Osnabrück Showdown am Arbeitsgericht: Antwerpen und Döpper streiten mit VfL Osnabrück um Kündigung
Der VfL Osnabrück und sein Ex-Trainer Marco Antwerpen sowie dessen Assistent Frank Döpper treffen sich am Dienstag erneut vor Gericht: Es geht um die fristlosen Kündigungen, die der Verein gegen die beiden Übungsleiter ausgesprochen hatte. Hintergrund sind die Vorwürfe um den Versuch der Spielmanipulation rund um das NFV-Pokalfinale gegen BW Lohne im Mai.
Vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wurden Marco Antwerpen und Frank Döpper vom Vorwurf der versuchten Spielmanipulation freigesprochen. Der Ex-Trainer des VfL Osnabrück wurde dennoch wegen unsportlichen Verhaltens für drei Monate gesperrt, darf aber inzwischen wieder als Coach arbeiten - genauso wie sein Assistent, der straffrei blieb. Zuvor hatte das DFB-Sportgericht Antwerpen für zwölf und Döpper für drei Monate gesperrt.
Nun treffen sich die beiden Trainer und der VfL erneut im Gerichtssaal: Vor dem Osnabrücker Arbeitsgericht wird am Dienstag (10 Uhr) die fristlose Kündigung verhandelt, die der Verein gegen die beiden Trainer ausgesprochen hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Antwerpen und Döpper klagen gegen die vom VfL ausgesprochene fristlose Kündigung vom 27. Mai und die beiden weiteren, die im September und Dezember nach den Urteilen vom DFB-Sport- und DFB-Bundesgericht folgten. Sie müssen also beweisen, dass die Kündigungen nicht rechtens waren. Der Verein hatte sie erstmals drei Tage nach dem Landespokalfinale gegen BW Lohne (2:4) ausgesprochen, nachdem Vorwürfe laut wurden, dass Antwerpen und Döpper versucht hatten, Einfluss auf die Partie zu nehmen.
Konkret sollen sie den damaligen Reha- und heutigen Athletiktrainer des VfL, Tim Schütte, unter Druck gesetzt haben, den VfL-Leihspieler in Diensten der Lohner, Bernd Riesselmann, anzurufen und von einem Einsatz im Finale abzuhalten. Schütte hat nach eigener Aussage dem Drängen nachgegeben und Riesselmann kontaktiert, um ihm zu signalisieren, sich verletzt zu melden, da ihm andernfalls Konsequenzen drohen könnten. Riesselmann meldete den Vorgang bei seinem Berater - und über diesen gelangte er an den VfL, der wiederum schon vor dem Spiel den DFB-Ombudsmann einschaltete. Auch Schütte legte am Spieltag einen umfangreichen Bericht beim Verein ab, in dem er den Ablauf schilderte und den Vorgang insgesamt bestätigte.
Der VfL konfrontierte die Antwerpen/Döpper-Seite nach der Niederlage, bat sie um Stellungnahmen - und sprach letztlich die fristlosen Kündigungen aus, weil er keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr sah. Die beiden Trainer müssen vor dem Arbeitsgericht nun nachweisen, dass es für die Kündigung keine Grundlage gab. Die beiden Verfahren werden gemeinsam verhandelt, weil sich die Beweisaufnahme ähnelt und die Beteiligten identisch sind.
Geleitet wird die Verhandlung vom Vorsitzenden Richter Christian Hageböcke, dem Direktor des Osnabrücker Arbeitsgerichts. Zwei ehrenamtliche Richter - je einer von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Seite - sind ebenfalls dabei. Acht Zeugen sind vorbereitend geladen, ein für das Arbeitsgericht relativ ungewöhnlicher Vorgang. In der Regel werden dort Vergleiche geschlossen und nicht um den Hergang ganzer Sachverhalte gestritten. Ob die Zeugen - alle oder teilweise - überhaupt gehört werden, ist allerdings offen. Zunächst mal dürften sich Antwerpen und Döpper äußern.
Für den Ausgang des Verfahrens könnte es auf ihre Ausführungen maßgeblich ankommen: Vor den DFB-Gerichten hatten die beiden Trainer stets betont, keinen Versuch der Spielmanipulation unternommen zu haben, bzw. gar nichts von den Vorgängen gewusst zu haben, die zum Anruf von Schütte bei Riesselmann geführt haben. Das DFB-Bundesgericht, das in zweiter Instanz das Urteil des Sportgerichtes einkassierte, sah - entgegen der Darstellung der beiden Trainer und Schüttes - ein „klassisches Missverständnis“ und reduzierte die Sperre für Antwerpen von zwölf auf drei Monate. Döpper wurde sogar gänzlich freigesprochen.
Vor dem Arbeitsgericht wird sich entsprechend voraussichtlich vieles um die Fragen drehen: Wussten Antwerpen und Döpper von dem Vorgang? Und haben sie ihn sogar initiiert?
Weil beim VfL kein Zweifel daran besteht, dass Antwerpen und Döpper den Versuch unternommen haben, das Spiel gegen Lohne zu manipulieren, lautet die Antwort: Nein. Schon in einem gemeinsamen noz-Interview im Dezember sagten Michael Welling als Geschäftsführer des VfL und Aufsichtsratschef Stefan Muhle, dass sie keine Basis für einen Vergleich, also eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien, sähen. Daran habe sich auch nach den DFB-Urteilen nicht geändert, sagte Muhle, „eher im Gegenteil.“ Auch im Vorfeld des Prozesses soll es nach noz-Informationen keine Gespräche über einen möglichen Vergleich gegeben haben. Die Bereitschaft scheint zwar kaum gegeben, theoretisch könnte sich das am Dienstag aber auch noch ändern.
Verlöre der VfL den Prozess vor dem Arbeitsgericht, hätte das finanzielle Konsequenzen. Er müsste dann die vertragsgemäß ausstehenden Gehälter oder entsprechende Abfindungen zahlen. Laut Horst Kletke, dem Anwalt der Antwerpen/Döpper-Seite, geht es um eine „stramm sechsstellige Summe“, die den Trainern zustünde. Dabei steht auch noch zur Disposition, ob sich die Verträge der beiden durch den Klassenerhalt des VfL zum Ende der vergangenen Saison automatisch bis 2027 verlängert haben. Womöglich hat die fristlose Kündigung des Vereins diese Vertragsklausel nichtig gemacht. Auch das gilt es vor dem Arbeitsgericht zu klären.
Möglich. Jedenfalls ist es das Bestreben, das Verfahren am Dienstag innerhalb eines Prozesstages zum Abschluss zu bringen. Sollte das nicht gelingen, könnten auch noch weitere Prozesstage angesetzt werden. Außerdem ist theoretisch für beide Seiten auch eine Berufung möglich: In zweiter Instanz müsste dann das Landesarbeitsgericht in Hannover über den Sachverhalt urteilen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt kommt als letzte Instanz nur theoretisch infrage: Dort werden „nur“ Rechtsfehler behoben, aber keine neuen Beweisaufnahmen geführt.