Betrug  Ostfriesin warnt – sie verlor 2000 Euro bei Nachnahme

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 13.01.2026 13:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Paketbote lädt Pakete in einen Transporter. Symbolfoto: Sina Schuldt/dpa
Ein Paketbote lädt Pakete in einen Transporter. Symbolfoto: Sina Schuldt/dpa
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Eine Ostfriesin bestellte per Nachnahme, zahlte mehr als 2000 Euro. Anstelle ihrer Ware waren nur drei Mehlpackungen im Paket. Sie möchte sensibilisieren. Das ist passiert.

Ostfriesland - Kauf abgewickelt, Paket kommt an, dann die böse Überraschung. Statt der Ware sind nur drei Packungen Mehl im Karton und am Ende sind 2.280 Euro weg, verbucht auf einem Konto in Frankreich. Das musste Silvia Meinen aus Großefehn erleben. Die Ostfriesin möchte vor der Betrugsmasche warnen.

Mehr als 2000 Euro verloren – So lief der Betrug ab

In ihrem Fall gab es tatsächlich eine echte Bestellung über ein Onlineportal. „Wir hatten mit einem Verkäufer einen Preis von 2.280 Euro vereinbart. Ursprünglich wollten wir die Ware persönlich abholen, was zeitlich jedoch nicht möglich war. Daraufhin bot der Verkäufer an, die Ware per Nachnahme zu versenden – was uns bis dahin absolut seriös erschien“, sagt sie.

Ein Mann bezahlt mit Bargeld. Symbolfoto: Sebastian Kahnert/dpa
Ein Mann bezahlt mit Bargeld. Symbolfoto: Sebastian Kahnert/dpa

„Das Paket kam tatsächlich an. Als wir es öffneten, fanden wir jedoch nicht die bestellte Ware, sondern lediglich drei Pakete Mehl. Damit war klar, dass es sich um einen gezielten Betrug handelte.“ Sie nahm Kontakt mit der Polizei und DHL auf, aber die Auszahlung konnte nicht mehr verhindert werden. Sie hatte zwar den Postboten ausfindig machen können – als sie mit ihm zur Wache wollte, sei diese aber geschlossen gewesen.

Die Polizei habe die auf dem Paket angegebene Absenderadresse überprüft, erzählt die Ostfriesin. „Diese Adresse existiert tatsächlich in Köln, sodass sie auf den ersten Blick echt wirkte. Am nächsten Tag erhielten wir jedoch von der Polizei die Information, dass die Nachnahmezahlung bereits in Frankreich verbucht wurde“ – für sie ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Absenderdaten lediglich als Tarnung dienten und der tatsächliche Zahlungsempfänger im Ausland sitzt.

Polizei rät von Nachnahme ab – Was macht die Methode so gefährlich?

„Die Bezahlung von Warensendungen per Nachnahme ist ein Verfahren mit Risiken. Insbesondere bei höheren Beträgen ist von dieser Bezahloption aus polizeilicher Sicht eher abzuraten“, erklärt Wiebke Baden, Sprecherin der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund. Das Problem: Das Paket bekomme man meist erst vom Postboten, wenn gezahlt worden sei. „Sobald der Betrag (in bar) übergeben wurde, wird die Zahlung mit Übergabe der Sendung durch den Postboten elektronisch im System ‚verbucht’ und der Zahlungsvorgang an den Versender übermittelt. Ein Stoppen der Zahlung des Käufers ist somit nicht mehr möglich.“

Betrügerische Angebote gibt es einige im Internet. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Betrügerische Angebote gibt es einige im Internet. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Zum Hintergrund erklärt die Sprecherin: Der Lieferdienst, der per Nachnahme ein Paket zustellt, sei nur dafür zuständig, das Paket zu transportieren und das Geld entgegenzunehmen und dem Versender zu übergeben. „Der Lieferdienst ist nicht verpflichtet, auf ein Kontrollieren des Inhaltes zu warten oder das Paket im Betrugsfall zurückzunehmen“, so die Sprecherin. Vorher Hineinzuschauen werde von den Lieferdiensten in der Regel nicht zugelassen. „Die Polizei rät daher, insbesondere bei unbekannten Verkäufern auf Vorkasse oder Nachnahme zu verzichten.“

Was tun, wenn man denkt, es hat einen ein Betrug getroffen?

