Straßburg  Streit über Fluggastrechte: Bald kein Geld mehr zurück, wenn der Flug sich verspätet?

Katrin Pribyl
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Von Katrin Pribyl
| 21.01.2026 11:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das EU-Parlament streitet mit den Mitgliedsstaaten um Fluggastrechte, ist eine Lösung in Aussicht? Foto: IMAGO/Sven Simon
Das EU-Parlament streitet mit den Mitgliedsstaaten um Fluggastrechte, ist eine Lösung in Aussicht? Foto: IMAGO/Sven Simon
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Die EU-Mitgliedstaaten wollen den Airlines entgegenkommen und die Fluggastrechte bei Verspätungen aufweichen. Die Mitglieder des EU-Parlaments halten dagegen und verlangen weitere Zusagen für Passagiere.

Haben Passagiere bald seltener ein Recht auf Entschädigungen, wenn ihr Flug verspätet ist? Auf EU-Ebene streiten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten seit Jahren um eine Reform und im Kern um die Frage: Soll der Verbraucherschutz mehr Priorität haben oder Geschäftsinteressen?

An diesem Mittwoch stimmen die EU-Abgeordneten über ihre Position in den Verhandlungen ab. Sie fordern keine Abschwächung der aktuellen Regeln, zudem unter anderem das Recht, dass Passagiere stets ein kleines Handgepäckstück mitnehmen dürfen.

Es kommt mittlerweile selten vor, dass im EU-Parlament über fast alle Fraktionen hinweg Einigkeit herrscht. Zu den wenigen Ausnahmen gehört der Kampf für die Rechte von Fluggästen. Während die EU-Abgeordneten größtenteils auf der Seite der Verbraucher stehen, stellte sich die Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten schon vor einigen Jahren auf die Seite der Luftfahrtbranche.

Und die Gräben zwischen den beiden Lagern sind mittlerweile so tief, dass es nicht danach aussieht, als ob in naher Zukunft ein Kompromiss für die Reform der EU-Fluggastrechte-Verordnung auf dem Tisch liegen könnte.

Stattdessen soll nun ein Vermittlungsausschuss helfen – ein Instrument zur Schlichtung, das mehr als zehn Jahre nicht mehr eingesetzt werden musste. Im Mittelpunkt des Streits steht eine vom Gremium der EU-Länder geforderte Verlängerung der Frist. Wer dieser Tage zu spät in den Urlaub abhebt, dem steht je nach Entfernung eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu, falls die Verzögerung mehr als drei Stunden beträgt.

Geht es aber nach dem Gros der Mitgliedstaaten, würde diese Zeitspanne auf mindestens vier Stunden ausgeweitet. Das lehnen die EU-Abgeordneten nicht nur ab, „es ist für uns eine rote Linie“, sagte der FDP-Politiker Jan-Christoph Oetjen. Er beschäftigt sich seit Jahren als einer der Hauptverantwortlichen im EU-Parlament mit dem Thema, und aus seiner Stimme klingt Frust.

Denn eigentlich hatten sich die Volksvertreter viel vorgenommen. Sie wollten nicht nur festlegen, dass ein kleines Handgepäckstück stets Teil des Tickets sein muss, damit verschiedene Airlines die Handgepäcksgröße nicht unterschiedlich interpretieren können. Sie wollten auch durchsetzen, dass der Check-In am Schalter, kostenfrei sein muss oder dass Familien automatisch zusammensitzen.

Ob sich das Parlament mit diesen Forderungen schlussendlich durchsetzen wird, ist fraglich. „Alles ist verhandelbar“, sagte Oetjen, außer eben eine erhebliche Absenkung des derzeitigen Standards. Scheitert am Ende die Reform des EU-Fluggastschutzes vollends? Spätestens bis zum Sommer soll das Verfahren laut Oetjen abgeschlossen sein – entweder mit Änderungen oder eben ohne. Dann bliebe alles beim Alten.

Im Kern dreht sich die Debatte zwischen den Mitgliedstaaten und dem Parlament um die Frage, was mehr Priorität haben soll: Verbraucherschutz oder Geschäftsinteressen? „Es geht um viel Geld“, versuchte ein Diplomat unlängst zu erklären. Und so schlugen sich zahlreiche Länder auf die Seite der Fluggesellschaften, die regelmäßig über hohe Entschädigungsforderungen stöhnen.

Die Lage ist festgefahren. Bereits 2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Update der mittlerweile 22 Jahre alten Regeln präsentiert, das EU-Parlament legte 2014 seine Position fest. Die Brüsseler Behörde argumentierte damals, dass eine Drei-Stunden-Frist für die Airlines oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder -flugzeuge zu beschaffen oder Umbuchungen vorzunehmen. Deshalb ermutigte sie die Unternehmen, Flüge zu streichen, während die EU-Abgeordneten darauf behaaren, die Schwelle bei drei Stunden zu belassen.

Die meisten Verspätungen liegen zwischen zwei und vier Stunden, rechnete der Europäische Verbraucherverband BEUC vor und warnte: 75 Prozent der Fluggäste hätten kein Recht mehr auf Entschädigung, falls die relevanten Zeitschwellen auf fünf, neun und zwölf Stunden angehoben würden.

Setzt sich der Rat, also die Mitgliedstaaten, durch, „verlieren rund 60 Prozent ihren Entschädigungsanspruch“, kritisierte auch der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke. „Das ist für uns nicht akzeptabel.“ Aktuell gilt die Richtlinie für alle Maschinen, die in der EU abheben, unabhängig von der Nationalität der Airline. Zudem für Flüge, die in der Gemeinschaft landen, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Die Summen dürfen lediglich verweigert werden, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Etwa extreme Wetterbedingungen, Einschränkungen der Flugsicherung oder politische Instabilität. Während die Mitgliedstaaten auch hier Ausnahmeregelungen zulassen wollen, verlangen Verbraucherschützer eine Angleichung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Oetjen verwies auf das Beispiel eines Piloten, der rund zwei Stunden vor Abflug tot aufgefunden wurde. Die gesamte Crew erklärte sich daraufhin für flugunfähig, sodass eine Ersatzmaschine samt Besatzung gefunden werden musste, was zu einer Verspätung für die Reisenden führte. Handelte es sich um einen außergewöhnlichen Umstand? Nein, urteilte der Europäische Gerichtshof. Für Oetjen sind solche Entscheidungen Grund, die Verordnung anzupassen: „Es gibt den Bedarf, das EU-Gesetz glattzuziehen.“

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