Kryptowährungen Ein Viertel der Deutschen hat Interesse an Bitcoins & Co
Was viele nicht wissen: Private Anleger müssen Gewinne möglicherweise versteuern.
Ostfriesland - Die Anzahl der Kryptowährungen steigt stetig: Ende vergangenen Jahres existierten mehr als 10.000 unterschiedliche Arten. Auch in Deutschland setzen sich viele Privatanleger inzwischen mit Bitcoin, Ethereum, Tether und wie sie alle heißen auseinander. Ein Viertel der Deutschen zeigt sich offen für Kryptowährungen, wie eine Umfrage von Bitkom im Mai 2025 ergab. Das Geschäft ist eben verlockend.
Der populäre Bitcoin wurde 2009 noch im Cent-Bereich gehandelt, lag 2013 dann erstmals über 900 Euro und ging in den folgenden Jahren durch die Decke. Aktuell liegt der Wert für einen Bitcoin bei knapp 70.000 Euro. Wer also vor 15 Jahren eine Handvoll der bekanntesten Kryptowährung gekauft hat, ist heute Millionär. Aber der Kryptohandel garantiert natürlich nicht immer ein Happy-End. Die Verdienstmöglichkeiten sind extrem, das Risiko aber auch, zumal geopolitische Entwicklungen dieses Segment des Geldverkehrs massiv beeinflussen.
Liegt der Gewinn auch nur einen Euro über dieser Freigrenze, ist das komplette Verkaufsplus zu versteuern. Zur Prüfung der Freigrenze sind alle Gewinne und Verluste im Kalenderjahr zusammenzurechnen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Privatbereich, nicht aber für gewerblichen Kryptohandel.
Die VLH weist außerdem darauf hin, dass Erträge aus Zinsmodellen wie Staking und Lending steuerrechtlich nicht zu den privaten Veräußerungsgeschäften zählen, sondern unter die Rubrik „sonstige Einkünfte“ fallen – und diese bleiben nur steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen. Das dürfte eher selten der Fall sein, sofern sich Anleger intensiv mit der Materie befassen. Immerhin: Wird der Freibetrag übertroffen, fällt keine Kapitalertragssteuer an, sondern lediglich der persönliche Steuersatz.
Laut Bundesfinanzministerium müssen übrigens alle Verkaufsgeschäfte von Kryptowerten im privaten Bereich nachvollziehbar dokumentiert und nachgewiesen werden: Dazu gehören Daten für den An- und Verkauf mit dem jeweiligen Kurs, Haltedauer, Anzahl und Bezeichnung der Kryptowerte sowie Kosten für die Anschaffung und Erlöse aus dem Verkauf. Die Finanzämter können darüber hinaus weitere Informationen beziehungsweise Dokumentationen verlangen – beispielsweise, wenn Kryptowerte zwar nicht verkauft oder getauscht, aber innerhalb einer Wallet umgeschichtet werden. Insbesondere beim Handel mit Kryptowerten über eine ausländische Plattform besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht.
Diese Anbieter sind übrigens auch verpflichtet, von ihren Kunden eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit einzuholen – also in welchem Land diese unbeschränkt steuerpflichtig sind. Erfolgt die Selbstauskunft nicht innerhalb von spätestens 90 Tagen nach der Aufforderung, dürfen Anbieter den jeweiligen Kunden keine meldepflichtigen Transaktionen mehr genehmigen.