Künstliche Intelligenz Wie Wasserzeichen in der EU bald KI-Inhalte markieren sollen

dpa
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Von dpa
| 10.06.2026 17:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die EU-Kommission setzt bald strengere Regeln für die Kennzeichnung von KI-Inhalten durch. (Symbolbild) Foto: Markus Lenhardt
Die EU-Kommission setzt bald strengere Regeln für die Kennzeichnung von KI-Inhalten durch. (Symbolbild) Foto: Markus Lenhardt
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KI oder echtes Foto? Wer im Internet unterwegs ist, stolpert regelmäßig über Inhalte die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Für mehr Klarheit soll das KI-Gesetz der EU sorgen.

Die EU-Kommission hat ChatGPT, Claude und anderen Anbietern Künstlicher Intelligenz einen Praxisleitfaden für die bald verpflichtende Kennzeichnung von KI-Inhalten gegeben. So sollen Videos und Fotos den Vorschlägen nach etwa durch Etiketten in einer Ecke des Bildausschnitts klar als „KI generiert“ oder „KI modifiziert“ markiert werden, wie aus dem Dokument hervorgeht. 

In Videos sollten die Kennzeichnungen demnach direkt zu Beginn erscheinen, dort bleiben oder zumindest in regelmäßigen Abständen wieder eingeblendet werden. Empfohlen werden auch interaktive Elemente, etwa bei manipulierten Bildern. Hier könnte - zusätzlich zu einer dauerhaften Markierung - auch eine Einblendung auftauchen, wenn man etwa mit der Maus über ein von KI verfälschtes Gesicht fährt. 

Auch Standards für KI-genierte Podcasts und Texte 

Bei Audiodateien, etwa KI-generierten Podcasts, soll es gleich zu Beginn einen entsprechenden Hinweis in gesprochener Sprache geben. Für Texte sehen die Vorschläge KI-Etiketten beispielsweise über dem Text oder nahe der Überschrift vor. Für KI-Inhalte, die als Satire oder andere Formen von Kunst erstellt wurden, sollen solche Labels demnach den Genuss des Werks nicht zu sehr beeinträchtigen, heißt es in dem Verhaltenskodex der Brüsseler Behörde.

Die Leitlinien selbst sind nicht verbindlich, dürften für die Europäische Kommission bei der Kontrolle der EU-Vorgaben aus dem verbindlichen KI-Gesetz als Gradmesser dienen. Die neuen Regeln treten grundsätzlich Anfang August in Kraft, sind besonders für die großen Anbieter wegen einer zuletzt beschlossenen Verschiebung von Teilbereichen des Gesetzes aber erst ab Dezember wirklich verpflichtend.

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