Osnabrück  Osnabrücker Ex-OB Wolfgang Griesert klagt gegen Neubau nebenan – Gerichtsurteil naht

Sebastian Stricker
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Von Sebastian Stricker
| 20.02.2026 13:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Auf diesem Grundstück an der Waldstraße im Osnabrücker Stadtteil Lüstringen (hier eine Aufnahme von Anfang 2024) soll ein Haus mit drei Wohnungen entstehen. Ex-OB Wolfgang Griesert wehrt sich juristisch dagegen. Foto: Wilfried Hinrichs
Auf diesem Grundstück an der Waldstraße im Osnabrücker Stadtteil Lüstringen (hier eine Aufnahme von Anfang 2024) soll ein Haus mit drei Wohnungen entstehen. Ex-OB Wolfgang Griesert wehrt sich juristisch dagegen. Foto: Wilfried Hinrichs
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In Lüstringen soll ein Neubau mit drei Wohnungen entstehen. Der ehemalige Osnabrücker Rathauschef und Nachbar Wolfgang Griesert hält das Vorhaben für rechtswidrig. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Der frühere Osnabrücker Oberbürgermeister Wolfgang Griesert will einen Neubau neben seinem Haus juristisch stoppen. Über seine Klage werde in Kürze verhandelt, kündigte das Verwaltungsgericht am Freitag (20. Februar) an.

Das geplante Gebäude, ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, soll an der Waldstraße in Lüstringen entstehen. Bauherr ist ein Osnabrücker Investor. Das Grundstück grenzt direkt an Grieserts Wohnhaus. Die Stadt Osnabrück erteilte die Baugenehmigung im November 2023.

Griesert hält das Vorhaben für rechtswidrig. Er sieht unzulässige Abweichungen vom Bebauungsplan. Dabei geht es unter anderem um die Sockelhöhe und die Geschossflächenzahl. Der Bauherr weist die Vorwürfe zurück. Er erklärt, das Projekt halte alle Vorgaben ein.

Im Frühjahr 2024 beantragte der Ex-OB einen Baustopp. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag im Eilverfahren ab. Die Richter erklärten, die Genehmigung verletze voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn. Das Vorhaben zeige „keine erdrückende Wirkung“. Wenige Monate nach dem Beschluss ließ der Investor ein altes Haus auf dem Grundstück abreißen, um den Neubau vorzubereiten.

Eine Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht verfolgte Griesert nicht weiter. Nun prüft das Osnabrücker Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die Sitzung findet am Donnerstag, 26. Februar, statt. Beginn ist um 9 Uhr in Saal 2.

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