Analyse Legal, aber heikel – warum der „doppelte“ Groote Streit auslöst
Wird Matthias Groote bei der Wahl im September im Amt des Landrates bestätigt, ist ist er quasi von Amts wegen Teil des Kreistages. Ein Mandat über die Kreistagswahl bräuchte er dann nicht. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Bekannte Namen tauchen doppelt auf: Landrat, Kreistag, Bürgermeisteramt. Erlaubt ist es – doch Kritiker sprechen von einem „Trick“. Was steckt dahinter?
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