Europäisches Parlament Von der Leyen wieder mit Misstrauensvotum konfrontiert
Drei Mal hat Ursula von der Leyens Kommission bereits Attacken durch Misstrauensanträge standgehalten. Die Misstrauensvoten drohen zur Routine zu werden.
Die EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen muss sich erneut einem Misstrauensvotum im Europäischen Parlament stellen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unterrichtete Parlamentspräsidentin Roberta Metsola darüber die Fraktionsvorsitzenden. Die Debatte und Abstimmung wird demnach bei der Parlamentssitzung in der kommenden Woche in Straßburg stattfinden. Es ist der vierte Misstrauensantrag gegen von der Leyen und ihr Team innerhalb von rund einem halben Jahr. Davor hatte es zuletzt 2014 einen Misstrauensantrag gegen die Kommission gegeben.
Eingereicht hatte den Antrag die rechte „Patrioten für Europa“-Fraktion (PfE), die von der Leyen und ihr Team vor allem für das Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay kritisiert. Zu ihr gehören unter anderem die Abgeordneten der französischen Partei Rassemblement National (RN) von Marine Le Pen sowie die der Partei des ungarischen Regierungschefs Viktor Orban.
Vorherige Misstrauensanträge scheiterten deutlich
Damit ein Misstrauensantrag im EU-Parlament debattiert und zur Abstimmung gestellt wird, muss ihn mindestens ein Zehntel der aktuell 719 Abgeordneten unterstützen. Für die Annahme bräuchte es allerdings eine Zweidrittelmehrheit, die aller Voraussicht nach nicht zustande kommen wird.
Der vorherige PfE-Antrag scheiterte bei der Abstimmung im Oktober deutlich: 378 Abgeordnete stimmten dagegen, 179 dafür. Allerdings votierten dabei auch erstmals Abgeordnete der christdemokratischen EVP, zu deren Parteienfamilie von der Leyen als CDU-Politikerin gehört, gegen sie und ihr Gremium.
Rechte bemängeln Missachtung von Parlamenten
Die PfE kritisierte in einer Mitteilung zu dem Antrag die „eklatante Missachtung des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und von Millionen europäischer Landwirte“ beim Abschluss des Mercosur-Abkommens. Das Abkommen stelle einen direkten Angriff auf die europäische Ernährungssicherheit und -souveränität dar. Es öffne Märkte für Produkte, die europäische Standards nicht erfüllten, hieß es. Die von der Kommission vorgeschlagenen Schutzklauseln böten keinen echten Schutz, bemängelte die Fraktion. Bereits im September hatte sie einen Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission gestellt und ähnlich lautende Kritik geübt.
Zumindest die Unterzeichnung des Abkommens wird das Misstrauensvotum allerdings nicht mehr verhindern. Sie soll bereits an diesem Samstag in Paraguay erfolgen. Von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa reisen dazu in das südamerikanische Land.
Abgeordnete im EU-Parlament hatten befürchtet, dass das Abkommen in Kraft treten könnte, bevor das Parlament darüber abstimmt - was noch aussteht. Diese Sorge wehrte ein Kommissionssprecher ab. Er betonte, dass keine Entscheidung über eine vorläufige Anwendung des Abkommens getroffen worden sei.
Misstrauensanträge nur gegen gesamte Kommission
Misstrauensanträge können nur gegen die gesamte Kommission gestellt werden. Im Erfolgsfall müsste sie geschlossen zurücktreten. Die Kommission überstand im Oktober auch einen Misstrauensantrag der Linkenfraktion, unter anderem wegen des US-Zollabkommens der EU und dem Umgang mit der humanitären Katastrophe im Gazastreifen. Auch ein erstes Misstrauensvotum im Juli gegen sie scheiterte.
Die Misstrauensanträge von rechts hatten die Abgeordneten des RN initiiert. Deren Vorsitzender Jordan Bardella, der gleichzeitig die PfE-Fraktion anführt, gilt als politischer Ziehsohn von Marine Le Pen und hat Aussichten, der nächste französische Präsident oder Premierminister zu werden. Der EVP-Vorsitzende Manfred Weber (CSU) warf Bardella im Oktober vor, mit dem Misstrauensantrag eine Kampagne für den französischen Wahlkampf zu führen.
Auch Misstrauensvotum gegen französische Regierung
Der rechtsnationale RN initiierte wegen des Mercosur-Abkommens auch ein Misstrauensvotum gegen die Regierung in Frankreich, das diese überstand. Bardella hatte kritisiert, dass die Interessen Frankreichs nicht ausreichend vertreten worden seien - ungeachtet der Tatsache, dass Frankreich bei der EU-Abstimmung gegen den Deal gestimmt hatte.