Fall Neukamperfehn Landesjugendamt – wann ein Kindergarten geprüft wird
Als Aufsichtsbehörde ist das Landesjugendamt für Kindergärten zuständig. Symbolbild: Pixabay
Warum wird das Landesjugendamt in Kitas aktiv? Im Fall Neukamperfehn ging es um eine Meldung durch den Träger – mit Konsequenzen für Abläufe und Elterninfo.
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