Osnabrück Minister Meyer wundert sich: Lässt Osnabrück ein Mittel gegen Wohnungsnot liegen?
In Osnabrück diskutierte Energieminister Christian Meyer beim Mieterverein über Nebenkosten, Mieten und Leerstand. Die Stadt könnte seit 2019 gegen Zweckentfremdung vorgehen. Warum, fragt er sich, tut sie es nicht?
Pro Termin eine Stunde, maximal, hier ein Foto, Lächeln, da ein Video für soziale Medien, Lächeln in Bewegung, Händeschütteln, viel dünner Kaffee, viel Lametta, nicht allzu viel Inhalt. So laufen Besuche von Würdenträgern oft ab. Als Energie- und Umweltminister Christian Meyer am Mittwoch in Osnabrück war, das muss man ihm lassen, zeigte er sich als Politiker der alten Schule. Zwei Stunden lang hörte er zu und diskutierte mit Carsten Wanzelius vom Mieterverein über die Zustände auf dem Mietmarkt in der Hasestadt. Erst als Begleiter Maximilian Strautmann (Sprecher des Stadtverbands der Grünen und im Landesvorstand) erinnerte, dass man zum nächsten Termin müsse, ging es weiter. Ins Emsland.
Doch was ist von dem Gespräch geblieben? Kurz gesagt: Meyer und Wanzelius lagen politisch ganz auf einer Wellenlänge, wenn es um Preise für Mieter, Zweckentfremdung oder Leerstand ging. In den Räumen des Mietervereins beim Kaffee wunderte er sich über Osnabrück, dessen Wohnungsmarkt Carsten Wanzelius zuvor so zusammengefasst hatte: „Die Menschen haben Angst. Vor hohen Mieten, vor dem Verlust ihres Zuhauses.“
„Hier steht auch einiges leer“, stellte Meyer fest, „warum gibt es keine Zweckentfremdungssatzung?“ Christian Meyer war von 2008 bis 2022 Landtagsmitglied, war schon Verbraucherschutzminister, auch Sprecher für Wohnen und Bauen. Ein Gesetz, an dem er in all dieser Zeit „mitgezuppelt“ hat, ist das Niedersächsische Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum.
Das erlaubt es Kommunen seit 2019, Bußgelder und weitere Strafen zu verhängen, wenn jemand zum Beispiel illegal auf Airbnb Ferienwohnungen anbietet oder wenn jemand Häuser ohne triftigen Grund leer stehen lässt. Dafür müssen sie eine Satzung erlassen, die Zweckentfremdungssatzung.
„Eigentlich war es so gedacht, dass Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die für das Gesetz nötige Satzung erlassen“, sagte er. „Warum Osnabrück nicht? Die Stadt hat hier Mittel. Sie kann anmahnen und sogar, so steht es im Gesetz, und das natürlich nur im Extremfall, wenn andere Mittel nicht greifen, nach sechs Monaten zur Vermietung zwingen.“
Wanzelius antwortet, dass die CDU dies nicht wolle. Meyer nickt. Würde Osnabrück gegen unbegründeten Leerstand und illegale Vermietung als Ferienwohnung vorgehen, könnten bis zu 1350 Wohnungen wieder auf den Markt kommen. Zu diesem Ergebnis kam jüngst das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, das den Wohnungsmarkt für die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts genau analysiert hat.
1100 Wohnungen stehen laut den aktuellsten Zensusdaten seit mehr als zwölf Monaten leer. Bei ihnen müsste überprüft werden, inwiefern Zweckentfremdung vorliegt. Plus über 200 ganze Wohnungen, die womöglich illegal touristisch vermietet werden. Erste Prognose bei der Vorstellung der Ergebnisse seitens Stadtbaurat Timo Weitemeier und seinem Amt für Städtebau im vergangenen Jahr: Diese Anzahl lohne den behördlichen Aufwand wahrscheinlich eher nicht.
Zwar findet sich in der gutachterlichen Empfehlung des ALP Instituts am Ende der Satz: „Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen dürfte ungünstig ausfallen.“ Gemeint ist Personalaufwand und die tatsächliche Anzahl an Wohnungen, die via Satzung vermutlich zurück auf den Markt käme. Aber genauso schreibt der Gutachter: „Nach gutachterlicher Einschätzung ist eine Zweckentfremdungssatzung zweckmäßig und dürfte eine gewisse präventive Wirkung entfalten.“
Im nahen westfälischen Münster gilt die (westfälische) Zweckentfremdungssatzung, die Stadt hat eine Wohnungsaufsicht, an die man sich auch bei Mängeln wenden kann. In Oldenburg wurde jüngst die Zweckentfremdungssatzung beschlossen.
Im November 2025 fragte die grün-rot-lila Mehrheitsgruppe im Stadtrat bei der Verwaltung an, wie es mit einer Zweckentfremdungssatzung aussehe. Holger Clodius, Leiter des Fachbereichs Städtebau, schrieb in der Antwort darauf: „Hinsichtlich von leerstehendem Wohnraum wäre durch eine Satzung eine gewisse Abschreckung sicherlich gegeben. Aufwand und Nutzen sind aber kritisch zu hinterfragen.“ Man wolle die Studie des ALP abwarten. Die liegt nun vor.
Ob eine Satzung kommt, entscheidet letztendlich nicht die Verwaltung, sondern die Stadtpolitik. Die Mehrheit haben Grüne, SPD und Volt und könnten dies rein rechnerisch alleine durchsetzen. Allerdings ist der Osnabrücker Stadtrat sehr kompromissorientiert und die fachlichen Einschätzungen der Stadtverwaltung genießen hohes Gewicht.
„Ein Wohnungsamt, an das man sich wenden kann bei Mängeln, Mietwucher und Zweckentfremdung, bräuchte die Stadt“, sagte Carsten Wanzelius. Eines, das Bußgelder verhängen könne, ähnlich einer Gewerbeaufsicht.
„Momentan haben wir viel mit der Kontrolle von Nebenkostenabrechnungen zu tun“, berichtete er dem Minister aus seiner Arbeit. 150 Menschen hätten sich seit Januar neu angemeldet beim Mieterverein, man käme kaum hinterher, zum Beispiel im Kampf gegen Großkonzerne, die aus Sicht Wanzelius bei den Betriebskosten zu viel verlangten. Und das, obwohl die Stromkosten dank des neuen Bundesgesetzes zum 1. Januar vielerorts gefallen sind. Ein Bonus, den sich der Grüne Meyer, natürlich, aufs Jackett seiner Partei heftet. Und versprach, sich für weitere Senkungen einzusetzen, denn es steckten noch zu viele Abgaben für die Verbraucher in den Preisen, „zu viel Bürokratie“.
Was Land oder Bund jedoch nicht tun könnten, sei, vor Ort jede Nebenkostenabrechnung zu kontrollieren. „Und deshalb“, sagt Christian Meyer, „ist Ihre Arbeit vor Ort so wichtig, dafür möchte ich Ihnen danken!“ Ein sichtlich erfreuter Carsten Wanzelius dankte ebenfalls für den Besuch, der für den Mieterverein „eine große Ehre“ gewesen sei.
Er nimmt die Sorgen um die Nebenkosten mit nach Hannover. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Wohnungsmarktes – ob Wohnungsamt oder Zweckentfremdungssatzung – bleibt jedoch dort, wo sie hingehört: in Osnabrück.