Bundesverfassungsgericht „Politik im Trump-Stil“? Karlsruhe prüft Minister-Alleingang

Jennifer Kramer und Jacqueline Melcher, dpa
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Von Jennifer Kramer und Jacqueline Melcher, dpa
| 16.06.2026 05:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der zweite Senat verhandelt eine Organklage der Grünen-Fraktion im Bundestag. (Archivbild) Foto: Uli Deck
Der zweite Senat verhandelt eine Organklage der Grünen-Fraktion im Bundestag. (Archivbild) Foto: Uli Deck
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Der Landwirtschaftsminister bezieht den Bundestag in eine wichtige Entscheidung nicht ein. Die Grünen werfen der Regierung deshalb „trumpeske“ Züge vor – nun hat sich Karlsruhe dem Streit angenommen.

Durfte die Bundesregierung eine Verordnung abschaffen, ohne den Bundestag einzubeziehen? Über diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte im Juli 2025 eine Verordnung gekippt, die Bauern dazu verpflichtete, Nährstoffe etwa aus Düngemitteln zu dokumentieren. Das geschah allerdings ohne die Beteiligung des Parlaments, wie die Fraktion der Grünen kritisierte. Sie zog deshalb vor Deutschlands höchstes Gericht (Az. 2 BvE 15/25). Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Warum ist das Verfahren so wichtig?

Die Grünen machen damit auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam, wie Verwaltungsrechtsexperte Wilhelm Achelpöhler sagt. In mehreren aktuellen Situationen wie etwa in der Wehrpflichtdebatte habe man beobachten können, dass eine Verschiebung der Entscheidungsmacht vom Parlament zur Regierung stattfinde. 

Die Grünen kritisierten: „Das ist Politik im Trump-Stil – ohne Rücksicht auf demokratische Institutionen und den Grundsatz der Gewaltenteilung.“ Es gehe darum, die Rechte des Parlaments zu verteidigen, so die Fraktion.

Warum soll das Vorgehen rechtswidrig gewesen sein?

Bei der Verordnung, die das Landwirtschaftsministerium aufgehoben hatte, handelte es sich um die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung. Die war Teil des Düngemittelgesetzes. Darin steht, dass, wenn Verordnungen geändert werden sollen, der Bundestag angehört werden muss, wie Experte Achelpöhler erklärte. Das war hier nicht passiert. 

„Wir sagen, die Aufhebung ist die krasseste Änderung, die man sich vorstellen kann“, erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Till Steffen vor Beginn der Verhandlung in Karlsruhe. „Sie einfach aufzuheben, das geht nicht ohne Zustimmung des Parlaments, und das wollen wir hier festgestellt haben“.

Ein Urteil fällt am Bundesverfassungsgericht meist erst mehrere Monate nach der Verhandlung.

Was sagt das Landwirtschaftsministerium dazu?

Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums teilte auf Anfrage mit, dass man sich vor der Abschaffung der Verordnung mit dem Innen- und dem Justizministerium abgestimmt habe. „Beide Verfassungsressorts haben bestätigt, dass aus ihrer Sicht die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung weder der Zustimmung des Bundesrats noch der Beteiligung des Bundestages bedarf.“ Daraufhin sei man dieser Einschätzung gefolgt. 

Unter Landwirtschaftminister Rainer (CSU) war die Verordnung abgeschafft worden. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa
Unter Landwirtschaftminister Rainer (CSU) war die Verordnung abgeschafft worden. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa

Eine Mehrheit der Länder habe den Entschluss befürwortet, so der Sprecher. Die Abschaffung der Verordnung sei bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart gewesen.

Landwirtschaftsminister Rainer war selbst nicht bei der Verhandlung in Karlsruhe. Er befindet sich aktuell auf einer mehrtägigen Asienreise. Am Tag der Verhandlung war er in Japan.

Worum geht es in Karlsruhe?

Die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold erklärte in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, dass es in dem Verfahren um „grundlegende Fragen zur Rechtsetzung“ gehe. Um die Stoffstrombilanzverordnung selbst gehe es bei dem Verfahren eigentlich nicht. Stattdessen müsse geklärt werden, ob das Ministerium durch die ersatzlose Aufhebung ohne Einbindung des Parlaments Organrechte des Bundestages verletzt habe. Und ob das Grundgesetz dem Bundestag überhaupt ein solches Recht verleihe und ob für die Aufhebung einer Verordnung dieselben Regeln gelten wie für den Erlass.

Was war die Stoffstrombilanzverordnung?

Die Stoffstrombilanzverordnung hatte Landwirten vorgeschrieben, den Ein- und Ausgang von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus ihrem Betrieb zu dokumentieren. Bauern mussten dadurch beispielsweise festhalten, wie viel Düngemittel sie auf ihren Feldern einsetzen.

Die Verordnung war für Landwirte aber nach Ansicht der Bundesregierung mit zu viel Bürokratie verbunden gewesen. Zur Abschaffung der Verordnung erklärte Landwirtschaftsminister Rainer: „Den jährlichen Bürokratieaufwand auf den Höfen senken wir dadurch um rund 18 Millionen Euro.“ Die Verordnung sei ein „Symbol für unnötige Bürokratie“ gewesen, kritisierte die parlamentarische Staatssekretärin beim Landwirtschaftsministerium, Silvia Breher, in Karlsruhe - „ohne einen Mehrwert für den Gewässerschutz, ohne einen Mehrwert für die Betriebe“.

Durch die Stoffstrombilanzverordnung sollte die Verwendung von Düngemitteln nachvollzogen werden. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner
Durch die Stoffstrombilanzverordnung sollte die Verwendung von Düngemitteln nachvollzogen werden. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner

Gab es auch inhaltliche Kritik an der Abschaffung?

Die Verpflichtung zur Dokumentation von Nährstoffen war eingeführt worden, weil das Grundwasser in Deutschland durch Düngemittel zu stark belastet war und so ein ressourcenschonender Umgang herbeigeführt werden sollte. Die Grünen kritisierten die Abschaffung als Absage an die Verursachergerechtigkeit und befürchten außerdem eine Gefahr fürs Grundwasser. Der Deutsche Naturschutzring kritisierte zudem, dass durch die Abschaffung vor allem die Betriebe abgestraft würden, die bereits umweltschonend handeln.

Wie geht es mit dem Düngegesetz weiter?

Die Vorschrift im Düngegesetz, um die in Karlsruhe geht, soll im Zuge einer Reform des Düngerechts gestrichen werden, wie Richterin Kaufhold in der Verhandlung anmerkte. „Inhaltlich ist die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung kein Endpunkt, sondern es ist der Anfang einer neuen Regelung im Düngegesetz“, sagte Staatssekretärin Breher. Das Düngerecht müsse Erträge sichern, das Grundwasser schützen, den Betrieben aber auch den Rücken stärken. „Dafür wollen wir ein vernünftiges Wirkungsmonitoring schaffen“, so Breher. Mit der Reform, die sich im parlamentarischen Prozess befinde, habe man dazu die Grundlage gelegt.

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