Landgericht Verden Anwälte sehen keine Beweise für Tatbeteiligung von Klette

Janet Binder und Helen Hoffmann, dpa
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Von Janet Binder und Helen Hoffmann, dpa
| 13.05.2026 15:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Verteidigung sieht keine Beweise für eine Tatbeteiligung von Daniela Klette. Foto: Sina Schuldt
Die Verteidigung sieht keine Beweise für eine Tatbeteiligung von Daniela Klette. Foto: Sina Schuldt
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Wer steckt hinter einer Raubserie mit Millionenbeute? Für die Staatsanwaltschaft ist die Lage klar, für die Verteidigung nicht. Aus ihrer Sicht muss Daniela Klette frei gelassen werden.

Für die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette ist die Sache klar: Es gibt keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen acht bewaffneten Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war. Erwiesen ist demnach aber der Verstoß gegen das Waffengesetz, daher könne die 67-Jährige auch nicht völlig freigesprochen werden, erklärte ihr Anwalt Lukas Theune in einer Verhandlungspause auf Nachfrage des NDR.

Wegen des Besitzes der Waffen, die in ihrer Berliner Wohnung gefunden wurden, müsste Klette demnach verurteilt werden. Da sie aber schon seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, wäre jede Strafe bereits vollständig vergolten, so der Jurist. Daher werde die Verteidigung beantragen, den Haftbefehl aufzuheben. Vor Gericht wollten die Anwälte ihre konkrete Forderung am späten Nachmittag äußern - am Ende ihres stundenlangen Schlussvortrages. 

Wer verübte die Raubüberfälle? 

Wie die Anwälte der Angeklagten in ihrem gemeinsam vorgetragenen Plädoyer vor dem Landgericht Verden ausführten, ist völlig unklar, wer die Taten verübte. Demnach steht lediglich fest, dass Waffen in der Wohnung gefunden wurden, in der Klette unter falschem Namen in Berlin lebte. Aber: Die Täter könnten die Waffen und andere den Taten zugeordneten Dinge auch im Nachgang in die Wohnung gebracht haben, sagte Klettes Anwalt. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den Tatorten war. 

Die Deutsche war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden, Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld.

Klettes Anwälte verwiesen darauf, dass die acht Raubüberfälle, in denen es vor Gericht geht, auf unterschiedliche Art verübt wurden. Die einzige Gemeinsamkeit sei: In allen Fällen sei niemand physisch verletzt worden. Dass einige Betroffene traumatisiert wurden und psychische Probleme bekamen, erkannten die Angeklagte und ihre Anwälte an. 

Die Verteidigung bezweifelt die Beweiskraft der DNA-Spuren. Foto: Sina Schuldt
Die Verteidigung bezweifelt die Beweiskraft der DNA-Spuren. Foto: Sina Schuldt

Aus Sicht der Verteidigung gibt es auch keine Belege dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub die Taten begangen. „Spuren und Zeugenaussagen sprechen dagegen, dass immer die drei Beschuldigten in Betracht kommen“, sagte Klettes Anwältin Undine Weyers. Die Angeklagte wirkte während der Ausführungen ihrer Verteidiger entspannt. Mit ausgezogenen Schuhen lehnte sie sich in ihrem Stuhl zurück oder drehte sich hin und her. 

Was wirft die Staatsanwaltschaft Klette vor?

Die Deutsche steht seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Laut Anklage soll Klette gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Tatorte waren demnach Städte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dabei erbeutete das Trio nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mehr als 2,7 Millionen Euro. Nach den beiden Männern wird noch gesucht. Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Raubüberfälle nicht mehr verfolgt werden. Damit geht es letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden. 

Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine 15-jährige Haftstrafe für die Angeklagte – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Auch die Nebenklage forderte eine lange Haftstrafe. 

Die Verteidigung kritisierte die Rahmenbedingungen des Prozesses. „Wir verhandeln faktisch in einem Terrorismusverfahren“, sagte ihr Anwalt. Er begründete das mit den hohen Sicherheitsvorkehrungen, dem Sondergerichtssaal und dem Transport seiner Mandantin zwischen Haftanstalt und Gericht in einem Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen. „Das hat mit Verlaub mit einem normalen Raubverfahren nichts zu tun“, sagte Klettes Anwalt.

Anwalt kritisiert Vorgehen der Ermittler und des Gerichts 

Der Jurist sagte, der Vorsitzende Richter sei speziell für den Fall ausgesucht worden, was ein Gesetzesverstoß sei. Seiner Überzeugung nach sei es zu weiteren Regel- und Gesetzesverstößen gekommen. So sei zur Datenauswertung eine kommerzielle Künstliche Intelligenz verwendet worden - ohne rechtliche Grundlage. Von der KI seien nur belastende Daten für die Ermittler herausgefiltert worden. Alle durch diese KI erhaltenen Erkenntnisse dürften nicht als Beweismittel genutzt werden, forderte der Jurist. Er kritisierte auch, dass Sachverständige nicht vor Gericht zu ihren Gutachten befragt werden konnten. So sei deren Expertise nicht überprüfbar gewesen. Auch die Aussagekraft der an Tatorten gefundenen DNA-Spuren bezweifelte er.

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