Arbeiten in Teilzeit: Der Nettolohn sinkt gar nicht so stark wie viele denken

| 12.08.2026 12:19 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute
Ausgestempelt: Wer die Arbeitszeit reduziert, senkt auch die Steuerlast – und zwar meistens überproportional. Foto: Pixabay
Ausgestempelt: Wer die Arbeitszeit reduziert, senkt auch die Steuerlast – und zwar meistens überproportional. Foto: Pixabay
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Nachrechnen lohnt sich, denn: Die gesetzlichen Abzüge verringern sich überproportional im Vergleich zu den Brutto-Monatsgehältern.

Ostfriesland / OTS - Aktuell arbeiten rund 13 Millionen Beschäftigte in Deutschland in Teilzeit. 28 Prozent von ihnen haben die Arbeitszeit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf eigenen Wunsch reduziert. Was viele nicht wissen: Das Nettogehalt sinkt nicht zwangsläufig so stark wie das Bruttoeinkommen.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat ein Rechenbeispiel erarbeitet. Als Grundlage dient ein „typischer“ Arbeitnehmer – sozialversicherungspflichtig beschäftigt, keine Kinder, Steuerklasse 1, Kirchensteuer zahlend, gesetzlich krankenversichert mit einen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einem Bruttogehalt von 3500 Euro.

Vollzeit 40 Stunden: Von den 3500 Euro Bruttogehalt werden 444,50 Euro an Steuern sowie 740,25 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen. Es bleiben 2315 Euro netto übrig.

Teilzeit 30 Stunden: Das Bruttogehalt beträgt hier 2625 Euro. Davon sind 234,63 Euro Steuern und 555,20 Euro Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. So bleiben 1835,17 Euro.

Teilzeit 20 Stunden: Das Bruttogehalt sinkt durch die Arbeitszeitreduzierung auf 1750 Euro. Abgezogen werden 50,12 Euro (Steuern) und 347,30 Euro (Sozialversicherungsbeiträge). Damit bleiben 352,58 Euro netto.

Fazit: Bei einer Arbeitszeitverkürzung um 25 Prozent (40 auf 30 Stunden) verringert sich das Nettogehalt um knapp 21 Prozent. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 50 Prozent (20 statt 40 Stunden) bleibt mehr als die Hälfte vom ursprünglichen Nettogehalt (Abzüge 42 %).

KOMPAKT

Teilzeitbeschäftigung ist mit Auswirkungen auf die spätere Rente verbunden. Wer seine Arbeitszeit verkürzen will, sollte diesen Faktor auf jeden Fall berücksichtigen, empfehlen die Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Denn: Wer weniger arbeitet und dadurch natürlich auch weniger verdient, sammelt auch weniger Rentenpunkte. Entscheidend für die Rente ist nämlich grundsätzlich immer die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens während des Berufslebens.

Beschäftigte erhalten einen Rentenpunkt gutgeschrieben, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt – aktuell 51.944 Euro – entspricht. Wer weniger verdient, bekommt weniger als einen Punkt, wer über dem „Grenzwert“ liegt, bekommt mehr. Für ein Jahresgehalt von 25.000 Euro gibt es also etwa 0,5 Rentenpunkte, ein Jahreseinkommen von 80.000 Euro wird mit 1,54 Punkten bewertet.

Ein Rentenpunkt – in der Behördensprache ist von sogenannten Entgeltpunkten die Rede – wird aktuell mit 40,79 Euro berechnet und steigt ab Juli auf 42,52 Euro pro Monat.