Deutschland Pinkelgeräusche, Schimmel und Schnarchen: Wann eine Mietminderung möglich ist
Schnarchen, laute Musik oder Kochgeräusche: In besonderen Fällen können Mieter eine Minderung der Miete beantragen. Foto: IMAGO / Zoonar
Ständiger Lärm oder strenge Gerüche in der Wohnung des Nachbarn können eine Belastung für Mieter sein. Rechtliche Konsequenzen bis hin zur Mietminderung hängen jedoch vom Einzelfall ab. Wie die Rechtslage ist – und wie Gerichte urteilen.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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