Fördermittel Ostrhauderfehn beginnt Dorfentwicklung mit neuen Ideen
Ostrhauderfehn profitiert von Fördermitteln, die sowohl öffentliche als auch private Projekte in den Dörfern unterstützen. Nun fand die Auftaktveranstaltung statt.
Ostrhauderfehn – Die Gemeinde Ostrhauderfehn wurde als Dorfregion Osterfehntjer Land in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Damit kann die Arbeit am Dorfentwicklungsprogramm beginnen.
Am Donnerstag hatte die Gemeinde Ostrhauderfehn zunächst einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner aus Ostrhauderfehn zu einer Bürgerversammlung ins Vereins- und Gemeindezentrum an der Kirchstraße eingeladen. Das Interesse war riesig. Mitarbeiter der Gemeinde mussten noch zusätzliche Stühle in den Saal stellen. „Es werden wohl an die 120 Besucher da gewesen sein“, sagte Gemeindemitarbeiter Guido Meyer nach einer ersten Schätzung.
Ziele des Programms: Lebensqualität und Gemeinschaft stärken
Ziel des Dorfentwicklungsprogrammes ist es, die Lebensqualität vor Ort zu sichern und weiterzuentwickeln – für Jung und Alt, für Alteingesessene und Neubürgerinnen und Neubürger. Dabei geht es nicht nur um bauliche oder infrastrukturelle Themen, sondern vor allem um das soziale Miteinander, die Identität der Dörfer und eine nachhaltige Entwicklung. Fördermittel sollen dabei helfen, Projekte zur Dorfentwicklung umzusetzen.
Weitere Infoveranstaltungen, auch „Dorfgespräche“ genannt, sollen in weiteren Ortschaften folgen (3. Februar, 19 Uhr: Ortschaft Langholt/Feuerwehrhaus Langholt), (9. Februar, 19.30 Uhr: Ortschaft Potshausen/Alte Schmiede), (11. Februar, 19 Uhr: Ortschaften Holterfehn/Holtermoor/Grundschule Holtermoor) und (16. Februar, 19 Uhr: Ortschaft Idafehn/Gemeindehaus der Kirche Idafehn).
Fachliche Begleitung und erste Ideen für die Dorfregion
Fachliche Unterstützung erhält die frisch gebildete Dorfregion von der Firma „pro-t-in GmbH“ aus Lingen im Emsland. Die Agentur verfügt über langjährige Erfahrung in der Dorfentwicklung und hat bereits mehr als 20 Dorfentwicklungsplanungen begleitet. Mitarbeiter des Unternehmens präsentierten auf der Versammlung erste Schritte auf dem Weg zum Dorfentwicklungsplan für das Osterfehntjer Land.
Für die spätere Vergabe der Fördermittel ist das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) mit der Geschäftsstelle in Aurich zuständig. Auch hier waren Mitarbeiter der Behörde bei der Versammlung vor Ort und erläuterten die Chancen der Dorfentwicklung. Weiterer Programmpunkt war ein Aufruf zum Kompetenzwettbewerb als Dorfmoderator/Dorfmoderatorin durch die pro-t-in GmbH.
Den Abschluss der Bürgerversammlung bildete bei einem kleinen Imbiss ein Meinungsaustausch unter den Teilnehmern. Im „IdeenPickUp“ konnten erste Anregungen und Themen für die Dorfentwicklung eingebracht werden (Wie kann sich die Dorfregion Osterfehntjer Land weiterentwickeln? Welche Projekte bringen die Ortsteile voran? Und was brauchen sie, um sich auch in Zukunft für die Gemeinschaft zu engagieren?).
Fenna Coordes als zentrale Ansprechpartnerin für die Dorfentwicklung
Treibende Kraft für die Aufnahme der Gemeinde Ostrhauderfehn mit ihren Ortsteilen in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen war Fenna Coordes. Sie ist für das Fördermittelmanagement der Gemeinde Ostrhauderfehn zuständig und dient zugleich als Ansprechpartnerin für das Dorfentwicklungsprogramm. Fenna Coordes betreut auch die hierfür extra eingerichtete Info-Seite der Gemeinde (www.ostrhauderfehn.de/wirtschaft/dorfentwicklung-osterfehntjer-land).
Für ihre bisher geleistete Arbeit heimste Fenna Coordes von Seiten des Bürgermeisters Günter Harders großes Lob ein. „Für uns ist das ein Riesending und zugleich eine Riesenchance“, betonte Harders.
Fördermittel und Kriterien: Was ist möglich, was wird unterstützt?
Für das Dorfentwicklungsprogramm stehen Fördermittel von der EU, dem Bund und dem Land zur Verfügung. „Allein für den Bereich Weser-Ems wurden im Jahr 2024 Fördergelder in Höhe von 43.101.841,13 Millionen Euro bewilligt. Es gab 407 Förderanträge“, ließ Eike Block, Dezernatsteilleiter des ArL, die Anwesenden wissen.