„Wer den Verdacht hat, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte die Polizei informieren und eine Anzeige erstatten. Dies kann persönlich auf einer Polizeidienststelle erfolgen oder auch über die Online-Wache. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der örtlichen Polizei kann hilfreich sein“, so die Sprecherin. In dem Fall von Silvia Meinen war die Dienststelle schon geschlossen, zu der sie fuhr. Im Nachhinein hätte sie direkt zu einer anderen fahren sollen, sagt sie. Ihr ist wichtig, dass solche Tipps öffentlich werden. „Die Dienststellen in Aurich, Norden und Wittmund sind rund um die Uhr besetzt und telefonisch erreichbar. Die Polizeistationen in den Gemeinden haben außerhalb der Bürozeiten eine Rufumleitung eingerichtet, sodass die telefonische Erreichbarkeit gewährleistet ist“, erläutert Polizeisprecherin Baden.

Der Warenkorb eines Online-Shops: Die Polizei rät aus Sicherheitsgründen zum Kauf auf Rechnung. Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Warenkorb eines Online-Shops: Die Polizei rät aus Sicherheitsgründen zum Kauf auf Rechnung. Foto: Sina Schuldt/dpa

Wie oft kommen solche Betrugsfälle vor – Was hat Paypal damit zu tun?

„Betrugsfälle mit falschen Warensendungen per Nachnahme kommen tatsächlich immer mal wieder vor“, so die Polizeisprecherin. Ein Phänomen sei, dass Betrüger Warensendungen ohne vorherige Bestellung willkürlich per Nachnahme an diverse Adressen versenden, damit diese zum Beispiel vom Nachbarn angenommen und bezahlt werden, sagt sie. „Das übergebene Geld ist im Nachhinein nicht wiederzubekommen. Im Zweifelsfall sollte daher bei der Zustellung die Paketannahme verweigert werden, bevor es bei Nachnahme-Lieferungen zur Geldübergabe kommt.“

Sehr viel häufiger seien allerdings Betrugsfälle mit Online-Käufen, die über die Paypal-Option „Geld an Freund und Familie senden“ bezahlt werden, da hier der Käuferschutz nicht greift, warnt sie. „Käufer sollten sich bei Online-Käufen über die verschiedenen Bezahlmethoden umfassend informieren und die jeweiligen Risiken entsprechend abwägen. Am sichersten für Käufer ist aus polizeilicher Sicht der Kauf auf Rechnung sowie die Zahlung über Bezahlsysteme mit einem entsprechenden Käuferschutz.“

Online-Shopping hat Vor- und Nachteile. Vorsicht ist geboten, wenn man den Verkäufer nicht kennt. Symbolfoto: Helena Dolderer/dpa/dpa-tmn
Online-Shopping hat Vor- und Nachteile. Vorsicht ist geboten, wenn man den Verkäufer nicht kennt. Symbolfoto: Helena Dolderer/dpa/dpa-tmn

Verbraucherzentrale warnt auch vor der „Nachnahme-Masche“

Die Verbraucherzentrale beschreibt genau so einen Fall, wie ihn Meinen erlebte, in einem Beitrag, der vor der „Nachnahme-Masche“ warnen soll: Der Kaufende erwirbt ein Produkt über die Nachnahmefunktion. Gezahlt wird beim Paketboten oder in der Filiale. Nach dem Öffnen dann die böse Überraschung – wertloses Zeug im Paket. „Ihr Geld erhalten Sie in der Regel nicht zurück. Ideal wäre es, wenn Sie die Nachnahmesendungen in Anwesenheit des Paket- oder Postboten, beziehungsweise direkt in der Filiale öffnen könnten“, schreibt die Verbraucherzentrale. „Sie benötigen eine Person, die zuschaut, ob wirklich das bestellte Produkt im Paket/Päckchen enthalten ist. Falls nein: Reklamieren Sie sofort.“

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