Hannover  Wer bei der AfD in Niedersachsen jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet wird

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 18.02.2026 06:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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AfD-Mitglieder in Niedersachsen müssen nun damit rechnen, dass der Verfassungsschutz Daten über sie sammelt, Beamte gar mit Verfahren und der möglichen Entlassung. Aber nicht alle.

Der niedersächsische Verfassungsschutz rüstet auf gegen die AfD: Der hiesige Landesverband der Partei wird zum „Beobachtungsobjekt“ heraufgestuft, was den Behörden weitreichende Maßnahmen bis hin zum Einsatz von V-Leuten und längerfristigen Observationen erlaubt.

„Menschen, die sich hinter einer extremistischen Partei versammeln und aktiv für sie eintreten, müssen wissen, was das für sie bedeuten kann“, sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz, betonte aber, es gehe „ausdrücklich nicht um die Wähler der AfD“. Und auch für „schlichte“ AfD-Mitglieder bedeutet die Änderung keine Konsequenzen. Es sei klar, „dass wir uns auf die Aktiven in der Partei konzentrieren“, erklärte Behrens. Aber ab wann gilt man als „aktiv“ in der Partei?

AfD-Vertreter in Parlamenten „würde ich schon als aktive AfD-Mitglieder beschreiben“, sagte Behrens. Auch „wenn man für eine Kommunalwahl kandidiert, ist man aktiv für eine Partei“, so die Innenministerin. „Und das würde eine Speicherung beim Verfassungsschutz nach sich ziehen.“

„Für diejenigen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, bedeutet das unter Umständen die Einleitung eines Verfahrens“, bei dem Verfassungstreue abgeprüft werde. Das sei aber „kein Automatismus“, betonte die Innenministerin und sprach von einer Einzelfallprüfung. „Es gibt keine pauschale Handlung, um alle AfD-Mitglieder zu entlassen. Wir wissen aus guten Gründen nicht, welcher Partei Beamte angehören oder was sie wählen. Aber wenn wir aktive AfD-Mitglieder kennen, weil sie aufgefallen sind, dann bedeutet dass, dass wir uns das anschauen.“

Wer sich „aktiv für eine extremistische Partei engagiert, der muss und der wird Konsequenzen spüren“, so Behrens. „Extremisten haben im Staatsdienst nichts verloren.“ Bei der Neueinstellung von Beamten will die Landesregierung deshalb einen Fragebogen einführen, bei dem eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation angegeben werden muss. Das ermögliche eine bessere Einschätzung und sei, „sollte es nicht ordentlich ausgefüllt werden, nachher auch ein guter Grund, Beamte einfacher aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen“, so Behrens.

Folgen könnte die Hochstufung auch für aktive AfD-Mitglieder mit „sicherheitsempfindlicher Tätigkeit“ haben, also mit Zugang zu Ministerien, Verschlusssachen, verteidigungswichtigen Einrichtungen oder kritischer Infrastruktur. Hier kann eine Sicherheitsüberprüfung durch den Landesverfassungsschutz erforderlich sein. Als „eingespeichertes Mitglied“ der AfD bekäme man dann eine Ablehnung. „Verfassungsfeinde können nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden“, so die Innenministerin.

„Der niedersächsische Verfassungsschutz wird geltendes Recht konsequent anwenden und die Möglichkeiten der Datenspeicherung so weit wie möglich ausschöpfen“, kündigte Innenministerin Behrens an. Man wolle aber „jeden Einzelfall genauestens überprüfen“.

„Man muss sagen: Jede einzelne Maßnahme, die wir treffen, unterliegt einer sehr sehr stringenten Verhältnismäßigkeitsprüfung und immer auch einer Vorabkontrolle. In jedem Einzelfall“, betonte Verfassungsschutzchef Dirk Pejril. Der Einsatz von V-Leuten gilt dabei als besonders sensibel, auch weil ein früheres Verbotsverfahren der NPD unter anderem daran gescheitert war, dass der Nachrichtendienst zu viele führende Köpfe als Quellen verpflichtet hatte. Es müsse deshalb „schon darum gehen, Quellenfreiheit sicherzustellen. Gerade in den Funktionärsebenen, wo die wesentlichen Weichenstellungen der Partei vorgenommen werden“, so Pejril.

Das bedeutet: Die Identität der Quellen muss vor anderen Parteimitgliedern, Gerichten und der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Aber: „Da kann ich für Niedersachsen zumindest sagen, dass wir mit der Quellenfreiheit kein Problem haben“, so Pejril.

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