Rechtsstreit Baumarktkette Obi verliert Farbstreit um „Obi-Orange“
So manche Baumarktkette verwendet Orange in ihren Logos. Ist ein bestimmter Farbton ein essenzieller Wiedererkennungswert und damit schützenswert? So sah es Obi. Der BGH sah es anders.
Die Baumarktkette Obi bekommt keinen Markenschutz für ihre „Hausfarbe“ Orange. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Revision des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts zurück. Dieses hatte zuvor die von konkurrierenden Baumarktketten beantragte Löschung der Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für rechtens erklärt. Daraufhin war Obi vor den BGH gezogen.
Die Farbe Orange sei höchstens ein Hinweis auf Baumarktketten im Allgemeinen, aber nicht auf einem speziellen Baumarkt wie Obi, so der Vorsitzende Richter. Obi hatte zuvor argumentiert, der spezielle, unter anderem sein Logo prägender Farbton, eine Art Hellrot-Orange, sei ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil seiner Markenidentität. Das Bundespatentgericht hatte dies anders gesehen - und nun auch der BGH. (Az. I ZB 58/25)
Damit endet eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen und den konkurrierenden Baumarktketten Hornbach und Globus. Deren Marktauftritt ist ebenfalls von der Farbe Orange bestimmt - sie hatten die Löschung der Obi-Farbmarke beantragt.