Osnabrück  Klarer Sieg für VfL Osnabrück: Arbeitsgericht weist Klage von Ex-Trainer Antwerpen und Döpper ab

Susanne Fetter, Benjamin Kraus
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Von Susanne Fetter, Benjamin Kraus
| 02.04.2026 11:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Klagten gegen ihre Kündigung: Die beiden Ex-Trainer des VfL Osnabrück, Marco Antwerpen (links) und Frank Döpper. Foto: Michael Titgemeyer
Klagten gegen ihre Kündigung: Die beiden Ex-Trainer des VfL Osnabrück, Marco Antwerpen (links) und Frank Döpper. Foto: Michael Titgemeyer
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Das Arbeitsgericht Osnabrück hat die Klage der beiden ehemaligen Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper abgewiesen. Die außerordentliche Kündigung durch den VfL Osnabrück war damit rechtskräftig. Das Gericht sah eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“ der beiden Trainer vor dem NFV-Pokalspiel des Drittligisten gegen BW Lohne.

Wichtiger Sieg für den VfL Osnabrück vor dem Arbeitsgericht. Am Donnerstagmorgen wurde dort die Klage der beiden ehemaligen Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper abgewiesen. Die außerordentliche Kündigung des Fußball-Drittligisten im vergangenen Mai ist damit rechtsgültig.

Das Arbeitsgericht sah eine „besonders schwerwiegende Pflichtverletzung“ des ehemaligen Cheftrainers und seines Assistenten im Vorfeld des NFV-Pokals des VfL Osnabrück gegen BW Lohne vorliegen. Diese reiche als Grund für die außerordentliche Kündigung aus, so Christian Hageböke, Direktor des Arbeitsgerichtes Osnabrück.

Hageböke führte in seiner Begründung aus: „Das Gericht ist von der Glaubhaftigkeit des Zeugen Schütte überzeugt.“ Dessen Aussagen seien zwar nicht von allen Zeugen in jedem Detail bestätigt worden, im Wesenskern aber schon.

Die Verhandlung hatte bereits am 10. März stattgefunden. Viereinhalb Stunden hatte das Arbeitsgericht getagt, sechs Zeugen waren gehört worden - nach einer kurzen Beratung hatte Hageböke die Urteilsverkündung für den vergangenen Montag angekündigt. Der Termin wurde allerdings erneut kurzfristig verschoben, da technische Probleme am Osnabrücker Arbeitsgericht eine Bearbeitung der elektronischen Prozessakte unmöglich gemacht hatten.

Die Verlegung hatte Hageböke gewählt, da er sich mit seinen beiden beisitzenden Richtern, je einem Vertreter für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, noch einmal eingehender beraten und das Protokoll hierfür noch einmal im Detail heranziehen wollte.

Hauptbelastungszeuge Tim Schütte hatte während des Prozesses Mitte März seine Ausführungen aus den beiden Verhandlungen vor dem Sportgericht und dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes noch einmal wiederholt. Der ehemalige Reha- und heutige Athletiktrainer des Drittligisten schilderte, wie der damalige Cheftrainer Antwerpen, ihn dazu aufgefordert haben soll, Bernd Riesselmann von einem Einsatz im NFV-Pokalfinale für BW Lohne abzuhalten (“Sag dem Riesselmann, er hat am Samstag frei“), sonst müsse er nach seiner Rückkehr zum VfL mit Konsequenzen rechnen.

Riesselmann war in der vergangenen Saison vom VfL an den Regionalligisten ausgeliehen worden. Antwerpens Co-Trainer Frank Döpper soll laut Schütte die Aufforderung des Cheftrainers verstärkt haben mit dem Hinweis, sollte Schütte nicht tätig werden, habe er selbst ab dem 30. Juni frei.

Der Leihstürmer hatte nach einem entsprechenden Telefonat seinen Berater informiert, der sich wiederum an den VfL gewandt hatte. Riesselmann kam im Finale zum Einsatz und traf beim 4:2-Sieg des Regionalligisten für BW Lohne. Der VfL hatte sich an einen Ombudsmann des DFB gewandt, der wiederum den Kontrollausschuss informiert hatte. Das DFB-Sportgericht hatte Antwerpen zu einer Sperre von zwölf Monaten und Döpper für drei Monate gesperrt. Das Bundesgericht hob die Sperre von Antwerpen und Döpper im Berufungsverfahren auf, der Cheftrainer wurde allerdings wegen unsportlichen Verhaltens für drei Monate gesperrt.

Im Prozess in Osnabrück ging es vor allem um die arbeitsrechtlichen Aspekte des Falles und die Frage: War die erste Kündigung, oder auch die beiden folgenden rechtmäßig? Oder griff eine Befristung in den Verträgen?

Weitere Zeugen aus dem Trainer- und Funktionsteam hatten die Aussage Schüttes in Teilen gestützt. Antwerpen und Döpper wiesen dagegen, wie schon in den Prozessen in Frankfurt, die Anschuldigungen von sich. „Was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht gemacht: Eine Anweisung an Schütte, Riesselmann solle nicht spielen, habe ich nie gemacht“, betonte Antwerpen.

Der VfL hatte vor dem Arbeitsgericht eine längere Liste an Gründen eingereicht, wieso der Verein dem Trainerduo gekündigt hatte, viele waren aber während der Verhandlung gar nicht zur Sprache gekommen, da sich das Gericht auf den Kernvorwurf konzentriert hatte.

Auch wenn das Arbeitsgericht eine Berufung in der Urteilsverkündung ausschloss, können Antwerpen und Döpper trotzdem noch vor das Landesarbeitsgericht in Hannover ziehen. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass der Fall noch nicht endgültig beendet ist.

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