Rentenreform Was würde das Aus für die „Rente mit 63“ bedeuten?

Basil Wegener, dpa
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Von Basil Wegener, dpa
| 03.08.2026 14:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Bezugszeit von Renten steigt. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas
Die Bezugszeit von Renten steigt. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas
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Die Zahl der Menschen, die die sogenannte Rente mit 63 in Anspruch nehmen, hat alle Erwartungen übertroffen. Wie wirkt es sich aus, wenn diese Möglichkeit abgeschafft wird? Und wie, wenn sie bleibt?

Die „Rente mit 63“ ohne Abschläge steht auf der Kippe, doch Teile der Koalition wollen einen Todesstoß für diese beliebte Rentenart noch verhindern. Was würde es bedeuten, wenn es künftig die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte nicht mehr gibt? Was ist mit anderen Frührenten? Und würden es die Reformpläne für eine Stabilisierung der gesetzlichen Rente für die kommenden Jahrzehnte überleben, wenn die Rentenart bleibt?

Was sagt die zuständige Ministerin? 

Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) sagte beim ZDF-Sommerinterview: „Das hat die SPD auch immer vertreten und das ist auch richtig, dass Menschen, die sehr, sehr lange eingezahlt haben, die früh angefangen haben, die Möglichkeit haben müssen, auszusteigen.“ Die SPD meint, die Union sei am Zug, ihre Haltung zur „Rente mit 63“, heute faktisch mit 64,5 Jahren, zu klären.

Wer will die „Rente mit 63“ halten – wer ist für Abschaffung?

Mecklenburg-Vorpommerns um ihre Wiederwahl kämpfende Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte schon kurz nach der Vorlage der Reformvorschläge im Juni eine Abschaffung als „ungerecht“ kritisiert. Nun haben – zuletzt per Brief – auch die Ost-CDU-Ministerpräsidenten die abschlagsfreie Frührente verteidigt, darunter der in Sachsen-Anhalt ebenfalls gegen einen möglichen AfD-Wahltriumph kämpfende Sven Schulze. Auch Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) ist für Beibehaltung. Für ein Aus haben sich zuletzt CSU-Chef Markus Söder, Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann ausgesprochen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gönnt sich gerade Urlaub.

Wie weit ist die Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission?

„Das BMAS arbeitet gerade an dem (...) Gesetzentwurf zur Rente“, teilt eine Sprecherin von Bas‘ Sozialministerium mit. Ein Termin für die regierungsinterne Ressortabstimmung stehe noch nicht. Zur Erinnerung: Merz und Bas hatten bei der Entgegennahme der Kommissionsvorschläge im Juni eine Umsetzung ohne Abstriche angekündigt. Also auch von Empfehlung Nummer sechs: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“

Warum soll die „Rente mit 63“ abgeschafft werden?

Im Wesentlichen soll das 33-Punkte-Konzept der Rentenkommission aus Wissenschaft und Koalition eines erreichen: Der immer stärkere Übertritt der geburtenstarken Babyboomer-Generation in den Ruhestand soll die gesetzliche Rente nicht aus der Balance bringen. Zur abschlagsfreien Frühverrentung schreibt das Gremium, „dass von solchen Regelungen vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen (können).“ Die Abschlagsfreiheit führe zu höheren Renten zu Lasten der Gemeinschaft.

Was soll noch auf ältere Beschäftigte zukommen?

Laut Kommission eine Erhöhung des Alters für die ebenfalls frühere Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren mit Abschlägen – von 63 auf 64 Jahre. Fast jede dritte neue Rente sei 2025 mit Abschlägen belegt gewesen, rund 18 Prozent entfallen auf diese Rentenart. Künftig soll das Eintrittsalter dafür parallel zur – ebenfalls geplanten – generellen Anhebung des Rentenalters steigen. Das Rentenalter soll bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen.

Und wenn man sich einfach nicht mehr fit genug fühlt?

Alle, die wegen ihrer Belastungsgrenze eine Frührente erwägen, dürfte folgender Satz der Rentenvorschläge aufhorchen lassen: „Die Kommission empfiehlt, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten sollten.“ Betroffene sollen sich jedenfalls nicht mehr auf etwas Leichteres umschulen müssen.

Was ist die „Schutzrente“?

Bei Menschen, die in die zuletzt verbesserten Erwerbsminderungsrente gehen wollen, soll individuell geprüft werden, ob sie in ihrer beruflichen Leistung eingeschränkt sind. Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig wirbt auf X dafür, dass sie dann ohne Abschläge in eine „soziale Schutzrente“ gehen können sollen. Laut Kommission soll abschlagsfrei zwei Jahre vor der (bis 2041 auf 67,5 Jahre steigenden) Regelaltersgrenze und weitere drei Jahre vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen können, wer nicht mehr im letzten langjährigen Berufsfeld arbeiten kann.

Welche Bedeutung habe die Frührenten?

Schon bald nach der Einführung 2014 hatte die Inanspruchnahme der „Rente mit 63“ alle Erwartungen übertroffen. Im vergangenen Jahr gingen rund 356.000 Menschen mit dem Regelalter in Rente. Rund 262.000 nutzten die Rente nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge, 238.000 die nach 35 Jahren mit Abschlägen. Laut Rentenversicherung kostete es zuletzt jährlich rund 13 Milliarden Euro, dass eigentlich fällige Abschläge dabei entfallen.

Was droht bei einer Beibehaltung der „Rente mit 63“?

Laut dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) das Ende der angekündigten Rettungsmission für die Rente. „Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, so Marcel Fratzscher in der „Rheinischen Post“. Er taxierte die langfristigen Einsparungen einer Abschaffung auf rund zehn Milliarden Euro. Sie sei „finanziell das wichtigste Element“ der Reform.

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