Rhauderfehn/Dresden

„Bei Kartenrückgabe Zahlungsfrist setzen“

Günter Radtke
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Von Günter Radtke
| 17.07.2019 14:45 Uhr | 1 Kommentar
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Nach den abgesagten Konzerten in Rhauderfehn sagt eine Verbraucherberaterin in Aurich, worauf bei der Kartenrückabwicklung zu achten ist. Grundsätzlich habe Veranstalter Admirar das Recht, sich für eine Erstattung die Originaltickets vorlegen zu lassen.

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