Ermittlungen SPD-Kandidat Krach unter Druck: Verdacht auf Vorteilsannahme
In den Berliner Wahlkampf platzen strafrechtliche Ermittlungen gegen SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach. Der geht in die Offensive. Nun äußert sich die Staatsanwaltschaft Hannover zu den Vorwürfen.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach hat die Staatsanwaltschaft Hannover sich nun erstmals zu den konkreten Vorwürfen geäußert. Es gehe in zwei Fällen um den Anfangsverdacht der Vorteilsannahme, teilte die Behörde am Abend mit. Außerdem werde in einem weiteren Fall wegen des Anfangsverdachts von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach dem Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung ermittelt.
Krach hatte die Vorwürfe bereits zuvor zurückgewiesen. Die strafrechtlichen Ermittlungen waren am Mittwoch bekanntgeworden, mitten im Berliner Wahlkampf vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Die Behörde ließ Büroräume Krachs in Hannover, dessen Wohnung im Berliner Ortsteil Schöneberg und die SPD-Landesparteizentrale in Berlin-Wedding durchsuchen. Dabei sei Krachs Handy sichergestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit.
Krach war vor dem Berliner Wahlkampf als Regionspräsident in Hannover tätig, hatte sich ab dem 23. März dieses Jahres aber beurlauben lassen.
Krach geht in die Offensive
Stunden bevor sich die Behörde zu den konkreten Tatvorwürfen äußerte, war Krach am Donnerstag in die Offensive gegangen und hatte zu den Ermittlungen umfassend Stellung genommen.
Auf einer Pressekonferenz wies der 47-Jährige den Verdacht der Bereicherung „mit aller Deutlichkeit“ zurück und stellte absolute Transparenz in Aussicht. „Ich habe niemals privat Geld angenommen. Und ich habe auch niemals als SPD-Vorsitzender hier in Berlin eine Spende angenommen“, sagte er. „Ich habe nichts zu verbergen.“ Bei Interesse könnten Ermittler seine Konten einsehen.
Es geht um seine Zeit als Regionspräsident der Region Hannover
Dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich nun negativ auf den SPD-Wahlkampf auswirken würden, räumte Krach ein. Er wolle eigentlich über inhaltliche Themen und die Herausforderungen für Berlin sprechen, sagte er am Nachmittag. „Das rückt jetzt leider alles in den Hintergrund.“
Konkret gehe es bei den Anschuldigungen nach seiner Einschätzung um ein Vergabeverfahren zur Nachnutzung eines Klinikgeländes in der Region Hannover. Krach war als Regionspräsident Chef des Aufsichtsrates der Klinik. In einem Bieterverfahren konkurrierten zwei Unternehmen um den Zuschlag. Eines davon überwies laut Krach noch während des laufenden Verfahrens eine Spende in Höhe von 9.900 Euro an die Berliner SPD, deren kommissarischer Vorsitzender er zu dem Zeitpunkt bereits war.
Die Spende sei am 29. Dezember 2025 bei der SPD eingegangen, schilderte Krach. „Ich habe am 7. Januar 2026 um 15.11 Uhr die Information durch den Landesgeschäftsführer über diese Spende bekommen. Am 8. Januar um 6.45 Uhr, also keine 24 Stunden später, habe ich per Mail die Weisung erteilt, dass diese Spende nicht angenommen werden darf und sofort zurücküberwiesen werden muss“, so Krach. „Und das ist der Beleg dafür“, fügte er hinzu und hielt ein Schriftstück in die Kameras.
Wahlkampf geht weiter
Gleichzeitig kündigte er an, in den verbleibenden Tagen bis zur Wahl unvermindert Wahlkampf zu machen. Nach seiner Stellungnahme sprach Krach am Donnerstagabend zunächst auf einer Veranstaltung zur Berliner Bewerbung für die Expo 2035.
Etwas später nahm er an einer Podiumsdiskussion der Klimabewegung „Fridays for Future“ mit Klimaschützerin Luisa Neubauer teil. Zu den Vorwürfen äußerte er sich dort nur am Rande. Die Bekanntmachungen der Staatsanwaltschaft änderten nichts daran, weiter Wahlkampf machen zu wollen, betonte er.
Die SPD steht in Berlin laut einer am Donnerstagabend veröffentlichten Vorwahlumfrage von Infratest dimap im Auftrag der ARD auf zwölf Prozent - ein Prozentpunkt mehr als bei der vorigen Umfrage des Instituts vom 2. September. Die Daten wurden allerdings von Montag bis Mittwoch erhoben, also zumindest überwiegend vor Bekanntwerden der Ermittlungen.
Rückhalt aus SPD
Aus seiner Partei bekam der Spitzenkandidat tagsüber Rückhalt. Er habe die volle Solidarität und Rückendeckung, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) dem RBB. „Und das ist ganz klar, dass wir ihm hier in dieser Situation den Rücken stärken.“
Krach habe eine Geldspende aus Niedersachsen zurückgewiesen, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh. „Daran erkennt die Fraktion weder eine politische noch eine strafrechtliche Relevanz und findet zudem den zeitlichen Zusammenhang mit demokratischen Wahlen bedenklich.“
Der Politiker war 2021 zum Regionspräsidenten von Hannover gewählt worden. Im Sommer 2025 folgte er dem Ruf der Berliner SPD, um die Spitzenkandidatur für die Wahl zum Abgeordnetenhaus zu übernehmen, und ließ sich dann später von seiner Tätigkeit in Hannover beurlauben. Krach ist inzwischen auch Co-Vorsitzender der Berliner-SPD.
„Nicht an Vertragsverhandlungen beteiligt“
Brisant an dem Vorgang ist, dass Krach im Vergabeverfahren dafür eingetreten war, dem fraglichen Bieter den Zuschlag zu erteilen. Sein Ziel sei der Aufbau eines sogenannten Regionalen Gesundheitszentrums gewesen, das habe er den Menschen vor Ort versprochen, so Krach. Das von ihm favorisierte Unternehmen habe das garantiert und hohe Investitionen angekündigt. Am 19. Februar 2026 habe der Aufsichtsrat aber anders entschieden und dem zweiten Bieter den Zuschlag erteilt. Er habe sich bei der Abstimmung enthalten, so Krach.
An den Vertragsverhandlungen sei er nie direkt beteiligt gewesen, sagte er. Das habe die Geschäftsführung des Klinikums Region Hannover gemacht. „Ich habe persönlich keinen Kontakt mit diesem Unternehmer gehabt“, versicherte Krach. Er habe zuletzt vor zwei bis zweieinhalb Jahren mit ihm in Verbindung gestanden. Während des Vergabeverfahrens habe es keinen persönlichen Austausch gegeben. Er habe nicht einmal eine Handynummer von ihm.
Behörde prüft Disziplinarverfahren
Am Abend wurde bekannt, dass die Kommunalaufsicht in Niedersachsen auch Vorermittlungen für ein mögliches Disziplinarverfahren gegen Krach führt. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Behörde habe am Mittwochnachmittag von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfahren. Bei Bekanntwerden eines solchen Falles würden immer erst einmal Vorermittlungen geführt. Damit gehe keine Vorverurteilung einher, es gelte die Unschuldsvermutung. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet.
Bei den Vorermittlungen prüft die Behörde den Angaben nach, ob es ausreichend Anhaltspunkte für ein Disziplinarverfahren gibt. Sollte es zu einem Disziplinarverfahren kommen, würde das vermutlich bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen und einem möglichen Urteil pausieren, sagte der Sprecher.