Basisdemokratie

Womöglich alle Unterschriften ungültig

Astrid Fertig
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Von Astrid Fertig
| 30.08.2020 16:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Die Kommunalaufsicht rügt rechtliche Mängel beim Bürgerbegehren im Saterland gegen die Ansiedlung von Gülleverwertern. Die Initiatoren haben deshalb ihre Unterschriftenaktion gestoppt. Doch sie finden die Intervention nicht nur negativ.

Saterland - Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens im Saterland, das sich gegen die Ansiedlung der Firmen Kaskum und revis Bioenergy zur Gülle- und Festmistverwertung im Industriepark c-Port richtet, befürchten, dass sie mit ihrer Unterschriftensammlung noch einmal von vorn beginnen müssen. Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cloppenburg hat der Gemeindeverwaltung Saterland mitgeteilt, nach ihrer Auffassung hätte der Verwaltungsausschuss (VA) der Gemeinde wegen fehlender wesentlicher Entscheidungsgrundlagen nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden dürfen. Deshalb haben die Aktivisten die Unterschriftenaktion, die seit Anfang August lief, gestoppt.

„Wir haben alle Listen eingezogen“, bestätigt BI-Sprecher Walter Hußmann. „Wenn sich der Nebel gelichtet hat, werden wir sehen, wie es weitergeht.“

Mehr als 1500 Unterschriften

Mittlerweile haben die Aktivisten nach eigenem Bekunden mehr als 1500 Unterschriften gesammelt, darunter viele an Info-Ständen in Sedelsberg und Ramsloh. Zu weiteren Unterschriftenaktionen, die in Strücklingen und Scharrel geplant waren, kam es wegen der Intervention der Kreisverwaltung nicht mehr.

Ein weiterer Grund, die Unterschriftenaktion auszusetzen, ist ein Formfehler in den Listen, den die Kommunalaufsicht bemängelt. Unterschrieben wird ein Text, der später auch Grundlage für das Bürgerbegehren sein wird. Doch in der Fassung, die dem Saterländer Verwaltungsausschuss vorgelegt wurde, steht der Satz „Außerdem sind die Umweltbelastungen hinsichtlich Luft, Lärm, Wasser und insbesondere Abwasser für unsere Gemeinde nicht akzeptabel.“ Dieser Satz fehlt auf den Unterschriftslisten.

Fall wird geprüft

Jetzt überprüft die Kommunalaufsicht, ob die bereits gesammelten Unterschriften trotzdem ihre Gültigkeit behalten oder ob sie durch diese Abweichung alle ungültig werden.

Die BI-Aktivisten, zu denen neben dem Sedelsberger Hußmann auch Carsten Ambacher, Administrator der Facebookgruppe „Ein richtiger Saterländer bist du, wenn…“ und Thomas Bickschlag gehören, haben sich jetzt an die Juristin Maja Kummer gewandt, Leiterin des Referats Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium, um ihren Fall überprüfen zu lassen.

Bürgermeister kritisiert Einschreiten

Der Städte- und Gemeindebund hatte laut Saterlands Bürgermeister Thomas Otto (parteilos) vor dem VA-Beschluss eine positive Stellungnahme zu dem Bürgerbegehren abgegeben, was dessen gesetzliche Rahmenbedingungen betrifft. Otto empfindet die Vorgehensweise der Kommunalaufsicht als unzulässige Einmischung. „Niemand hat die Kommunalaufsicht angerufen und gesagt, es gebe ein Problem“, sagt er.

In dem neunseitigen Schreiben, das die Gemeindeverwaltung in Ramsloh aus Cloppenburg erhalten habe, werde darauf verwiesen, dass der Kreis aus der Zeitung davon erfahren und es deshalb geprüft habe. Bis 1. September, so Otto, habe die Gemeinde Saterland Zeit, zu den Ausführungen der Kommunalaufsicht ihrerseits Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahme werde derzeit im Rathaus ausgearbeitet.

Kreis sieht Versäumnis bei Otto

Dazu stellt Kreissprecher Sascha Rühl fest: „Die Kommunalaufsicht hat noch keine abschließende Entscheidung über eine mögliche Rechtswidrigkeit des Beschlusses getroffen, sondern befindet sich im Anhörungsverfahren. Wenn die mitgeteilten Bedenken die Initiatoren dazu veranlassen, die Unterschriftensammlung zunächst zu stoppen, so haben die Initiatoren diese Entscheidung getroffen und nicht der Landkreis.“ Im Kreishaus könne man diese Entscheidung aber durchaus nachvollziehen, führt Rühl weiter aus, „denn offenbar hat es Herr Bürgermeister Otto versäumt, die Bedenken der Kommunalaufsicht den Initiatoren des Bürgerbegehrens vor dem Beginn ihrer Unterschriftensammlung mitzuteilen.“

Die Kreisverwaltung wünsche ausdrücklich, festzuhalten, dass der Saterländer Verwaltungschef bereits vor Beginn der Unterschriftenaktion über diese rechtlichen Bedenken der Kommunalaufsicht informiert war. Es wäre seine Aufgabe gewesen, die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Kreis sieht „zerrüttetes Verhältnis“

Den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses sei jedoch kein Vorwurf zu machen, so Rühl, „weil diese sich auf eine korrekte und umfassende Beratung durch den Bürgermeister verlassen haben. Das offenbar zerrüttete Verhältnis des Bürgermeisters zu weiten Teilen des Rates und auch der Verwaltung der Gemeinde Saterland bereitet mittlerweile auch dem Landkreis Cloppenburg zunehmend Sorgen“, stellt der Kreissprecher fest.

Auch auf die rechtlichen Bedenken, die die Kommunalaufsicht hat, geht Rühl ein. Der Text des Bürgerbegehrens sei „bewusst sehr pauschal und allgemein gehalten, so dass bei den Unterzeichnern der Eindruck erweckt wird, sie wehren sich mit ihrer Unterschrift auch gegen den Bau der Anlagen. Über den Bau hat jedoch die Gemeinde Saterland nicht zu entscheiden. Damit dürfen diese Fragen nach geltender Rechtslage nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens sein.“

Walter Hußmann als Sprecher der Initiatoren des Bürgerbegehrens sieht das Einschreiten der Kreisverwaltung nicht nur als negativ an. Viele Leute hätten den Eindruck: Der Kreis will das Bürgerbegehren ausbremsen, und deren Reaktion darauf sei: Jetzt erst recht! Die Intervention aus Cloppenburg würde das Ansinnen der Gülleverwertungsgegner geradezu befeuern, stellt Hußmann fest.

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