Prozess in Aurich  Rademacher-Jelten zeigt Victory-Zeichen

Nicole Böning
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Von Nicole Böning
| 03.02.2026 19:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Christian Rademacher-Jelten und ein Mitangeklagter aus Wiesmoor mussten sich vor dem Landgericht Aurich in einem Betrugsprozess um einen Luxus-Mercedes aus der AMG-Reihe verantworten. Symbolfoto: Pixabay
Christian Rademacher-Jelten und ein Mitangeklagter aus Wiesmoor mussten sich vor dem Landgericht Aurich in einem Betrugsprozess um einen Luxus-Mercedes aus der AMG-Reihe verantworten. Symbolfoto: Pixabay
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Der Ex-Bürgermeister-Kandidat Christian Rademacher-Jelten aus Wiesmoor hat im Gerichtssaal in Aurich das Victory-Zeichen gezeigt. Er war wegen Betrugs mit einem Luxus-Mercedes angeklagt.

Wiesmoor/Aurich - Als der Beschluss des Landgerichts Aurich gefallen ist, steht Christian Rademacher-Jelten auf und dreht sich zu seiner Familie im Zuschauerbereich. Dann hebt er mit einem Lächeln die Hand zu einem Victory-Zeichen. Kurz vor dem Ende des zweiten Verhandlungstags im Betrugsprozess vor dem Landgericht Aurich hat die Staatsanwaltschaft beantragt, das Verfahren rund um einen 150.000 Euro teuren Mercedes aus der AMG-Reihe gegen Rademacher-Jelten einzustellen – Richter und Schöffen folgten dem Antrag. Zurück bleibt an diesem Dienstag, 3. Februar 2026, der 65-jährige Mitangeklagte aus Wiesmoor – gegen den das Landgericht anschließend allein weiterverhandelte.

Doch aus dem Schneider ist Rademacher-Jelten nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hängt die Entscheidung damit zusammen, dass der mehrfach verurteilte ehemalige Wiesmoorer Bürgermeister-Kandidat in einem anstehenden Verfahren erneut als Mitangeklagter geführt wird. Darin geht es um einen ehemaligen Wiesmoorer Fahrschulbesitzer, der auch in diesem Verfahren bereits als Zeuge ausgesagt hatte. Ihm wird, wie dem 65-jährigen Mitangeklagten in diesem Verfahren, vorgeworfen, hochpreisige Autos auf Kredit angeschafft zu haben, ohne dass die Finanzierung wie vereinbart bedient wurde. Rademacher-Jelten soll nach Darstellung des Zeugen die Idee dazu geliefert, die Geschäfte eingefädelt und die Abwicklung organisiert haben.

Warum Rademacher-Jelten in diesem Prozess raus ist

Genau das ließ sich in diesem Verfahren jedoch nicht beweisen. Im Verlauf des zweiten Verhandlungstags wurde deutlich, warum am Ende nur noch der Mitangeklagte im Fokus stand. Da er keine Aussage zum Geschäftsverhältnis mit Rademacher-Jelten machen wollte, ging es vor allem um die Frage, wer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses tatsächlich Verantwortung in der Firma trug, über die der Mercedes finanziert worden war. In einer längeren Unterbrechung ließ das Gericht die Registereinträge prüfen. Ergebnis: Rademacher‑Jelten sei in dem Zeitraum nicht als Geschäftsführer geführt worden. Eine Verurteilung sei in diesem Verfahren daher kaum noch zu erwarten gewesen, so die Einschätzung im Gerichtssaal.

Am ersten Verhandlungstag hatte der Verkäufer des Mercedes ausgesagt, Christian Rademacher‑Jelten habe den Fahrzeug-Deal in einem Oldenburger Autohaus gemeinsam mit einem Dritten eingefädelt und dabei eine Vollmacht vorgelegt. Bestätigen ließ sich diese Darstellung im weiteren Prozessverlauf jedoch nicht – im Gegenteil: Der am zweiten Verhandlungstag gehörte Zeuge und ehemalige Fahrer des teuren Luxusautos widersprach und sagte, er habe den Wagen allein ausgesucht und später auch abgeholt.