Er erläuterte den Hintergrund der Dorfentwicklung sowie die Herausforderungen im ländlichen Raum, zu denen etwa Überalterung, Mitgliedermangel, fehlende Mobilität, Wegfall der Nahversorgung, Orte für Gemeinschaft oder Verlust ortsbildprägender Bausubstanz gehören. „Ziele der Dorfentwicklung sind eine Verbesserung der Agrarstruktur sowie Schaffung, Erhaltung und Verbesserung der Attraktivität und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum“, so Block.
Von Baukultur bis Gemeinschaftseinrichtungen
Es gibt aber auch eine private Dorfentwicklung, die sich mit dem Teilaspekt „Erhalt der ländlichen historischen Baukultur“ beschäftigt. Diese müssen aber ortsbildprägend, also gestalterisch bedeutsam sein, eine landschaftstypische Bausubstanz aufweisen und es muss sich um denkmalgeschützte Gebäude handeln. „Wir fördern keine neuen Gebäudestile, etwa in Innenstädten. Dies gilt auch für Baugebiete der 1950er Jahre und folgenden Jahre“, betonte Block. Es gelte dabei immer den Gestaltungsrahmen des Dorfentwicklungsprogramms zu beachten.
Eine Umnutzung eines alten Gulfhof (Wohn- und Wirtschaftsteil) zu Wohnraum ist aber zum Beispiel durchaus förderfähig. Bei der öffentlichen Dorfentwicklung sind etwa Neu-, Aus-, Umbau sowie Gestaltung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen oder Mehrfunktionshäuser sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (einschließlich Sportstätten) förderfähig. Auch Gestaltung von Plätzen, Wegen und Straßen nebst zugehörigen Seitenstreifen sowie Freiflächen und Ortsränder gehören dazu.
Förderquoten, Mindestbeträge und Ablauf der Antragstellung
Für private und öffentliche Förderanträge, die in besonderem Maße auf die Natur Rücksicht nehmen und nachhaltig sind, gibt es in der Regel besonders viele Punkte. Öffentliche Dorfentwicklungsmaßnahmen werden mit bis zu 75 Prozent der Bruttokosten gefördert (Höchstförderbeträge je nach Maßnahmeninhalt 100.000 Euro bis 500.000 Euro). Private Dorfentwicklungsmaßnahmen werden in der Regel mit 40 Prozent der Nettokosten gefördert (Höchstförderbeträge je nach Maßnahmeninhalt 50.000 Euro bis 200.000 Euro), gemeinnützige Vereine (bis zu 75 Prozent der Nettokosten/Höchstbeträge: 100.000 bis 500.000 Euro), sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts mit bis zu 45 Prozent der Nettokosten (Höchstbeträge: 100.000 bis 500.000 Euro).
Die Mindestförderung für Private/Vereine/Kirchen beträgt 2.500 Euro (Beispiele: Verweilhütten für Radfahrer und Fußgänger, Parkbänke), die Mindestförderung für Gemeinden 10.000 Euro. Nach der erfolgreichen Bewerbung geht es erst einmal in die Planung (Auswahl des Planungsteams, Vorlage des Dorfentwicklungsplanes), dann erfolgt nach Antragstellung die Umsetzung (Plananerkennung, Förderanträge, Projektrealisierung) sowie im dritten Schritt die Weiterführung des Entwicklungsprozesses ohne besondere Förderung.
Dorfgemeinschaftshaus als Wunsch
Bei Antragseinreichung ist der Stichtag der 30. September eines jeden Jahres. Wichtig: Es darf keine Maßnahme begonnen werden, bevor die Bewilligung des Amtes für regionale Landesentwicklung vorliegt. Das Geld für die Förderung wird erst im Nachhinein, also nach Fertigstellung und Umsetzung des Projektes vom ArL gezahlt.
„Ich könnte mir zum Beispiel ein Dorfgemeinschaftshaus in Holterfehn vorstellen. Das haben wir im Ort noch nicht“, hatte Sven Lühring, Vorsitzender des Schützenverein Holterfehn, gleich einen Vorschlag parat. Lars Krummen, Vorsitzender des Schützenverein Ostrhauderfehn, würde gerne den Teilbereich des Vereinsheimes an der Kirchstraße (ehemalige Alte Schule) im Innen- und Außenbereich sanieren, damit auch kleinere Gruppen dort ihre Versammlungen abhalten können. „Auch ein Umbau des alten Feuerwehrhauses in Langholt oder ein Dorfplatz in Langholt kämen für ein Projekt in Frage“, ergänzte Günter Harders.