Nach Kompromiss mit Union Bas stellt Einigung auf Attestpflicht ab erstem Tag infrage
Die geplante Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag geht auf einen Wunsch der Union zurück. Arbeitsministerin Bas äußert Zweifel am Sinn der Regelung und eckt damit beim Koalitionspartner an.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellt die Pläne der schwarz-roten Koalition zur Einführung einer verpflichtenden Krankschreibung ab dem ersten Tag infrage. Kurz nach der Kabinettsklausur in Neuhardenberg sagte die SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe: „Ich bin koalitionstreu, aber wir sollten uns schon nochmal fragen, ob das sinnvoll ist.“
Mit Ausnahmeregelungen könne man die Probleme, die sie in dem Vorhaben sehe, nicht wirklich lösen. „Es soll etwa eine Ausnahme für tarifgebundene Unternehmen geben, die andere Regelungen haben. Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht“, sagte Bas.
Sozialpolitiker der Unionsfraktion verweist auf Gesamtpaket
In der Unionsfraktion gibt es jedoch keine Bereitschaft, den vereinbarten Kompromiss noch einmal grundsätzlich neu zu verhandeln. Der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Marc Biadacz, verweist auf die Ergebnisse des Kabinettstreffens und die am Freitag beendete Klausurtagung der Koalitionsfraktionen.
„Mit den Klausuren in Neuhardenberg und in Münster haben die Regierung und die sie tragenden Fraktionen sich inhaltlich klar positioniert, um Deutschland zu modernisieren und für wirtschaftlichen Aufschwung zu sorgen - auch über grundlegende Reformen des Sozialsystems“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Das Gesamtpaket zur Rente steht - so sollte es nun auch verabschiedet werden“, fügte der CDU-Politiker hinzu. „Vergleichbares gilt für die Krankschreibung ab dem ersten Tag.“
Dazu habe die Koalition eine Vereinbarung getroffen, die nun flexibel und praxistauglich gestaltet werden müsse. Dazu zählten aus seiner Sicht auch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes mit Maßnahmen wie der Verlängerung von sachgrundlosen Befristungen, besseren Abfindungsoptionen oder steuerlichen Anreizen für Zuschläge an Sonn- und Feiertagen.
Radtke kritisiert „Dauerkakophonie“
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, reagierte empört auf die Äußerungen von Bas. Er sei auch nicht von allen Verabredungen der Koalition restlos begeistert, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, „aber was man gemeinsam entscheidet, sollte man auch gemeinsam vertreten“. Im Fall der Krankschreibung bestehe im Gesetzgebungsverfahren zudem noch die Möglichkeit, Details zu regeln. Er sagte: „Dauerkakophonie bringt weder das Land noch die Koalition nach vorne.“
Die SPD-Chefin verwies im Gespräch mit der Funke Mediengruppe darauf, dass die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag mit einer Termingarantie bei Fachärzten und der Schlaganfallvorsorge gekoppelt sei. „Das ist der Kompromiss, der ein Gesamtpaket ist.“ Auf den Hinweis, das Primärversorgungskonzept des Gesundheitsministers, das für die Termingarantie nötig wäre, werde aber noch dauern, antwortete die Arbeitsministerin, das liege nicht in ihrer Hand.
Bas: Haben zähneknirschend zugestimmt
„Wir wollten keine Karenztage und keine Kürzung der Lohnfortzahlung. Beides wollte die Union. Im Gegenzug haben wir zähneknirschend der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag zugestimmt, obwohl wir sie inhaltlich für falsch halten“, sagte Bas. „Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird.“
Reformen sollen bis zum Jahresende umgesetzt sein
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD hatten erst am Freitag bei einer Klausurtagung in Münster ein Papier beschlossen, das die gemeinsamen Reformvorhaben, die bis Jahresende komplett umgesetzt werden sollen, noch einmal auflistet – darunter auch die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach von einem „festen Fahrplan“. Am Dienstag und Mittwoch hatte sich das Bundeskabinett zu einer Klausur auf Schloss Neuhardenberg getroffen.
Übergangsfrist für Abschaffung der „Rente mit 63“
In der Debatte um die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren zeigte sich Bas offen für eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren. Nötig seien „ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz, damit die Menschen ihre Lebensplanung anpassen können“, sagte sie. Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist einer der Kernpunkte der geplanten Rentenreform.
Bas: Minijobs für Studierende könnten bleiben
Auf die Frage nach einem möglichen Kompromiss zu den umstrittenen Vorschlägen für Minijobs sagte Bas: „Ich bin offen dafür, für Studierende die Minijobs zu erhalten, weil viele neben dem Studium arbeiten müssen.“ Wenn Minijobs grundsätzlich erhalten blieben, sollten sie rentenversicherungspflichtig werden.
Aktuell sind Minijobs bis zu einer Einkommensgrenze von 603 Euro pro Monat möglich. Beschäftigte können sich von der Rentenversicherung befreien lassen, während Arbeitgeber pauschale Steuern, Abgaben und Umlagen von etwas mehr als 30 Prozent des Arbeitsentgeltes zahlen. Die Rentenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, Minijobs künftig regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ziel ist es, mehr Menschen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und die spätere Altersvorsorge zu verbessern.