Osnabrück  Wegen Neubau nebenan: Ex-OB Griesert verklagt die Stadt Osnabrück – was bisher geschah

Sebastian Stricker
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Von Sebastian Stricker
| 25.02.2026 10:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Baugenehmigung rechtens? Osnabrücks Ex-OB Wolfgang Griesert will mit juristischen Mitteln verhindern, dass neben seinem eigenen Wohnhaus an der Waldstraße in Lüstringen ein Mehrfamilienhaus entsteht. Foto: André Havergo
Baugenehmigung rechtens? Osnabrücks Ex-OB Wolfgang Griesert will mit juristischen Mitteln verhindern, dass neben seinem eigenen Wohnhaus an der Waldstraße in Lüstringen ein Mehrfamilienhaus entsteht. Foto: André Havergo
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Der frühere Osnabrücker Oberbürgermeister Wolfgang Griesert sperrt sich gegen ein neues Mehrfamilienhaus in seiner Nachbarschaft. Nun muss das Gericht entscheiden, ob es gebaut werden darf. Chronologie der Ereignisse.

Die Stadt Osnabrück winkt den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern an der Waldstraße in Lüstringen durch. Nachbar und Ex-OB Wolfgang Griesert klagt dagegen: Die Gebäude seien zu groß. Kann er das Vorhaben stoppen? Der Rechtsstreit im Rückblick.

Im Jahr 2021 kauft der Osnabrücker Investor Tim Piepmeyer zwei Grundstücke an der Waldstraße im Stadtteil Lüstringen. Er plant dort den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils drei Wohnungen. Die Flächen grenzen direkt an den Garten des ehemaligen Oberbürgermeisters Wolfgang Griesert. Dieser Grundstückskauf legt den Grundstein für einen langwierigen Nachbarschaftsstreit.

Im November 2023 erteilt die Stadt Osnabrück die Baugenehmigung für das Projekt. Zuvor informiert das Bauamt die Anlieger über die Pläne. Einige Nachbarn äußern Bedenken wegen der Größe der geplanten Gebäude. Die Verwaltung weist diese Einwände zurück, da das öffentliche Interesse am Wohnungsbau auf dem angespannten Markt schwerer wiege.

Im Dezember 2023 legt Wolfgang Griesert offiziell Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein. Der ehemalige Stadtbaurat und spätere OB sieht die zulässigen Grenzen für den Bau überschritten. Er schaltet einen Anwalt ein und fordert einen sofortigen Baustopp. Das Projekt passt nach seiner Ansicht nicht zum Charakter des Wohngebiets.

Im Februar 2024 erreicht der Streit die Lokalpolitik. Vertreter von SPD und Grünen kritisieren das Vorgehen des Ex-Oberbürgermeisters scharf und bezeichnen es als „kleinkariert“ und „peinlich“. Die Politiker fordern von Griesert, sich als „Möglichmacher“ für neuen Wohnraum zu verhalten.

Die CDU-Fraktion stellt sich hinter Griesert und wirft den anderen Parteien vor, von eigenen Fehlern in der Baupolitik abzulenken.

Anfang April 2024 kassiert Griesert eine juristische Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Die Richter lehnen seinen Eilantrag ab und erkennen keine Verletzung nachbarschaftlicher Rechte. Der geplante Bau zeige „keine erdrückende Wirkung“. Griesert reicht zunächst eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein, zieht diese aber wenige Tage später wieder zurück.

Im Juni 2024 weist das Osnabrücker Bauamt den Widerspruch Grieserts gegen die Baugenehmigung endgültig ab. Die Verwaltung betont, die erteilte Baugenehmigung sei bestandskräftig. Der Investor darf die Arbeiten fortsetzen. Piepmeyer nimmt das finanzielle Risiko in Kauf, dass ein Gericht später anders entscheiden könnte.

Ende Juli 2024 rollen die Bagger an der Waldstraße an. Bauarbeiter beginnen mit dem Abriss eines alten Hauses auf dem Baugrundstück.

Im August 2024 reicht Griesert Klage im Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Osnabrück ein. Er hält an seinem Widerstand fest und zweifelt weiterhin die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung an. Er wirft dem Bauherrn vor, mit Tricks zu arbeiten, um Bauvorschriften zu umgehen. Bekommt der Ex-OB recht, müssen die Arbeiten auf der Baustelle ruhen.

Rund ein Jahr nach Abriss des Altbestands werden im Juli 2025 die Gruben für die neuen Mehrfamilienhäuser ausgehoben. Anschließend beginnt der Hochbau. Der Bauherr schafft damit erste Tatsachen.

Am 26. Februar 2026 weist das Verwaltungsgericht Osnabrück die Klage des ehemaligen Oberbürgermeisters auf ganzer Linie ab. Die 2. Kammer entscheidet, dass die erteilte Baugenehmigung rechtens ist und die Arbeiten weitergehen dürfen. Die Richter erkennen weder eine „erdrückende Wirkung“ noch eine Verletzung der nachbarlichen Rücksichtnahme.

Nach dem Urteil steht Wolfgang Griesert weiterhin ein Rechtsweg offen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann sie vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg überprüfen lassen. Bauherr Tim Piepmeyer zeigt sich unterdessen erleichtert über den Ausgang des Prozesses in erster Instanz.

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