Emsland

Schutz vor Vogelgrippe: Im Emsland gilt Stallpflicht

| 10.11.2016 12:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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In den Landkreisen Emsland und Cloppenburg gilt ab sofort die Stallpflicht für Geflügel – als Vorsichtsmaßnahme. Die Kreise reagieren damit unter anderem auf den Fund mehrerer Hundert toter Wildvögel in Schleswig-Holstein, bei denen das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen worden ist.

Emsland - Nachdem bei mehreren Hundert Wildvögeln im Kreis Plön in Schleswig-Holstein der Vogelgrippe-Erreger (Aviäre Influenza) des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden ist, reagiert der Landkreis Emsland nun mit einer Vorsichtsmaßnahme. Wie die Verwaltung am Donnerstag mitteilte, gilt eine kreisweite Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Dazu gehören Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Stallpflicht gilt bis zum 31. Januar, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Am Vormittag zog der Landkreis Cloppenburg nach: Auch dort gilt nun die Stallpflicht.

Die Vogelgrippe

Der Vogelgrippe-Erreger vom Subtyp H5N8 ist nach derzeitigem Stand nicht auf den Menschen übertragbar. Eine Übertragung kann nach Angaben des Robert-Koch-Instituts allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wesentlich gefährlicher sind die Viren vom Stamm H5N1, die ebenfalls Geflügelpest auslösen können. Weltweit ist es zu Übertragungen auf den Menschen gekommen, mehrere Hundert sind an der Erkrankung gestorben. Die meisten Todesopfer gab es in Ägypten, Indonesien und Vietnam.

Bereits in den vorangegangenen Tagen waren diese Viren bei Hausgeflügel und Wasservögeln in Ungarn, Kroatien und in Polen, nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, nachgewiesen worden. „Eine Verbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel ist wahrscheinlich. „Es ist zu befürchten, dass es zu einer Einschleppung in die Nutztierbestände kommt, da es sich um einen hochansteckenden Erreger-Typus handelt. Zum Schutz der hiesigen Geflügelbestände haben wir uns entschlossen, die Stallpflicht als einzig geeignete Maßnahme anzuordnen“, sagt der Emsländer Landrat Reinhard Winter.

Der Landkreis Emsland sei nicht nur Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel, sondern weise auch eine hohe Geflügeldichte auf. Derzeit werden rund 35 Millionen Stück Geflügel gehalten, sagt Winter. Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.

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