Direkte Demokratie

Mehr als genug Unterschriften zusammen

Astrid Fertig
|
Von Astrid Fertig
| 10.10.2020 14:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Artikel teilen:

Am Sonnabend standen die Aktivisten des Bürgerbegehrens gegen eine Ansiedlung von Gülleverwertern am C-Port mit ihren Unterschriftenlisten in Scharrel. Dort unterzeichneten weitere 100 Leute. Schon vorher hatten sich viele Saterländer für ein Bürgerbegehren ausgesprochen.

Scharrel - Am Sonnabend, 10. Oktober, fand die letzte öffentliche Unterschriftensammlung der Aktivisten des Saterländer Bürgerbegehrens gegen die Ansiedlung der Gülle- und Festmistverwerter revis Bioenergy und Kaskum am C-Port statt. In Scharrel hatten Carsten Ambacher, Thomas Bickschlag und Walter Hußmann ihren Unterschriftenstand aufgebaut.

Doris Block aus Scharrel unterschreibt bei Walter Hußmann für das Bürgerbegehren.
Doris Block aus Scharrel unterschreibt bei Walter Hußmann für das Bürgerbegehren.

Scharrel war der letzte der vier Orte im Saterland, wo die Aktivisten mit einem Stand präsent waren. Zunächst standen sie auf dem Bürgersteig vor dem Raiffeisenmarkt. Auf dessen Gelände Unterschriften zu sammeln, war ihnen vom Marktleiter ausdrücklich untersagt worden. Am späten Vormittag zogen sie mit Listen und Banner vor den Imbiss Seelter Äi. Im Laufe des Vormittags kamen nach Aussage von Hußmann rund 100 Unterschriften zusammen.

100 Unterschriften in Scharrel

Doris Block aus Scharrel war eine derjenigen, die für das Bürgerbegehren unterzeichnete. „Ich möchte mal sehen, wie das Verkehrsaufkommen bewältigt wird, wenn sich am C-Port Gülleverwerter ansiedeln“, formulierte sie ihre Bedenken in einer rhetorischen Frage. Hermann-Josef Claßen unterschrieb, weil er nach eigener Aussage den Lobbyismus nicht unterstützen wolle. „Es gibt in der Region schon zu viel Schweinemast“, findet er.

Insgesamt haben die Aktivisten des Bürgerbegehrens nun nach eigener Aussage 1720 Unterschriften für ihr Instrument der direkten Demokratie zusammen. Das dürfte reichen, um das Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Erforderlich sind dafür 1085 Unterschriften von Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind, also auf kommunaler Ebene wahlberechtigt, und ihren Hauptwohnsitz im Saterland haben. Diese Zahl entspricht zehn Prozent aller wahlberechtigten Saterländer.

Zweiter Anlauf

Die Unterschriftensammlung ist der zweite Anlauf der Aktivisten. Beim ersten Mal war ihnen ein Formfehler unterlaufen. Unterschrieben wird ein Text, der später die Grundlage für das eigentliche Bürgerbegehren sein wird. Doch in der Fassung, die die Gruppe dem Saterländer Verwaltungsausschuss vorgelegt hatte, stand ein Satz, der auf den Unterschriftslisten fehlte. Außerdem hatte die Kommunalaufsicht des Landkreises Cloppenburg bemängelt, dass ihrer Auffassung nach der Verwaltungsausschuss wegen fehlender wesentlicher Entscheidungsgrundlagen nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden dürfe.

Daraufhin hatten Ambacher und seine Mitstreiter ihre Unterschriftensammlung Anfang September gestoppt, den Fehler korrigiert und waren ein zweites Mal gestartet. Saterlands Bürgermeister Thomas Otto hatte gegenüber der Kreisverwaltung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der er anzweifelt, dass die Intervention der Kommunalaufsicht zulässig ist. Wie Walter Hußmann sagte, empfanden offenbar viele Saterländer die Einmischung aus Cloppenburg als unfair. Nach dem Motto „Jetzt erst recht!“ unterschrieben sie gerne ein weiteres Mal, um das Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.

Viele Unterschriften aus Strücklingen

In Sedelsberg hatten 200 Menschen am Infostand unterzeichnet, in Ramsloh waren es 120. In Strücklingen kamen mit mehr als 500 besonders viele Unterschriften zusammen, weil dort Sympathisanten Leute direkt ansprachen. Noch etwa drei Wochen will Ambacher die Listen, die im Saterland öffentlich ausliegen, belassen, bevor sie eingesammelt werden. Dann werden alle Unterschriften gebündelt der Gemeindeverwaltung übergeben.

Die Rathausmitarbeiter prüfen, ob sie gültig sind, und rechnen die Unterschriften heraus, die doppelt erfolgt sind oder von Leuten getätigt wurden, die nicht im Saterland wohnen oder dort nicht wählen dürfen.

Das Bürgerbegehren selbst läuft wie eine Wahl ab. Es wird auf einen bestimmten Wahlsonntag festgelegt, wobei auch die Möglichkeit der Briefwahl besteht. Damit es die gleiche rechtliche Wirkung hat wie ein Ratsbeschluss, müssen mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten sich daran beteiligen.

Ähnliche Artikel