Osnabrück  VfL Osnabrück im Streit mit Antwerpen und Döpper: Arbeitsgericht entscheidet am 30. März

Benjamin Kraus, Susanne Fetter
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Von Benjamin Kraus, Susanne Fetter
| 10.03.2026 15:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Marco Antwerpen (hinten) und Frank Döpper als Trainer des VfL Osnabrück Foto: www.imago-images.de
Marco Antwerpen (hinten) und Frank Döpper als Trainer des VfL Osnabrück Foto: www.imago-images.de
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Waren die außerordentlichen Kündigungen des VfL Osnabrück gegen seine Ex-Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper rechtens? Das Arbeitsgericht Osnabrück hat an diesem Dienstag viereinhalb Stunden dazu getagt, sechs Zeugen gehört – und will am 30. März sein Urteil verkünden.

Waren allein die Vorgänge im Trainerbüro am Dienstag vor dem Landespokalspiel gegen BW Lohne sowie ein Zuruf drei Tage zuvor bei einem gemeinsamen Essen Grund genug für den VfL Osnabrück, seine Ex-Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper fristlos zu kündigen?

Das Arbeitsgericht Osnabrück sagt nach der Vernehmung der Fußballlehrer und sechs weiterer Zeugen zu diesen Punkten an diesem Dienstag: Gar nicht einfach zu beantworten – und angesichts des Streitwertes, der eine hohe sechsstellige Summe betragen soll, sei keine Zeit für überstürzt gefällte Urteile. Stattdessen strebt das Gericht an, am 30. März um 14 Uhr sein Urteil zu verkünden.

Zuvor will es das Wortlautprotokoll der Zeugenaussagen von diesem Dienstag genauestens miteinander abgleichen. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit der Aussagen zu bewerten, vor allem jene des heutigen Athletiktrainers Tim Schütte – aber auch, wie stimmig das Gesamtbild erscheint, das vor Gericht zutage trat.

Beleidigungen, ein nicht zu tolerierender Umgang mit Kollegen und Untergebenen sowie die Versuche der Spielmanipulation des Landespokalfinals gegen Lohne: Beim Arbeitsgericht hatte der VfL eine längere Liste an Gründen eingereicht, wieso der Verein seine ehemaligen Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper fristlos gekündigt hat. Viele davon kamen in der Verhandlung an diesem Dienstag in Osnabrück gar nicht zur Sprache.

Richter Christian Hageböke ging mit dem Ansatz in den Prozess, sich zunächst allein auf zwei Punkte zu konzentrieren: die Geschehnisse in einem Restaurant beim gemeinsamen Abendessen von Trainer und Staff nach der 0:3-Niederlage im letzten Saisonspiel gegen den SC Verl. Und die Kontroverse im Trainerbüro am Dienstag vor dem Landespokal-Finale.

Dort sollen Antwerpen und Döpper den damaligen Reha- und heutigen Athletiktrainer des VfL, Tim Schütte, unter Druck gesetzt haben, Bernd Riesselmann anzurufen und von einem Einsatz im Finale gegen Lohne abzuhalten. Schütte hat nach eigener Aussage letztlich dem Drängen nachgegeben und den damaligen VfL-Leihspieler in Diensten der Lohner kontaktiert, um ihm zu signalisieren, sich verletzt zu melden. Andernfalls könnten ihm Konsequenzen drohen. Weil Riesselmann den Vorgang seinem Berater meldete, erfuhr die VfL-Führung um Geschäftsführer Michael Welling davon. Drei Tage nach dem mit 2:4 verlorenen Landespokal-Finale sprach der Verein den VfL-Trainern die fristlose Kündigung aus.

Schütte berichtete dem Arbeitsgericht, wie Antwerpen ihm eine Woche vor dem Landespokalspiel beim Abendessen über den Tisch zugerufen haben soll, er solle dafür sorgen, dass Riesselmann beim Landespokalfinale frei habe. Am darauffolgenden Dienstag im Trainerbüro soll Antwerpen ihn vor Anwesenden gefragt haben, ob er Riesselmann schon angerufen habe – und dass diese Aufforderung kein Scherz gewesen sei. Dazu habe Döpper zu ihm gesagt, er selbst werde ab dem 30. Juni frei haben, wenn er den Anruf nicht tätige.

Fünf weitere Zeugen wurden befragt zu den Geschehnissen: Neben Schütte sagten Co-Trainer Frithjof Hansen, Videoanalyst Ferhat Findik, Teammanager Leon Seelhöfer, der leitende Physiotherapeut Sebastian Schwermann und der inzwischen für den Halleschen FC tätige ehemalige Torwarttrainer Marian Unger aus. Sie alle hatten jeweils nicht die kompletten Abläufe mitbekommen, weil sie entweder unaufmerksam, durch Lärm (etwa im Restaurant) abgelenkt oder mit anderen Aufgaben beschäftigt waren – und konnten Schüttes Aussage maximal in Teilen bestätigen. Das macht es für das Gericht so schwierig und erfordert nun detaillierte Auswertungsarbeit, um ein Urteil zu fällen.

Zaghafte Versuche von Hageböke, Möglichkeiten eines Vergleichs zwischen beiden Parteien zu erörtern, wurden von beiden Prozessparteien zu keiner Zeit wahrgenommen: Zu verhärtet sind die Fronten zwischen den Parteien, die sich vor Gericht grußlos so weit wie möglich aus dem Weg gingen. „Ich sehe, Sie möchten, dass wir entscheiden“, sagte der Richter mit Blick auf seine Beisitzer abschließend, bevor er die Verhandlung vertagte.

Anwalt Horst Kletke als Rechtsbeistand von Antwerpen und Döpper zielte in seinen abschließenden Worten auf die Glaubwürdigkeit von Schütte und wies darauf hin, dass keiner der weiteren Zeugen die Version des Athletiktrainers vollumfänglich bestätigen konnte. Mit Blick darauf, dass sich durch den VfL-Nichtabstieg im vergangenen Sommer die Verträge der Trainer bis Sommer 2027 verlängert haben und durch den möglichen VfL-Aufstieg in dieser Saison sogar eine weitere Verlängerung bis 2028 in Aussicht steht, steht ein Streitwert nahe der Millionengrenze im Raum.

Die VfL-Anwälte um Sven Piel indes wiesen umgekehrt auf den „Schlingerkurs“ in den Aussagen von Antwerpen und Döpper hin. Vor dem Arbeitsgericht sagten sie zu Prozessbeginn, dass Riesselmann sowie sein Gesundheitszustand ausschließlich mit Blick auf die Vorbereitung auf die Elf des Gegners Thema gewesen sein sollen. „Was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht gemacht: Eine Anweisung an Schütte, Riesselmann solle nicht spielen, habe ich nie gemacht“, betonte Antwerpen.

Ob es am 30. März schon ein Urteil geben wird, ist keinesfalls ausgemacht: Vor allem, wenn das Gericht die bis jetzt erörterten Sachverhalte als nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung ansieht, dürften weitere Aspekte aus dem Schriftsatz zur Verhandlung stehen, die der VfL vor Gericht eingereicht hat. Entscheidet das Arbeitsgericht Osnabrück irgendwann für eine der beiden Seiten – was wahrscheinlich ist, so lange beide Seiten einem Vergleich derart ablehnend gegenüberstehen – dürfte die andere Seite den Gang zum Landesarbeitsgericht Hannover anstreben.

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