Friseurmeister erhält „Firmenwagen“ für 150.000 Euro

Der 35-jährige Friseurmeister bestätigte, er sei im Rasteder Friseurgeschäft des Mitangeklagten angestellt gewesen – und habe im Jahr 2023 den sehr gut ausgestatteten Mercedes als Firmenwagen bekommen. Bezahlen musste er dafür nach eigenen Angaben nichts – nur das Tanken habe er übernommen. Wann genau er den Mercedes bekam – und wie lange er ihn fuhr –, daran könne er sich allerdings nicht mehr erinnern. Ein dem Gericht vorliegender Torpass des Autohauses half ihm auf die Sprünge: Das Dokument aus dem August 2023 trägt seine Unterschrift.

Der Friseurmeister ging nach eigener Darstellung davon aus, das Auto Anfang 2024 wieder abgegeben zu haben. Damals habe sein Chef angekündigt, der Wagen solle verkauft werden. Abgeholt worden sei der Mercedes später in seinem Laden in Rastede. Auch er machte keine Angaben dazu, wie das Geschäftsverhältnis zum Mitangeklagten und zu Rademacher-Jelten zustande gekommen war. Zwar habe der Zeuge den Friseursalon selbst eröffnet – zum Zeitpunkt des Autokaufs sei allerdings der 65-jährige Mitangeklagte sein Chef gewesen. Das Auto wurde von dessen Unternehmen angeschafft – mit Unterschrift des 65-Jährigen.

Leasing trotz leerer Konten: Staatsanwaltschaft sieht Betrug

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters gab es zu dem Zeitpunkt auf den Firmenkonten jedoch schon lange keine nennenswerten Geldbeträge und kaum noch Kontobewegungen. Trotzdem sei der Vertrag für den Luxuswagen abgeschlossen worden – dafür habe der 65-Jährige als Unterzeichner die Verantwortung getragen. Sein Verteidiger verwies auf die schwere Erkrankung seines Mandanten und legte Fotos aus dem Krankenhaus vor: Im April 2023 sei bei ihm Zungenkrebs festgestellt worden, Ende Mai habe er operiert werden müssen und er habe immer wieder zeitweise im Krankenhaus gelegen.

Anschließend habe er eine Strahlentherapie begonnen und in dieser Phase laut Verteidigung mehrere Unterlagen unterschrieben, ohne die Tragweite zu erfassen. Doch das stimmte das Gericht nicht milde. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den Leasing-Vertrag für den Mercedes auf betrügerische Weise erlangt zu haben. Er habe von Beginn an nur einen Bruchteil der Raten zahlen wollen – gerade so viel, dass eine Kündigung oder Sicherstellung ausblieb. Der Verteidiger hielt dagegen: Sein Mandant habe in der Krankheitsphase Dokumente „im Paket“ unterschrieben, die Unterschriftsstellen seien mit Kreuzen markiert gewesen; ein gezielter Betrug sei nicht nachweisbar.

Urteil in Aurich: Bewährung für Mitangeklagten – Mercedes sichergestellt

Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Richter und Schöffen gingen nicht davon aus, dass dem 65‑Jährigen der Vertrag „untergeschoben“ worden sei. Am Ende verurteilten sie ihn wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss der Mann eine Geldauflage von 3.600 Euro zahlen – 100 Euro im Monat. Die Kosten des Verfahrens trägt er. Die geringe Geldauflage ist laut Gericht den Umständen geschuldet, unter denen der Angeklagte heute lebt: Nach eigenen Angaben erhält der 65-jährige gelernte Gärtner inzwischen eine Rente und Pflegegeld. Er wohnt nach eigenen Angaben derzeit mietfrei in einer Wohnung der Mutter von Christian Rademacher-Jelten.

Während es für Rademacher-Jelten nach der Einstellung zurück in die Haft ging, blieb für den Mitangeklagten am Ende ein Urteil – und viele offene Fragen zu den Hintergründen ihrer Geschäftsbeziehung. Für das edle Fahrzeug und das betroffene Oldenburger Autohaus gab es ein glückliches Ende: Nachdem der Mercedes-Benz AMG GT 53 4Matic+ laut Staatsanwalt Ende 2023 von mehreren Personen aus einem „Clan-Milieu“ gefahren worden war, wurde er schließlich bei einer Kontrolle an der Grenze zwischen Albanien und dem Kosovo sichergestellt. Von dort ging es für ihn 2025 wieder zurück nach Deutschland.

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