Hannover  Werden aktive AfD-Mitglieder jetzt entwaffnet?

Jonas E. Koch
|
Von Jonas E. Koch
| 21.02.2026 15:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Jäger bei der Moorhuhnjagd: Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens will AfD-Mitglieder in Einzelfällen leichter entwaffnen können. Foto: dpa/Jane Barlow
Ein Jäger bei der Moorhuhnjagd: Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens will AfD-Mitglieder in Einzelfällen leichter entwaffnen können. Foto: dpa/Jane Barlow
Artikel teilen:

„Entlarven, entlassen, entwaffnen“, nennt Innenministerin Daniela Behrens ihr Vorgehen gegen die niedersächsische AfD – und will aktiven Parteimitgliedern ihre Waffe leichter wegnehmen können.

Wer sich in Niedersachsen aktiv in der AfD engagiert, muss durch die Hochstufung der Partei zum „Beobachtungsobjekt“ mit harten Konsequenzen rechnen. Der Verfassungsschutz darf nun Personen, die sich aktiv für die AfD engagieren, längerfristig observieren, V-Leute einsetzen und Beamte müssen mit Disziplinarverfahren rechnen, erklärte Innenministerin Daniela Behrens.

„Und auch beim Thema Waffenrecht wird es Konsequenzen geben, denn Waffen gehören nicht in die Hände von Verfassungsfeinden“, kündigte die Innenministerin an. Mit Blick auf sich aktiv engagierende AfD-Mitglieder sei das Thema einer von „drei ganz klaren Handlungsaufträgen“, so die Innenministerin. Sie bezeichnete ihr Vorgehen als „entlarven, entlassen, entwaffnen“. Der Verfassungsschutz setze die Waffenbehörden auf Anfrage bereits „darüber in Kenntnis, wenn Menschen sich aufgrund ihres feststellbaren Engagements in einer extremistischen Partei als unzuverlässig erweisen.“ Das sei beispielsweise der Fall, „wenn Tatsachen belegen, dass jemand in den vergangenen fünf Jahren Bestrebung verfolgt, die gegen die verfassungsgemäße Ordnung gerichtet sind“.

Es brauche aber zusätzlich eine Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesebene, forderte Behrens und erklärte, dass derzeit „AfD-Mitglieder allein auf Grundlage ihrer Parteimitgliedschaft nicht entwaffnet werden können“. Daher solle das Waffenrecht so geändert werden, „dass schon die Einstufung einer Organisation durch den Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt, oder im Sprachgebrauch als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ ausreicht, um ihren Mitgliedern den Waffenbesitz im Einzelfall zu untersagen“.

Der Nordwestdeutsche Schützenbund vertritt rund 113.000 Schützen in Niedersachsen und sieht „Vorschläge kritisch, die waffenrechtliche Konsequenzen bereits an eine Parteimitgliedschaft oder pauschal an die Einstufung als Beobachtungsobjekt knüpfen“. Eine Entwaffnung sei ohne einen hinreichend konkretisierten Einzelfall, ohne individuelle Tatsachenbasis und ohne die gebotene Verhältnismäßigkeit „mit unserem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar“, erklärte Geschäftsführer Volker Kächele auf Anfrage.

Extremisten dürften zwar unabhängig von ihrer politischen Präferenz keine Waffen besitzen, stimmt Kächele der Ministerin zu. Das müsse aber „rechtsstaatlich sauber, einzelfallbezogen und überprüfbar erfolgen“. Die Landesjägerschaft ergänzt auf Anfrage: „Vollkommen unabhängig von jedweder Zugehörigkeit zu Parteien, gehören Waffen grundsätzlich und ausschließlich nur in die Hände von gesetzestreuen und unbescholtenen Bürgern, die fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“.

Das sei aber „vollkommen klar und selbstverständlich und auch jetzt schon geltende Gesetzeslage“. Wer eine Waffe besitzen will, müsse ein Bedürfnis nachweisen; außerdem würden Legalwaffenbesitzer regelmäßig auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit überprüft. Deutschland habe „eines der strengsten und restriktivsten Waffengesetze überhaupt“, so die Landesjägerschaft. „Wenn sich Ministerin Behrens einbringen will, wäre es sinnvoll, den illegalen Waffenbesitz in den Fokus zu nehmen“, denn dieser sei „das eigentliche Problem“.

Auch bei der CDU hält man eine weitere Verschärfung des Waffenrechts zwar für „nicht erforderlich“, erklärte Andre Bock, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion auf Anfrage. Sollte es allerdings Nachbesserungsbedarf geben, „um Extremisten Waffen schneller und rechtssicher entziehen zu können“, werde man entsprechende Vorhaben unterstützen. Vor allem aber müsse das bestehende Recht konsequent umgesetzt werden, „wie sich gerade im Umgang mit der Reichsbürgerszene zeigt“, so Bock.

Ähnliche Artikel