Osnabrück  Anerkennungsleistungen für sexuellen Missbrauch: Was die Kirchen jetzt tun sollten

Dr. Philipp Ebert
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Von Dr. Philipp Ebert
| 12.03.2026 17:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Sexualisierte Gewalt ist ein Problem in den Kirchen – aber auch an vielen anderen Orten. Foto: dpa/Friso Gentsch
Sexualisierte Gewalt ist ein Problem in den Kirchen – aber auch an vielen anderen Orten. Foto: dpa/Friso Gentsch
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Viele Betroffene sexualisierter Gewalt leiden lebenslang, doch eine strafrechtliche Aufarbeitung scheitert oft an der Beweisführung. Während die Kirchen eigene Systeme zur Anerkennung etablieren, stellt sich die Frage: Was ist mit den Opfern in Sportvereinen oder staatlichen Schulen?

Mit dem Missbrauch nimmt es kein Ende: Viele Betroffene sexualisierter Gewalt leiden lebenslang unter den Taten, eine Überwindung des Leids ist manchen, aber längst nicht allen möglich.

Sexualisierte Gewalt geschieht oft im Verborgenen, wo es keine Zeugen gibt, und häufig empfinden die Attackierten danach eine große Scham, sodass sie die Polizei oft nicht oder erst spät informieren. Die Folge: Sexualisierte Gewalt bleibt häufig ungesühnt, auch weil die Beweisführung schwierig ist.

Insofern ist es gut, dass die katholische Kirche mit der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen seit 2020 ein Gremium hat, das zwar keine Strafen verhängen kann, aber Betroffenen notfalls sogar nach Jahrzehnten noch Leistungen zuspricht – auch dann, wenn eine Verurteilung nicht möglich ist, etwa weil Beschuldigte verstorben, Vorwürfe verjährt oder Beweisführungen schwer sind.

Erfreulich ist, nebenbei gesagt, dass sich im vergangenen Jahr ebenfalls die Evangelische Kirche in Deutschland auf den Weg gemacht hat und ein einheitliches System der Anerkennungszahlungen beschlossen hat, das derzeit eingerichtet wird.

Aber genau hier liegt auch ein Problem. Schon die großen Amtskirchen handhaben die Sache unterschiedlich: andere Verfahren, andere Leistungshöhen. Von anderen gesellschaftlichen Großorganisationen ganz zu schweigen.

Dabei kommt es auch in Sportvereinen oder Kindergärten und Schulen in staatlicher Trägerschaft zu sexualisierter Gewalt. Versuche, diese zu vertuschen oder zumindest wegzuschauen, eingeschlossen – das zeigten jüngst etwa Berichte über eine Vergewaltigung in einem Berliner Jugendzentrum oder über sexuelle Gewalt an einem Erfurter Gymnasium.

Daher ein Vorschlag: Die Kirchen sollten ihre Anerkennungssysteme einstweilen beibehalten und opferfreundlich optimieren, zugleich aber gemeinsam mit dem Staat eine Initiative starten, um einen gesamtgesellschaftlichen Fonds für Leistungen zur Anerkennung des Leids zu lancieren. Damit jeder, der Opfer geworden ist, unabhängig vom bestehenden Sozialrecht Unterstützung erhalten kann; ganz gleich, ob die Taten in einem Pfarrheim, in einer Turnhalle oder in der eigenen Familie geschehen sind.

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