Palma de Mallorca Gruppenvergewaltigung: Acht Mallorca-Urlauber zu insgesamt 73 Jahren Haft verurteilt
Am Montag sprach das Gericht auf Mallorca ein Urteil im Prozess gegen acht Urlauber. Ihnen wurde sexuelle Gewalt und Körperverletzung vorgeworfen. Die Verdächtigen müssen insgesamt 73 Jahre in Haft.
Vor dem Landgericht in Palma ist bereits am Montag, 9. März, ein Urteil in dem aufsehenerregenden Strafprozess wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen britischen Touristin im Sommer 2023 gefallen.
Auf der Anklagebank saßen sieben Franzosen und ein Schweizer, die 2023 im Partyzentrum Magaluf auf Mallorca Urlaub machten. Das Gericht hat die acht Angeklagten zu Haftstrafen von bis zu 13 Jahren und drei Monaten verurteilt. Die gesamte Strafe beträgt 73 Jahre Haft.
Das Urteil kam zustande, nachdem die Angeklagten kurz vor Prozessbeginn eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft akzeptierten und die Tat einräumten. Ursprünglich hatte die Anklage Haftstrafen zwischen 18 und 20 Jahren gefordert. Als strafmildernd wertete das Gericht unter anderem das Geständnis kurz vor Prozessbeginn und die Tatsache, dass die Beschuldigten vor dem Verfahren 150.000 Euro zur Entschädigung des Opfers hinterlegt hatten.
Nach Angaben der Anklagebehörde ereignete sich die Tat in den frühen Morgenstunden des 14. August 2023 in einem Hotelzimmer in Magaluf, einem für exzessive Partys bekannten Ferienort in der Gemeinde Calvià. Die junge Britin soll zuvor große Mengen Alkohol konsumiert haben und sich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit oder zumindest starker Benommenheit befunden haben.
Die acht Männer haben diese Situation ausgenutzt, um die Frau zu entkleiden und sie während etwa einer halben Stunde mehrfach sexuell zu missbrauchen und zu vergewaltigen. Gleichzeitig haben mehrere der Verurteilten die Taten mit ihren Mobiltelefonen gefilmt und über ein soziales Netzwerk verbreitet. Die acht Männer wurden wenige Tage nach der Tat festgenommen.
Die Richter verhängten je nach Tatbeteiligung unterschiedliche Strafen. Drei der Verurteilten erhielten Haftstrafen von 13 Jahren und drei Monaten, zwei weitere elf Jahre und drei Monate. Ein weiterer Angeklagter wurde zu neun Jahren und drei Monaten verurteilt, ein anderer zu sechs Jahren und drei Monaten. Zwei Männer, die nach Auffassung des Gerichts lediglich an der Aufnahme und Verbreitung der Videos beteiligt waren, erhielten jeweils zwei Jahre und drei Monate Haft.
Der Fall gehört zu einer Reihe international beachteter Sexualstrafverfahren rund um die Partyzonen Mallorcas. Die vergleichsweise hohen Strafforderungen der Staatsanwaltschaft geben auch einen Hinweis darauf, welche Strafmaße in einem weiteren Vergewaltigungsprozess drohen könnten, der ebenfalls auf Mallorca vorbereitet wird und deutsche Partyurlauber betrifft.
Dabei geht es um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen deutschen Urlauberin im Juli 2023 an der „Ballermann“-Partymeile Playa de Palma. In diesem Fall stehen bis zu sechs junge Männer aus Nordrhein-Westfalen im Fokus der Ermittlungen. Ihnen wird vorgeworfen, sich in einem Hotel an der jungen Frau vergangen zu haben, die Tat zumindest unterstützt oder den Missbrauch nicht verhindert zu haben.
Eine Anklageschrift liegt in diesem Fall noch nicht vor. Die deutschen Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe und sprechen von einvernehmlichen sexuellen Kontakten. Vier der deutschen Männer, gegen die als Haupttäter ermittelt wird, kamen nach den Ereignissen erst im Sommer 2024 frei. Seither befinden sie sich wieder in Deutschland.
Juristen weisen darauf hin, dass Sexualdelikte in Spanien teilweise deutlich härter bestraft werden als in Deutschland. Bei Vergewaltigung liege der übliche Strafrahmen dort in vielen Fällen zwischen sechs und zwölf Jahren.
Auch in einem anderen Fall mit deutschen Angeklagten steht auf Mallorca noch ein Prozess bevor. Dabei geht es um den Brand der Kneipe „Why not Mallorca“ im Partyviertel an der Playa de Palma im Mai 2022. Die spanische Staatsanwaltschaft beschuldigt hier acht deutsche Touristen, allesamt Kegelfreunde aus Nordrhein-Westfalen, das Feuer ausgelöst zu haben. Für jeden der Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Brandstiftung.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen die Männer damals vom Balkon ihres Hotels glühende Zigarettenstummel auf das Schilfdach der Bar geworfen und zudem „Bier oder eine ähnliche Flüssigkeit“ auf das Dach geschüttet haben, wodurch sich der Brand ausgebreitet haben soll. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück und spricht von erheblichen Zweifeln an der Beweislage. Ein Termin für diesen Prozess vor dem Landgericht in Palma steht bislang noch nicht fest.