Nach CDU-Kritik Landkreis weist Vorwurf des Alleingangs zurück
Die CDU spricht von einem Alleingang des Landrats bei der Wahl der Ersten Kreisrätin. Der Landkreis weist das zurück und beruft sich auf gängige Praxis.
Leer - Ist das Auswahlverfahren für die Erste Kreisrätin im Landkreis Leer sachgemäß verlaufen? Oder hat Landrat Matthias Groote (SPD) seine neue allgemeine Vertreterin quasi im Alleingang ausgesucht, wie es ihm die CDU-Fraktion im Kreistag unterstellt hat?
„Aus unserer Sicht handelt es sich um ein übliches Verfahren, das so in anderen Landkreisen beziehungsweise auch beim Landkreis zuvor so angewandt wurde“, dementiert die Pressestelle des Landkreises Leer auf unsere Anfrage hin die Vorwürfe seitens der CDU.
Blick in die Unterlagen: So lief die Bewerberauswahl im Landkreis Leer
Wie es gelaufen ist, könnten alle Interessierten in der öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage für den Kreistag nachlesen, teilte Pressesprecher Philipp Koenen auf Anfrage mit. Um die Nachfolge von Jenny Daun, die von Groote nicht mehr zur Wiederwahl vorgeschlagen wurde, hatten sich demnach 22 Personen beworben. Lediglich vier hätten das Anforderungsprofil im vollen Umfang erfüllt und seien zur persönlichen Vorstellung eingeladen worden.
Diese „strukturierten Interviews“, wie es die Pressestelle nennt, seien von Landrat Groote und Kreisrätin Ute Buntrock geführt worden. Eine Kandidatin, die inzwischen gewählte Dr. Anna Meincke, habe sich „von den anderen deutlich abgehoben und wurde vom Landrat vorgeschlagen“, so Koenen. Danach habe sich die Bewerberin zunächst in einer Fraktionsvorsitzendenrunde, dann wie üblich im Personalausschuss vorgestellt, „hierzu waren auch die Mitglieder des Kreisausschusses und des Kreistages eingeladen“, heißt es. Der Personalausschuss tagte wenige Tage vor der Kreistagssitzung, in der die neue Erste Kreisrätin zur Wahl stand.
CDU vermisst Mitsprache – Landrat hat das Vorschlagsrecht
Im Kreistag monierte die Fraktionsvorsitzende der CDU, Grietje Oldigs-Nannen: „Es wurde vom Landrat zugesagt, dass wir fraktionsübergreifend miteinander sprechen und gemeinsam nach einer geeigneten Kandidatin oder einem geeigneten Kandidaten suchen“ – doch das habe nicht stattgefunden. Bei der Wahl von Anna Meincke enthielt sich ihre Fraktion ebenso wie einzelne Mitglieder anderer Parteien. Aber mit der offen geäußerten Kritik blieb die CDU allein.
Die Kreisverwaltung beruft sich zudem auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Danach liegt das exklusive Vorschlagsrecht beim Landrat. Die Entscheidung über die Besetzung der Stelle liege dagegen beim Kreistag, der mit der Mehrheit der Mitglieder zustimmen muss (gemeint ist hier die Mehrheit aller Kreistagsmitglieder, nicht nur der in der Sitzung anwesenden).
Alle Kreistagsmitglieder hatten Einblick in Unterlagen
Für ihre Entscheidung haben alle Kreistagsmitglieder eine Synopse mit den persönlichen Daten der grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erhalten. Die Bewerbungsunterlagen hätten sie auf Wunsch einsehen können, teilt Koenen mit.
Zwar sehe das Gesetz kein ausdrückliches Wahlverfahren vor. Aber mit seiner Vorgehensweise sieht sich die Verwaltung auf einem üblichen Weg, der auch in anderen Landkreisen so praktiziert werde.