Hannover  Verfassungsschutz stuft AfD wieder herab – cleverer Schachzug der Ministerin

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 11.03.2026 17:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die niedersächsische AfD ist nun offiziell wieder nur ein Verdachtsfall. Foto: IMAGO / Hanno Bode
Die niedersächsische AfD ist nun offiziell wieder nur ein Verdachtsfall. Foto: IMAGO / Hanno Bode
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Gerade erst hatte der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD zum „Beobachtungsobjekt“ hochgestuft, nun folgt bereits die Kehrtwende. Doch was wie Chaos wirkt, hat Ministerin Behrens gut durchdacht.

Man könnte meinen, Innenministerin Daniela Behrens (SPD) habe sich verzettelt. Erst vor zwei Wochen verkündete sie medienwirksam die Hochstufung der niedersächsischen AfD zum „Beobachtungsobjekt“. Die gab dem Verfassungsschutz umfassende Möglichkeiten wie den Einsatz von V-Leuten oder Observationen – und Behrens hatte angekündigt, diese auch zu nutzen.

Doch nun folgt die Rolle rückwärts, die niedersächsische AfD ist jetzt offiziell wieder nur ein Verdachtsfall. Der Verfassungsschutz hält die Partei zwar „weiterhin für beobachtungsbedürftig“, verzichtet aber erstmal auf die besonders weitreichenden nachrichtendienstlichen Mittel und hat sogar entsprechende Postings zum Thema in sozialen Medien freiwillig entfernt. „Eine erste Niederlage für den niedersächsischen Verfassungsschutz“, freute sich der niedersächsische AfD-Landeschef Ansgar Schledde. Doch er irrt. Was wie ein Zurückrudern wirkt, ist in Wahrheit ein cleverer Schachzug der Ministerin.

Denn Behrens steckte in einer Zwickmühle. Nach vier Jahren als „Verdachtsfall“ musste der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD bis Anfang Mai entweder hochstufen oder die Beobachtung gänzlich einstellen – eine Verlängerung des Status verbietet das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz. Die AfD für ungefährlich zu erklären, kam für Behrens richtigerweise nicht infrage, also wurde sie hochgestuft.

Doch gegen ihre Hochstufung hat die niedersächsische AfD wenig überraschend geklagt. Bis es zu einem Urteil kommt, werden allerdings noch Monate vergehen. Mit einem Eilantrag wollte die Partei den neuen Status deshalb auf Eis legen lassen, bis Gerichte entschieden haben, ob der Nachrichtendienst genug Beweise für seine Einschätzung vorlegen kann.

Ein solches Verfahren hatte bereits die Bundes-AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ eingeleitet und jüngst gewonnen. Die Begründung der Richter: Sollte die Beweislast des Verfassungsschutzes nicht ausreichen und das Gericht die Hochstufung kippen, wäre der Schaden für die AfD irreparabel.

Behrens weiß, dass dieses Argument auch die Richter im niedersächsische Verfahren überzeugen dürfte – und dann müsste der Verfassungsschutz alle Erkenntnisse löschen, die er bereits aus öffentlichen Quellen über die niedersächsische AfD gesammelt hat. Dem kam der Verfassungsschutz nun zuvor: Ein Deal mit dem zuständigen Hannoveraner Verwaltungsgericht sieht vor, dass der Nachrichtendienst freiwillig auf die Hochstufung verzichtet, dafür aber bis zur endgültigen Entscheidung weiterhin öffentliche Quellen auswerten darf – auch nachdem die Frist ausgelaufen ist.

Innenministerin Berhens ist durch diesen Kniff einer juristischen Niederlage zuvor gekommen und hat faktisch die Frist von Anfang Mai ausgehebelt. Den Spott aus den Reihen der AfD muss sie nun ertragen. Ihr Manöver mag Wählern schwer zu erklären sein – aber clever war es allemal.

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