Osnabrück  Frist für Führerscheinumtausch läuft ab: Das müssen Sie beachten

Lisa Katharina Haarmann, Bernhard Brockhaus
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Von Lisa Katharina Haarmann, Bernhard Brockhaus
| 15.01.2026 08:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Diesen rosa Papierführerschein sollten Sie nur noch als Andenken haben - als Dokument ist er ungültig und Sie hätten schon längst einen neuen beantragen müssen. Foto: Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn
Diesen rosa Papierführerschein sollten Sie nur noch als Andenken haben - als Dokument ist er ungültig und Sie hätten schon längst einen neuen beantragen müssen. Foto: Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn
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Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar umgetauscht werden. Die Termine bei der Stadt Osnabrück sind bis März ausgebucht, doch mit dem Onlineantrag geht es von zu Hause.

Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Die einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Bereits seit einigen Jahren läuft der kontinuierliche Prozess, die alten „Lappen“ mit EU-genormten Führerscheinen zu ersetzen. Bis spätestens 2033 sollen alle deutschen Führerscheine nur noch als auf 15 Jahre befristete Scheckkartenformate existieren.

Die Regelungen zu den verschiedenen Umtauschfristen können schnell zu der ein oder anderen Verwirrung führen. Der ADAC bietet daher einen Umtauschrechner, mit dem man einfach prüfen kann, wann man mit dem Umtausch dran ist.

Um dem Andrang an der Führerscheinstelle gegenzuwirken, kann man im Stadt- und Landkreis Osnabrück online den Antrag auf den Umtausch stellen. Man benötigt nur ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto und natürlich den alten Führerschein.

Es fallen Kosten von rund 25 Euro für den Umtausch an. Zusätzlich muss man das biometrische Passbild selbst anfertigen lassen. Die biometrischen Bilder können direkt im Amt oder alternativ bei einem Fotostudio gemacht werden.

Wichtig ist auch, dass man beim Umtausch darauf achtet, die richtigen Klassen des Führerscheins anzugeben, damit diese entsprechenden Fahrzeuge auch weiterhin gefahren werden dürfen.

Aus früher fünf Klassen sind nämlich mittlerweile 16 mit Buchstaben und Zahlen kodierte Fahrzeugklassen von AM bis L geworden. Hinzu kommen dutzende Schlüsselzahlen, quasi das Kleingedruckte, in dem Bestandsrechte, aber auch Einschränkungen und Auflagen festgehalten werden. Denn nicht immer passen alte und neue Klassen zueinander. Entsprechend gründlich sollte man den neuen Kartenführerschein prüfen.

Der ADAC hat auf seinen Internetseiten eine detaillierte Umtauschtabelle zusammengestellt. Was sich hinter den Schlüsselzahlen verbirgt, hat der ADAC ebenfalls auf seiner Website aufgelistet.

Die Aufschlüsselung der verschiedenen Führerscheinklassen ist komplexer, als der Umtausch selbst. Eine genauere Auseinandersetzung damit ergibt jedoch interessante Schlupflöcher für Fahrer, die sich mehr als nur den Standard-PKW zutrauen.

Mit Erneuerung des Führerscheins kann man beispielsweise auch eine Motorradfahrerlaubnis eintragen lassen. 25-jährige Pkw-Führerscheininhaber dürfen nach einer Schulung Motorräder bis zu 125 Kubikzentimetern fahren – ohne eine Prüfung zu absolvieren. Der Kostenfaktor für die fünf 90-minütigen Fahrstunden, die dafür notwendig sind, liegt allerdings zwischen geschätzten 500 und 900 Euro.

Beim jetzt anstehenden Umtausch der ersten, ab 1999 ausgegebenen Scheckkartenführerscheine gegen die neuen, in der Gültigkeit befristeten Führerscheine gilt außerdem: Die Klasse T, mit der auch Traktoren mit mehr als 40 km/h gefahren werden dürfen, muss bereits eingetragen sein. Eine Erweiterung von L auf T ist beim Umtausch dieser Dokumente nicht mehr möglich. Beim Umtausch alter Papierführerscheine wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse T bei Bedarf noch auf Antrag eingetragen.

Erst einmal nicht viel: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn das Dokument ungültig wird. Es ist lediglich mit einer Geldstrafe von zehn Euro zu rechnen. Im Ausland kann es jedoch zu weitaus größeren Problemen führen und das Mieten eines Leihwagens kann ebenso schwierig werden.

Der Umtausch von rund 43 Millionen alten Papier- und Kartenführerscheinen läuft bis 2033. Ziel dabei ist es, die alten Führerscheinklassen durch das einheitliche Buchstabensystem der EU zu ersetzen. Der neue Scheckkarten-Führerschein ist zusätzlich fälschungssicherer, als die alten Papiervarianten.

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