Sozialreform Was beim Bürgergeld geplant ist - und die Kritik daran

dpa
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Von dpa
| 15.01.2026 10:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wirbt für die Bürgergeld-Reform. Foto: Michael Kappeler/dpa
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wirbt für die Bürgergeld-Reform. Foto: Michael Kappeler/dpa
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Schlagabtausch im Bundestag: Die Regierung verteidigt ihre Bürgergeld-Pläne. Bärbel Bas hat es nicht leicht. Und das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und die Koalition verteidigen die geplante Reform beim Bürgergeld - die Opposition ist dagegen auf den Barrikaden. Nach einem heftigen Schlagabtausch im Bundestag wird weiter beraten. Kritikerinnen und Kritiker fordern Nachbesserungen, doch für Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung rückten Verschärfungen näher.

„Neue Chancen schaffen - das ist das zentrale Ziel“, sagte Bas, die auch SPD-Vorsitzende ist. Die neue Grundsicherung setze „auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung“. Aber: „Wer Hilfe und Schutz braucht, wird dies weiterhin erhalten.“ Ausdrücklich vor möglichen Sanktionen geschützt werden sollten „Menschen, die erkrankt sind oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können“. Der Name „Bürgergeld“ soll mit Bas‘ Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. 

Wann Totalsanktionen greifen sollen

Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit der Betroffenen soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht dann. 

Über die Ausgestaltung dieses umstrittenen Punkts hatte die Koalition lange verhandelt. Nun sollen die Behörden den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden.

Das Gesetz für die 5,3 Millionen Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Koalition hat lange darüber verhandelt. Die Union verlangte weitreichende Änderungen.

Während das Gesetz schon beraten wird, findet in der SPD noch ein Mitgliederbegehren gegen die Pläne statt. Noch bis zum 23. März können Gegner der Reform unterschreiben. Die Initiatoren wollen die Verschärfungen stoppen, dürften aber zu spät kommen, wenn das Gesetz bis dahin beschlossen ist. Eine deutliche Entschärfung bis zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag forderten Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). 

 Reichinnek: „Faktenfreie Hetzkampagne“

Grüne und Linke warfen der Koalition Lüge vor. „Sie haben gelogen, monatelang“, sagte der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus. Er rief in Erinnerung, dass Kanzler Friedrich Merz (CDU) und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann Milliardeneinsparungen versprochen hätten. Laut Gesetzentwurf sollen aber bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit jährlich nur maximal 86 Millionen Euro (2026) gespart werden. 

Heidi Reichinnek (Linke) wirft der Koalition Lügen vor. Foto: Michael Kappeler/dpa
Heidi Reichinnek (Linke) wirft der Koalition Lügen vor. Foto: Michael Kappeler/dpa

Heidi Reichinnek von den Linken sprach daher von einer „faktenfreien Hetzkampagne“ vor. Die Linke-Chefin räumte zwar ein, dass eine Mehrheit Umfragen zufolge die heutigen Regeln als ungerecht empfunden habe, doch beruhe das auf den Lügen von Politikern über die angeblichen Einsparmöglichkeiten. Die Reform sei „der Starschuss für den größten Angriff, den der Sozialstaat jemals erlebt hat“. 

Die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy nannte die Einsparungen mickrig und „geradezu lachhaft“. Er forderte Abschiebungen von Menschen unter anderem nach Afghanistan und den Irak, um Milliarden einzusparen.

Linnemann verteidigte die Pläne. Die Reform sorge dafür, „dass wir ein gerechtes System bekommen“, sagte Linnemann, der auch Abgeordneter ist. Weitere mutige Sozialstaatsreformen seien geplant.

Wann 30-Prozent-Kürzung greifen soll

Geplant ist außerdem: Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat, dann droht die Komplettstreichung. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Dabei betreffen die Sanktionen heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000. 

Weitere Punkte der Reform

Zudem soll die heutige Karenzzeit für Schonung von Vermögen wegfallen. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Lebensalter. 

Vorrangiges Ziel der Jobcenter soll sein, Menschen in Arbeit zu vermitteln. Wenn eine Weiterbildung erfolgversprechender erscheint, soll dem weiter der Vorzug gegeben werden. 

Ukraine-Flüchtlinge werden wie Asylbewerber behandelt

Den Start in die parlamentarischen Beratungen gab es zugleich für die geplante Änderung für Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind. Sie sollen die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 455 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro.

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