Gesundheitsversorgung Was bringt die Reform der Reform bei den Kliniken?
Auf die umstrittene Krankenhausreform folgt nun bereits ein „Krankenhausreformanpassungsgesetz“. Was ändert das für die Patienten?
Es war ein heftiger Kampf, dass es überhaupt ein Gesetz für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland gab. Jetzt soll schon eine Reform der Krankenhausreform besiegelt werden, noch ehe die so richtig ins Laufen gekommen ist. Die schwarz-rote Koalition will am Freitag im Bundestag mehrere Änderungen beschließen, die mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben sollen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte die Vorgaben damit „alltagstauglich“ machen. Kritiker warnen vor einem Aufweichen zentraler Ziele.
Was regelt die Krankenhausreform?
Die von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP Ende 2024 gegen Proteste durchgesetzte Reform soll den Finanzdruck auf die Kliniken mindern und mehr Konzentration bei komplizierten Eingriffen erreichen. Der damalige Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach gar von einer „Revolution“. Grundlage der Abrechnungen mit den Kassen sollen neue „Leistungsgruppen“ sein, die medizinische Behandlungen präziser beschreiben als bisherige Klinikabteilungen. Für sie definiert werden jeweils einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung. Das soll bewirken, dass etwa Krebs-OPs in Kliniken mit Spezialkenntnissen laufen.
Warum soll die Reform jetzt geändert werden?
Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Denn die Reform zielt darauf, dass Standorte sich stärker spezialisieren oder mehr kooperieren und nicht mehr aus finanziellen Gründen unnötige oder seltene Eingriffe machen. Steuern sollen den Wandel die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder - von denen aber weiter Proteste kamen. Union und SPD vereinbarten dann im Koalitionsvertrag Änderungen für eine flexiblere Umsetzung, die besonders auch auf dem Land eine Grund- und Notfallversorgung sicherstellen sollen.
Wie sehen die Änderungen aus?
Kommen sollen mehr Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen vor Ort. Die Länder sollen dies auch selbst beurteilen, ohne an bundesweite Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden zu sein. Ausnahmen, dass Kliniken trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien eine Leistungsgruppe anbieten können, sollen um bis zu drei Jahre verlängerbar sein - aber begrenzt auf den Einzelfall, wie die Koalition betont. Übergangsfristen werden verlängert, Änderungen bei der Vergütung sollen ein Jahr später greifen. Statt 65 Leistungsgruppen soll es 61 geben.
Welches Echo gibt es?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sieht einen „tragfähigen Kompromiss“, nachdem immensem Druck von Ländern und Kliniken nicht nachgegeben worden sei. Trotz der Aufweichungen habe die Reform das Potenzial, mittelfristig die Versorgung zu verbessern. Grünen-Experte Janosch Dahmen warnte, die Konzentration von Standorten, Betten und Leistungen werde gebremst. Sie sei aber „zentraler Hebel“ zur dringenden Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte es, dass jetzt eine gewisse Planungssicherheit erreicht sei.
Warum gibt es überhaupt eine Reform?
Deutschland hat nach Experteneinschätzungen im Vergleich zu Nachbarländern relativ viele Krankenhäuser - und es gibt seit Jahren schwelende Probleme: Finanznöte, Personalengpässe, und etwa ein Drittel der 470.000 Betten waren nach Ministeriumsangaben zuletzt nicht belegt. Die Reform soll bewirken, dass es eine gesteuerte statt einer unkontrollierten Neuordnung des Kliniknetzes gibt. Finanziellen Druck gibt es auch: Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für die Kliniken dürften in diesem Jahr weiter auf 120 Milliarden Euro steigen.
Was wird zu den Kliniken noch geregelt?
Bei einem Unterstützungsfonds für die Neuaufstellung der Kliniken kommt der Bund den Ländern entgegen und gibt 29 Milliarden statt 25 Milliarden Euro bis 2035. Das Gesetz regelt auch, wie es mit dem umstrittenen „Bundes-Klinik-Atlas“ weitergeht. Das 2024 direkt vom Ministerium gestartete Vergleichsportal zu bestimmten Leistungen der Krankenhäuser soll jetzt in die Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen übergehen.
Was ist daneben vorgesehen?
Bestandteil der Gesetzespläne sind auch einige andere Bereiche. Für Termine, die über die bundesweite Service-Hotline 116 117 vermittelt werden, soll künftig bei Radiologen eine maximale Wartezeit von drei Wochen gelten - allgemein sind es vier Wochen. Denn Röntgenaufnahmen seien „in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung für weitere ärztliche Therapieentscheidungen und daher möglichst zeitnah durchzuführen“, heißt es zur Begründung.
Wie geht es weiter?
Abschließend kommt das Gesetz noch in den Bundesrat. Probleme geben soll es dort nicht mehr, denn bei den letzten Klärungen band die Koalition die Länderseite bereits mit ein. Geht die Reform der Reform durch, ergeben sich auch Verschiebungen bei schrittweisen Umstellungen, die bei der Vergütung nun bis 2030 abgeschlossen sein sollen. Auf die konkrete Umsetzung kommt es dann aber auch noch an. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, mahnte schon, die Länder dürften nicht nur „Erfüllungsgehilfe der Lokalpolitik“ sein, die ein natürliches Interesse am Erhalt auch überholter Strukturen habe.