Sedelsberg

„Queen“ soll das zweite Treckerkino rocken

| 16.06.2020 07:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Nach der Premiere 2019 veranstaltet die Katholische Landjugendbewegung Sedelsberg in diesem Sommer erneut ein Treckerkino im Windpark Saterland. Wegen der Corona-Pandemie gibt es allerdings einige Vorgaben.

Sedelsberg - „Größer und doch kleiner als zuvor“– so lautet das neue Motto für das zweite Treckerkino der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) Sedelsberg, das am 29. August 2020 im Windpark Saterland zwischen Scharrel und Sedelsberg stattfinden soll. In der Mitteilung der KLJB Sedelsberg heißt es, dass bis zu 500 Trecker zu dem Event erwartet werden. „Aufgrund der aktuellen Situation ist der Besuch des Treckerkinos in diesem Jahr ausschließlich mit Trecker möglich. Insgesamt wird es 500 Trecker-Tickets und 400 Beifahrer-Tickets geben. Somit liegen wir gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung und in Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Saterland unter der Grenze von 1.000 Personen“, wird Stefan Meyer, Vorsitzender der KLJB Sedelsberg, zitiert.

Der Film, der beim Treckerkino gezeigt werden soll, steht auch bereits fest. Die Besucher können sich laut Mitteilung auf den vierfachen Oscarpreisträger „Bohemian Rhapsody“ freuen. Im Film geht es um die Geschichte von Freddie Mercury von der Gründung der Band Queen bis zum Auftritt bei Live Aid im Londoner Wembley-Stadion im Jahr 1985.

Tickets gibt es ab dem 31. Juli ausschließlich online zu kaufen. Der Link zum Ticketshop werde in Kürze auf der Facebook-Seite veröffentlicht, heißt es seitens der Landjugend. Eine Abendkasse wird es nicht geben. Pro Trecker sind maximal zwei Personen erlaubt. „Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung gibt es einige Vorgaben, welche unbedingt einzuhalten sind“, sagt Malin Knelangen, Schriftführerin in der Sedelsberger Landjugend. So muss der Trecker eine geschlossene Kabine haben und das Verlassen des Treckers ist nur für einen dringenden Grund, wie den Gang zur Toilette, erlaubt. Dabei ist der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einzuhalten und das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung Pflicht.

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