Amtsgericht Leer Ehemann (36) schickt Nacktfotos der Ex-Freundin an deren Vater
Ein 36-Jähriger aus Oldenburg stand in Leer vor Gericht. Der Mann soll seiner außerehelichen Ex-Freundin aus Leer nachgestellt haben. An ihrem Arbeitsplatz und im Privatleben.
Leer - Wegen Nachstellung musste sich ein 36-Jähriger aus Oldenburg vor der Strafrichterin am Amtsgericht Leer verantworten. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seiner Ex-Freundin in der Zeit von Oktober 2022 bis Mai 2023 durch verschiedene Handlungen nachgestellt zu haben. Im Oktober 2022 war die Beziehung beendet worden, da sich der verheiratete Mann durch seine Freundin massiv unter Druck gesetzt gefühlt habe. Er habe ihr gegenüber zugesagt, die Ehe mit seiner Frau zu beenden. Das sei aber nicht geschehen, sodass die Freundin damit gedroht habe, seiner Frau das außereheliche Verhältnis mitzuteilen.
Der Streit sei eskaliert und die Freundin habe das Verhältnis schließlich beendet. Nach der Trennung habe der Oldenburger mehrfach Kontakt zu seiner Ex-Freundin gesucht, die das aber nicht wollte. Der Angeklagte habe Whatsapp-Textnachrichten geschickt, Kundendaten seiner Ex-Freundin gelöscht und Bilddateien an ihre Kunden gesendet. Der Angeklagte habe wiederholt das Geschäft der Frau aufgesucht, um dort Ständer umzuwerfen und sie vor ihren Angestellten zu beleidigen.
Rechtsanwalt: „Unschöne Trennung“
Die Nachstellungen und Angriffe des Angeklagten hätten zu Suizidgedanken des Opfers geführt, hieß es in der Verhandlung. Der Rechtsanwalt des Angeklagten führte aus, dass es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine unschöne Trennung gehandelt habe. Die von seinem Mandanten gestalkte Frau habe nicht die zweite Frau im Leben des Oldenburgers sein wollen. „Die Leeranerin war sauer“, so der Rechtsanwalt, „wenn der Angeklagte trotz Versprechungen nicht zu ihr zurückkehrt“. Daher hätte sie einen Rachefeldzug gegen seine Mandanten initiiert. Der Angeklagte habe wiederum befürchtet, dass bei einer Trennung von seiner Ehefrau er keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter hätte.
Im Januar 2023 hätte es noch im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes eine einstweilige Anordnung gegeben, dass beide sich nicht mehr nähern, da das außereheliche Verhältnis ohnehin zerrüttet war. Mit der einstweiligen Verfügung trat jedoch noch keine Ruhe ein. Vielmehr übermittelte der Angeklagte Nacktbilder seiner Ex-Freundin an ihren Vater. Der Rechtsanwalt betonte, dass sein Mandant schon lange kein Interesse mehr an seiner Ex-Freundin hätte; sie wiederum motiviert sei, dass ihm die Trennung teuer zu stehen komme. Mittlerweile habe die Frau des Angeklagten nach dem Vertrauensbruch durch ihren Mann die Trennung von ihm vollzogen und sei gemeinsam mit der Tochter ausgezogen.
Finanzielle Einschnitte wegen Unterhalt – Höhe der Strafe entscheidend
Der Rechtsanwalt legte dem Strafgericht nahe, einen Haken hinter den Dauerstreit zwischen dem Angeklagten und der Gestalkten zu machen, da es seit Mai 2023 keine Anfeindungen mehr gebe. Er bat lediglich um Änderung der Tagessatzhöhe in dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Schließlich habe sein Mandant erhebliche finanzielle Einschnitte zu verkraften, da er Unterhalt für seine getrennt lebende Frau nebst Tochter zu leisten hätte.
Schließlich wurde das Verfahren gegen den 36-Jährigen unter Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.300 Euro eingestellt. Die Zahlung muss binnen sechs Monaten erfolgen. Das Gericht verzichtete auf die Aussage der Gestalkten, da die Anklagepunkte im Rahmen anderer Verfahren wie dem Gewaltschutzgesetz schon ausreichend zur Sprache kamen. Das Opfer betonte abschließend gegenüber der Richterin, dass sie gegen ihren Ex-Freund 65 Anzeigen erstattet hätte. „Er ist krank, ich möchte, dass er eine Strafe bekommt und anderen Frauen das nicht passiert“.