Mallorca  „Showprozess“ auf Mallorca? Zweifel an Anklage gegen deutsche „Kegelbrüder“ wächst

Ralph Schulze
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Von Ralph Schulze
| 04.02.2026 13:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Münsterländer „Kegelbrüder“ sollen für den Brand des Daches der Bar „Why not Mallorca“ verantwortlich sein, so die Staatsanwaltschaft. Foto: 5vision
Münsterländer „Kegelbrüder“ sollen für den Brand des Daches der Bar „Why not Mallorca“ verantwortlich sein, so die Staatsanwaltschaft. Foto: 5vision
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Im Fall der auf Mallorca angeklagten deutschen „Kegelbrüder“ wird Kritik am Vorgehen der Justiz laut. So spottet das Netz über Bier als Brandbeschleuniger und vermutet, der Prozess und das hohe geforderte Strafmaß dienten der bewussten Abschreckung von Partytouristen.

Die Strafvorwürfe gegen acht deutsche Mallorca-Touristen, allesamt Kegelfreunde aus Nordrhein-Westfalen, sorgen zunehmend für Diskussionen. Drei Jahre und acht Monate nach dem Brand in einer Bar im „Ballermann“-Partyviertel an der Playa de Palma hat die spanische Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Männer erhoben und für jeden von ihnen sieben Jahre Haft gefordert.

Nun nährt ein Beschluss des Landgerichts in Palma Zweifel an den Ermittlungen – und am Vorgehen des zuständigen Untersuchungsrichters.

Wie aus einem der „Mallorca Zeitung“ vorliegenden Gerichtsbeschluss hervorgeht, erhalten die acht Angeklagten einen erheblichen Teil ihrer hinterlegten Kaution in Höhe von 500 000 Euro zurück. Das Landgericht stufte die vom Untersuchungsrichter in Palma festgesetzte Sicherheitsleistung als „unverhältnismäßig“ ein und senkte sie auf 131 000 Euro, da ein gerichtliches Gutachten den Gesamtschaden auf lediglich knapp 100 000 Euro beziffert habe.

Der zuständige Ermittlungsrichter Antoni Rotger hatte nach dem Brand auf der hohen Kaution bestanden und zunächst auch Untersuchungshaft für die Touristen angeordnet.

Nach Auffassung der Anklage sollen sie am ersten Urlaubstag auf den Balkonen ihres Hotels gefeiert und glühende Zigarettenstummel auf das Schilfdach der tiefer liegenden Barterrasse geworfen haben.

Zudem heißt es in der Anklageschrift, sie hätten „Bier oder eine ähnliche Flüssigkeit“ auf das Dach geschüttet – was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Brand angefacht haben könnte.

Dieser Punkt sorgt für Spott im Netz. „Man kann mit Bier Durst oder auch Feuer löschen“, kommentierte ein Nutzer im Online-Forum der Mallorca Zeitung. Das Anwaltsteam der „Kegelbrüder“ sieht in der Behauptung einen zentralen Schwachpunkt der Anklage, hat Bier doch meist nur einen Alkoholgehalt von vier bis fünf Prozent.

Andere Stimmen im Netz sprechen von einem „Showprozess“, mit dem ein abschreckendes Signal gesetzt werden solle. Hintergrund ist die seit Jahren wachsende Ablehnung des deutschen Partytourismus auf Mallorca.

Zudem wird die Beweisführung kritisch hinterfragt. Nach Ansicht von Beobachtern sei bislang nur wenig konkretes Belastungsmaterial vorgelegt worden. Auch die lange Verfahrensdauer sorgt für Unverständnis. „Wie lange das dauert, bis es endlich zum Prozess kommt?“, schreibt ein Nutzer im Mallorca-Forum.

Tatsächlich liegt der Brand inzwischen fast vier Jahre zurück. Ein Termin für den Beginn des Prozesses vor dem Landgericht in Palma steht weiterhin nicht fest. Aus Justizkreisen heißt es, im Laufe dieses Jahres könne es zu einer Hauptverhandlung kommen – oder auch nicht.

Zusätzliche Diskussionen löst der Inhalt der Anklageschrift selbst aus. Wie die Zeitung „Diario de Mallorca“ berichtet, räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass sich „nicht feststellen lässt, welche konkrete Handlung jeder einzelne der Beschuldigten vorgenommen hat“. Dennoch wird allen acht Männern vorgeworfen, sie hätten „bewusst gehandelt“, sich gegenseitig angefeuert und „mit absoluter Verachtung für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Hotelbewohner und der angrenzenden Betriebe“ agiert.

Die Verteidigung weist diese Darstellung zurück. In einer Pressemitteilung erklärten die Anwälte, die Ermittlungsakten enthielten „zahlreiche entlastende Anhaltspunkte“. Es gebe „keine belastbaren oder eindeutigen Beweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten“. Die Mandanten beteuerten ihre Unschuld.

Hinzu kommt, dass einige der Angeklagten nach Angaben der Verteidigung Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind. Sie hätten nach Ausbruch des Feuers Hotelgästen beim Verlassen des Gebäudes geholfen und dabei selbst Rauchvergiftungen erlitten.

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