Osnabrück Gefahr aus der Wasserleitung: Fragen und Antworten zu Legionellen in Osnabrück
Erhöhte Legionellenwerte in einer Osnabrücker Wohnanlage sorgen für Unruhe. Wann werden die Bakterien gefährlich? Der Gesundheitsdienst erklärt, welche Grenzwerte gelten und wie sich Mieter schützen können.
In Osnabrück sind in einem Gebäudekomplex am Haster Weg erhöhte Legionellenwerte gemessen worden. Hierüber und wegen weiterer Mängel gibt es einen Konflikt zwischen den Mietern und der verwaltenden Industria. Wir haben beim Gesundheitsdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück nachgefragt, warum die Bakterien für Menschen gefährlich sind, wie sie gemessen werden und welche Grenzwerte es gibt. Fragen und Antworten im Überblick:
Legionellen sind wärmeliebende Bakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in unserer aquatischen Umwelt vorkommen. Der Fachbegriff leitet sich vom lateinischen Wort Aqua für Wasser ab und beinhaltet sowohl Oberflächengewässer als auch Grundwasser. In Gebäuden finden Legionellen ideale Lebensbedingungen in Wasserleitungen, Warmwasserspeichern, Klimaanlagen, Duschen oder Whirlpools.
Legionellen finden ideale Bedingungen in einem Temperaturbereich zwischen 25 und 45 Grad Celsius, in dem sie sich massenhaft vermehren können. Erst bei Temperaturen über 60 Grad Celsius werden die Mikroorganismen abgetötet.
Unterm Mikroskop lassen sich Legionellen nur schwer von anderen Bakterien unterscheiden. Ein Nachweis erfolgt über eine Wasseranalyse im Fachlabor. Da die Bakterien für ein sicheres Ergebnis auf speziellen Nährböden angezüchtet werden müssen, dauert es in der Regel etwa zehn Tage, bis der Befund vorliegt.
Die Belastung des Trinkwassers wird in koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser angegeben. Dieser Wert gibt Aufschluss darüber, wie viele vermehrungsfähige Bakterien sich in einer Probe befinden.
Die Gefahr geht in der Regel nicht vom Trinken des Wassers aus, sondern wenn die Bakterien in die tiefen Atemwege gelangen. Dies geschieht vor allem über fein zerstäubten Wassernebel, sogenannte Aerosole, die beim Duschen oder im Whirlpool entstehen und unbemerkt eingeatmet werden. Einmal in der Lunge angekommen, können die Erreger zwei unterschiedliche Krankheitsbilder auslösen: das eher mildere, grippeähnliche Pontiac-Fieber oder die weitaus gefährlichere Legionärskrankheit. Letztere ist eine schwere Form der Lungenentzündung, die insbesondere für Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem lebensbedrohlich sein kann.
Die Anzahl nachgewiesener Legionellenstämme wird in technische Messwerte eingeteilt. Grundlage sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Die Tabelle zeigt die Konzentrationsbereiche und ihre Einstufungen:
Wichtig für die Einordnung der Zahlen: Der Gesundheitsdienst betont, dass sich aus der reinen Konzentration allein keine unmittelbare Aussage über die tatsächliche gesundheitliche Gefährdung ableiten lässt. Dies liegt daran, dass die unterschiedlichen Legionellen-Stämme ein recht unterschiedliches gesundheitliches Risiko aufweisen können. Die Messwerte dienen daher primär als technischer Indikator dafür, ob die Trinkwasseranlage ordnungsgemäß funktioniert.
Sobald ein Wert von 100 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser (100 KBE/100 ml) erreicht wird, müssen die zuständigen Behörden – wie der Gesundheitsdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück – informiert werden. Der Wert ist ein klarer Hinweis darauf, dass im Trinkwassersystem eine technisch vermeidbare Belastung vorliegt. Ab diesem Punkt hat der Betreiber der Anlage gesetzliche Handlungspflichten: Er muss unverzüglich die Ursachen klären, eine Risikoabschätzung durch eine Fachkraft erstellen lassen und Maßnahmen zur Behebung einleiten.
Nein, für Eigenheimbesitzer besteht keine gesetzliche Untersuchungspflicht. Sie fallen in den Bereich der Eigenverantwortung. Ob eine freiwillige Beprobung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von den technischen Gegebenheiten der Anlage sowie der Nutzung ab.
Gewerbliche oder öffentliche Häuser und Institutionen, zum Beispiel Hotels, Fitnessstudios, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, müssen ihre Anlagen in einem Rhythmus von ein bis drei Jahren systemisch auf Legionellen untersuchen lassen. Für die klassische Wohnungsvermietung sieht die Trinkwasserverordnung eine Untersuchung alle drei Jahre vor – vorausgesetzt, es liegen in der Zwischenzeit keine Beanstandungen oder Grenzwertüberschreitungen vor.
Wenn Mieter vermuten, dass die Warmwasseranlage nicht korrekt läuft – etwa weil das Wasser nicht heiß genug wird –, sollten sie den Vermieter umgehend auf diesen Mangel hinweisen. Für zentrale Warmwassersysteme gibt es technische Vorgaben: Im zirkulierenden System muss die Temperatur in der Regel mindestens 55 Grad Celsius betragen. Am Ausgang des Warmwasserspeichers sollten es 60 Grad Celsius sein (jedoch nicht über 65 Grad Celsius, um eine ungewollte Erwärmung des Kaltwassers zu vermeiden). Werden diese Werte dauerhaft unterschritten, steigt das Risiko einer Keimbildung deutlich an.
Seit der Neufassung der Trinkwasserverordnung im Sommer 2023 ist die routinemäßige Informationspflicht des Vermieters bei unauffälligen Proben entfallen – auch wenn es auf Bundesebene bereits Überlegungen gibt, diese wieder einzuführen. Anders sieht es jedoch aus, sobald Grenzwerte überschritten werden:
Ja, eine Überprüfung auf eigene Kosten ist möglich. Damit das Ergebnis aussagekräftig und rechtlich belastbar ist, muss die Probenahme durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen. Weitere Informationen gibt das niedersächsische Landesgesundheitsamt im Internet.
Eine vollständige systemische Untersuchung umfasst Proben in der Wohnung (z. B. am Waschbecken) sowie am Warmwasserspeicherausgang und am Zirkulationsrücklauf des Hauses. Mieter sollten mit Laborkosten von etwa 40 bis 60 Euro pro Probe rechnen, zuzüglich der Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand. Der Gesundheitsdienst rät Mietern, sich über die Gesamtkosten im Vorfeld beim jeweiligen Labor zu erkundigen.
Um die Vermehrung der Bakterien zu verhindern und sich im Alltag zu schützen, empfiehlt der Gesundheitsdienst folgende Maßnahmen: