Aus für Präsidentschaft? Gericht verurteilt Le Pen zu einem Jahr Haft mit Fußfessel

Rachel Sommer und Michael Evers, dpa
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Von Rachel Sommer und Michael Evers, dpa
| 07.07.2026 04:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Le Pen will unbedingt Präsidentin werden. (Archivbild) Foto: Michel Euler/AP/dpa
Le Pen will unbedingt Präsidentin werden. (Archivbild) Foto: Michel Euler/AP/dpa
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Nur wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl ein Schuldspruch: Für Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen ist das eine Niederlage, aber nicht unbedingt das Ende eines Traums. Wieso?

Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr zeitweise das passive Wahlrecht entzogen. Für 15 Monate soll Le Pen das Recht verlieren, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Ebendiese Strafe aus erster Instanz wird bereits seit Ende März 2025 vorläufig angewendet und ist damit laut dem Gericht bereits verbüßt.

Wegen der Haftstrafe wäre es mit diesem Urteil in einem Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung für Le Pen dennoch nur schwer möglich, bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr zu kandidieren.

Für Le Pen bleiben Risiken

Als entscheidendes Datum für das Recht, sich in ein öffentliches Amt wählen zu lassen, gilt die erste Wahlrunde. Da Le Pen bereits seit Ende März 2025 das passive Wahlrecht entzogen ist und die Wahl im kommenden April stattfindet, hätte sie die Buße bis dahin abgesessen, da das Gericht einen Großteil der Strafe auf Bewährung aussetzte.

Einige Einschränkungen bleiben aber: Sollten Le Pen oder die Anklage Revision einlegen, wäre das Berufungsurteil nicht rechtskräftig. In Juristenkreisen ist umstritten, ob der fünfjährige mit vorläufiger Anwendung verhängte Entzug des passiven Wahlrechts aus erster Instanz dann wieder greifen würde. Außerdem könnte es Le Pen politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu lasch ansehen und kippen. Denn die Instanz hatte bereits angekündigt, im Falle einer Revision noch vor der Wahl eine Entscheidung zu fällen.

Und auch die verhängte Haftstrafe könnte Le Pen einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar sind von den verurteilten drei Jahren zwei auf Bewährung und eins darf sie zu Hause mit Fußfessel verbringen. Doch mit einer Fußfessel wäre Le Pen an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen vor Ort, wäre unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und deshalb für Le Pen keine Option, wie sie bereits sagte. Ob die mitunter sprunghafte Le Pen, die unbedingt Präsidentin werden will, dabei bleibt, wird sich zeigen.

Mit einem komplizierten Urteil macht das Gericht eine Kandidatur per se nicht komplett unmöglich, sie wäre aber nur sehr schwer umsetzbar. Foto: Michel Euler
Mit einem komplizierten Urteil macht das Gericht eine Kandidatur per se nicht komplett unmöglich, sie wäre aber nur sehr schwer umsetzbar. Foto: Michel Euler

Politische Gegner fürchten Le Pen mehr als ihren Schützling

Auch wenn das Urteil für Le Pen deutlich schlimmer hätte ausfallen können, ist es ein massiver Schlag. Zu der Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro hinzu. Immer wieder hatte Le Pen Verantwortung von sich gewiesen. Nun erklärt ein Gericht sie wenige Monate vor der für sie so wichtigen Präsidentschaftswahl für schuldig. Noch am Abend will die langjährige Führungsfigur der Partei Rassemblement National bekanntgeben, ob sie einen vierten Anlauf auf den Élysée-Palast nehmen wird oder nicht.

Klar ist: tritt Le Pen nicht selbst an, wird das Rassemblement National ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella in den Ring schicken. In den Umfragen hat der gerade einmal 30 Jahre alte Parteichef Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten somit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.

Bardella oder Le Pen – die Personalie wird auch den Wahlkampf des Rassemblement National stark beeinflussen. Le Pen könnte sich als Märtyrerin, als Opfer der von ihr heftig angegriffenen Justiz und als Phönix auferstanden aus der Asche inszenieren. Bardella hingegen würde das RN als einen Neuanfang darstellen. Doch ob er das Umfragehoch beibehalten könnte, ist noch schwer abzusehen. Der Jungspund ist mitunter unsicher; die politischen Gegner sind sich einig darin, dass Le Pen die deutlich gefährlichere Gegenspielerin wäre.

Vorwurf: Assistenten arbeiteten für Partei

Abzuwarten bleibt, wie viel Profit die Partei aus dem Prozess wird ziehen können. Das Verfahren drehte sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf war, dass Abgeordnete von Le Pens mittlerweile umbenannten Partei Front National Gelder für parlamentarische Assistenten bekamen, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Das Gericht bezeichnete die Taten im Urteil als schwerwiegend. Le Pen als leitende Parteiverantwortliche hätte die Einhaltung der Regeln durchsetzen müssen.

In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen und sie zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Auch in Berufung hatte die Anklage gefordert, Le Pen zeitweise das passive Wahlrecht zu entziehen und sie zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Le Pens Anwälte hatten einen Freispruch gefordert. Ihre Hoffnung wurde enttäuscht, doch ob Le Pen ihren Traum davon, an Frankreichs Staatsspitze zu stehen, damit aufgibt, wird sich erst noch zeigen.

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