Prozess Urteil im Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff erwartet
Der Psychiater soll jungen Patienten ohne medizinische Notwendigkeit Psychopharmaka verordnet haben – die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung. Er bestreitet die Vorwürfe.
Im Prozess gegen den Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen gefährlicher Körperverletzung will das Bonner Landgericht am Mittwoch (12.00 Uhr) das Urteil sprechen. Laut Anklage soll er Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Notwendigkeit ein ruhigstellendes Psychopharmakon verordnet haben. Der 71-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Dabei geht sie von einer mittelbaren Täterschaft aus, da der Psychiater die Medikamente zwar verordnet, aber nicht selbst verabreicht habe.
Umstrittene Diagnose „frühkindlicher Narzissmus“
Laut Anklage soll Winterhoff junge Patientinnen und Patienten teils jahrelang und systematisch mit dem Neuroleptikum Pipamperon behandelt haben, obwohl dafür „keine Indikation im Rahmen der Zulassung des Medikaments bestanden“ habe.
Die Verordnung habe er auf die umstrittene Diagnose „frühkindlicher Narzissmus“ gestützt. Zudem soll der Psychiater die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen aufgeklärt haben.
Verteidigung fordert Freispruch
Winterhoff weist die Vorwürfe zurück. Er habe stets mit dem Ziel gehandelt Patienten zu helfen und das Medikament nicht standardmäßig verschrieben. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Als Psychiater behandelte Winterhoff viele Kinder und Jugendliche, die in Heimen untergebracht waren. Bundesweit bekannt wurde er als Autor von Erziehungsratgebern wie dem Bestseller „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“. Außerdem war er ein häufiger Gast in Talkshows.
Gericht hat den Großteil der Fälle abgetrennt
Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Während des Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, so dass es im aktuellen Verfahren nur noch um zehn Fälle geht.
Im November hatte die Richterin einen rechtlichen Hinweis erteilt, wonach auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommen könne.
Befangenheitsanträge der Nebenkläger erfolglos
In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess hatten zahlreiche Zeugen und Gutachter ausgesagt. Nebenkläger hatten mehrere Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt, die aber abgelehnt wurden.
Das Antipsychotikum Pipamperon wird zur Behandlung von Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte es laut Herstellerangaben nur unter besonderer Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses verordnet werden.