Stade/Rotenburg an der Wümme  Rechtsbeugung? Warum Richterin trotz „schwerster Fehler“ freigesprochen wurde

Dr. Philipp Ebert
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Von Dr. Philipp Ebert
| 18.03.2026 18:30 Uhr | 0 Kommentare
Das Recht wurde gebrochen, aber Rechtsbeugung war es nicht: Deshalb kommt eine Richterin ungestraft davon. Foto: picture alliance/Panama Pictures/Christoph Hardt
Das Recht wurde gebrochen, aber Rechtsbeugung war es nicht: Deshalb kommt eine Richterin ungestraft davon. Foto: picture alliance/Panama Pictures/Christoph Hardt
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„Ich hatte die Sache nicht mehr unter Kontrolle“: Heike B. räumte im Prozess vor dem Landgericht Stade eklatante Rechtsfehler ein. Dennoch wurde die Richterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Wir erklären, warum sie trotz ihrer Fehler straffrei bleibt.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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