungen ausreichend Desinfektionsmittel- und -tücher an den Einkaufswagenboxen oder im Markt zur Verfügung.